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WIESBADEN (ots) -
- Inobhutnahmen aufgrund unbegleiteter Einreisen binnen eines Jahres von 30 800
auf 16 500 Fälle fast halbiert
- Erneut mehr körperliche und psychische Misshandlungen - besonders an Mädchen
- Widersprüche von Sorge- und Erziehungsberechtigten bei Verdacht auf
Vernachlässigungen und Gewalt am häufigsten
Im Jahr 2025 haben die Jugendämter in Deutschland rund 56 900 Kinder oder
Jugendliche zu ihrem Schutz vorübergehend in Obhut genommen. Nach Angaben des
Statistischen Bundesamtes (Destatis) waren das 18 % oder rund 12 600 weniger
Jungen und Mädchen als im Jahr zuvor. Bereits 2024 hatte es einen Rückgang der
Inobhutnahmen um 7 % oder 5 100 Fälle gegeben. Damit ist die Fallzahl innerhalb
von zwei Jahren um rund ein Viertel gesunken (-24 % oder 17 700 Fälle), nachdem
sie zuvor drei Jahre in Folge auf knapp 74 600 Schutzmaßnahmen im Jahr 2023
gestiegen war.
Inobhutnahmen aufgrund unbegleiteter Einreisen binnen eines Jahres fast halbiert
Hintergrund der seit den 2010er Jahren stark schwankenden Fallzahlen ist vor
allem die Entwicklung unbegleitet eingereister Minderjähriger aus dem Ausland.
Auch der aktuelle Abwärtstrend ist durch einen Rückgang an vorläufigen und
regulären Inobhutnahmen nach unbegleiteten Einreisen zu erklären: Binnen eines
Jahres hat sich ihre Zahl von rund 30 800 auf knapp 16 500 Fälle nahezu halbiert
(-47 %). Gleichzeitig nahmen die Fallzahlen bei den Selbstmeldungen um rund 870
auf etwa 10 100 Fälle (+9 %) und bei den dringenden Kindeswohlgefährdungen um
850 auf gut 30 300 Fälle (+3 %) zu. Bei den Selbstmeldungen war dies der fünfte,
bei den dringenden Kindeswohlgefährdungen der zweite Anstieg in Folge.
Die Betroffenen: Knapp zwei Fünftel Kinder unter 14 Jahren
Gut jede zweite Schutzmaßnahme (53 %) wurde 2025 wegen einer dringenden
Kindeswohlgefährdung durchgeführt. In 29 % der Fälle war der Anlass eine
unbegleitete Einreise und in 18 % eine Selbstmeldung der Minderjährigen beim
Jugendamt. Die meisten Betroffenen waren bereits Jugendliche ab 14 Jahren, knapp
zwei Fünftel (38 %) zählten aber noch zu den Kindern unter 14 Jahren. Ein
Fünftel (20 %) aller Betroffenen war von Zuhause ausgerissen, etwa ebenso viele
(19 %) wurden an einem jugendgefährdenden Ort angetroffen. Zuvor lebten 59 % der
Minderjährigen in einer Familie oder einem privaten Haushalt und 20 % in einer
Einrichtung. In den anderen Fällen war der vorherige Aufenthalt unbekannt (14 %)
oder keine feste Unterkunft vorhanden (7 %).
Erneut mehr körperliche und psychische Misshandlungen - besonders an Mädchen
Die häufigsten Anlässe für eine Schutzmaßnahme waren in 2025 (Mehrfachnennungen
möglich): Überforderungen der Eltern (32 %), unbegleitete Einreisen (29 %),
Vernachlässigungen (16 %), körperliche Misshandlungen (15 %) und psychische
Misshandlungen (11 %).
Trotz des allgemeinen Rückgangs waren die Nennungen bei 9 von insgesamt 13
möglichen Anlässen gegenüber dem Vorjahr gestiegen: Am höchsten war das Plus bei
körperlichen und bei psychischen Misshandlungen (+1 114 und +941 Nennungen).
Damit sind körperliche Misshandlungen das zweite, und psychische Misshandlungen
das sechste Mal in Folge gestiegen. Besonders hoch war der Zuwachs in beiden
Fällen bei den Mädchen (+745 und +750 Nennungen). Der Mädchenanteil betrug in
2025 damit bei körperlichen Misshandlungen 65 % und bei psychischen 62 %. Zum
Vergleich: Innerhalb der minderjährigen Bevölkerung lag der Mädchenanteil in
2025 bei knapp 49 %.
Widersprüche bei Verdacht auf Vernachlässigungen und Gewalt besonders häufig
In 9 % aller Fälle wurde von den Sorge- oder Erziehungsberechtigten ein
Widerspruch gegen die Inobhutnahme eingelegt, weil sie damit nicht einverstanden
waren. Am höchsten war die Quote der Widersprüche bei Verdacht auf
Vernachlässigung (26 %), psychischen Misshandlungen (25 %), sexueller Gewalt (22
%) und körperlichen Misshandlungen (19 %). Eine hohe Widerspruchquote kann auf
eine mangelnde Kooperationsbereitschaft der Sorge- oder Erziehungsberechtigten
bei der Behebung der Kindeswohlgefährdung hindeuten. Geht das Jugendamt bei
einem Widerspruch davon aus, dass die Kindeswohlgefährdung andauert, kann es das
Familiengericht anrufen, damit es die erforderlichen Maßnahmen zur Sicherung des
Kindeswohls herbeiführt. In 2025 haben die Jugendämter diese Möglichkeit in 82 %
aller Widerspruchsfälle genutzt.
Ein Viertel der Betroffenen kehrte an vorherigen Aufenthaltsort zurück
Im Anschluss an die Schutzmaßnahme kehrte ein Viertel (25 %) der Kinder und
Jugendlichen an den vorherigen Aufenthaltsort zurück. Weitere 44 % wurden nach
der Inobhutnahme an einem neuen Ort untergebracht. In 14 % der Fälle beendeten
die Betroffenen die Inobhutnahme selbst, etwa, indem sie aus der Maßnahme
ausrissen. In 8 % der Fälle wechselte die Zuständigkeit und in weiteren 8 %
wurde die Maßnahme auf andere Weise beendet. Diese Angaben zum Maßnahmenende
beziehen sich nur auf reguläre Inobhutnahmen (ohne vorläufige Inobhutnahmen).
Methodische Hinweise:
Die Jugendämter sind nach dem Kinder- und Jugendhilferecht berechtigt und
verpflichtet, in akuten Krisen- oder Gefahrensituationen vorläufige Maßnahmen
zum Schutz von Kindern und Jugendlichen (Inobhutnahmen) als sozialpädagogische
Hilfe durchzuführen. Sie können auf Bitte der betroffenen Kinder
(Selbstmeldung), bei einer dringenden Gefahr für das Kindeswohl oder bei
unbegleiteten Einreisen aus dem Ausland eingeleitet werden (§§ 42 Absatz 1, 42a
SGB VIII). Bis eine Lösung für die Problemsituation gefunden ist, werden die
Minderjährigen gegebenenfalls fremduntergebracht. Inobhutnahmen nach
unbegleiteten Einreisen werden aufgrund einer Gesetzesänderung ab 2017 in der
Statistik differenziert nach vorläufigen Inobhutnahmen (§ 42a SGB VIII) und
regulären Inobhutnahmen (§ 42 Absatz 1 Nummer 3 SGB VIII) erfasst. Die
Ergebnisse enthalten daher ab 2017 Doppelzählungen von Minderjährigen, die
innerhalb eines Jahres zunächst vorläufig und später - in der Regel nach
Verteilung an ein anderes Jugendamt - regulär in Obhut genommen wurden. Im Jahr
2025 meldeten die Jugendämter gut 8 300 vorläufige und knapp 8 200 reguläre
Inobhutnahmen nach unbegleiteten Einreisen. Zusätzliche Informationen zum Thema
enthält ein Hintergrundpapier des Statistischen Bundesamtes. Weitere
Informationen zur Methodik und Qualität der Statistik enthält der neue
Qualitätsbericht.
Weitere Informationen:
Detaillierte Ergebnisse stehen in der Datenbank GENESIS-Online unter "Statistik
der vorläufigen Schutzmaßnahmen" (Tabellen: 22523) bereit. Einen Überblick über
die neuen Daten, auch nach Bundesländern, enthält der Statistische Bericht
"Statistik der vorläufigen Schutzmaßnahmen". Weiterführende Informationen bietet
die Themenseite "Kinderschutz und Kindeswohl" im Internetangebot des
Statistischen Bundesamtes.
Diese Pressemitteilung ist, gegebenenfalls ergänzt mit weiteren Informationen
und Verlinkungen zum Thema, veröffentlicht unter
www.destatis.de/pressemitteilungen.
Weitere Auskünfte:
Kinder- und Jugendhilfe, Bundeselterngeld
Telefon: +49 611 75 8231
www.destatis.de/kontakt
Pressekontakt:
Statistisches Bundesamt
Pressestelle
www.destatis.de/kontakt
Telefon: +49 611-75 34 44
Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/32102/6321618
OTS: Statistisches Bundesamt
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