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Berlin (ots) - "Der Kampf gegen Zwangsarbeit darf nicht als Vorwand dienen, um
längst geplanten Protektionismus nachträglich zu rechtfertigen. Ausgerechnet der
Europäischen Union Untätigkeit vorzuwerfen, ist unglaubwürdig. Die EU hat ein
umfassendes Verbot von Produkten aus Zwangsarbeit beschlossen und bereitet
dessen Umsetzung vor. Wir gehen davon aus, dass ein neuer Zwangsarbeitszoll auf
regulären EU-Waren nicht zusätzlich auf die im Turnberry-Abkommen vereinbarte
Zollobergrenze aufgeschlagen wird. Die US-Regierung muss deshalb
unmissverständlich offenlegen, wie die einzelnen Instrumente miteinander
verrechnet werden - und sicherstellen, dass die vereinbarte Obergrenze nicht
durch immer neue Rechtsgrundlagen ausgehöhlt wird", so Dr. Dirk Jandura,
Präsident des Bundesverbandes Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen (BGA),
angesichts der Zollankündigungen von US-Präsident Donald Trump.
Jandura weiter: "Mit den MFN-Zöllen, Section-301- und Section-232-Maßnahmen
sowie weiteren handelspolitischen Abgaben ist inzwischen ein kaum noch
durchschaubarer Zolldschungel entstanden. Getroffen werden Unternehmen, die mit
den erhobenen Vorwürfen nichts zu tun haben. Pauschalzölle unterscheiden weder
zwischen einzelnen Produkten und Lieferketten noch zwischen verantwortungsvoll
handelnden Unternehmen und tatsächlichen Risikofällen. Sie bestrafen
unterschiedslos. Für Unternehmen ist das keine verlässliche Handelspolitik,
sondern ein permanenter Ausnahmezustand."
"Wer Zwangsarbeit wirksam bekämpfen will, braucht gezielte Kontrollen,
belastbare Belege und die Zusammenarbeit mit den Handelspartnern.
Flächendeckende Zölle leisten dazu keinen Beitrag. Sie verteuern Waren, belasten
Unternehmen und Verbraucher und setzen keine wirksamen Anreize für bessere
Arbeitsbedingungen", so Jandura abschließend.
24. Juli 2026
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