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Brüssel (ots) - Ein Vergleich zweier Methoden zur Bestimmung des
Lichtschutzfaktors (LSF) von Sonnenschutzmitteln hat verdeutlicht, dass der
Standard für In-vitro-Laborprüfungen zuverlässig und ethisch vertretbarer ist
als Tests an menschlichen Probanden.
Die Ergebnisse sprechen für eine Umstellung auf Prüfverfahren für
Sonnenschutzmittel, bei denen eine Schädigung der Probanden durch die
Herbeiführung von Sonnenbrand mittels UV-Strahlung vermieden wird. Damit werden
Innovationen gefördert und gleichzeitig sichergestellt, dass die auf den Markt
gebrachten Produkte sicher und wirksam sind.
Wiederholbar und ethisch vertretbar
Um für eine breitere Anwendung von Prüfungen ohne Sonnenbrand zu werben, hat die
Europäische Kommission kürzlich eine Kampagne finanziert, in deren Rahmen der
Lichtschutzfaktor (LSF) und der UVA-Schutzfaktor von 74 Sonnenschutzprodukten
(Sonnenschutzmittel sowie Tagescremes) unter Laborbedingungen (in vitro) geprüft
wurden. Marktüberwachungsbehörden (MÜB) aus 11 EU-Ländern wählten die Produkte
in Geschäften und im Internet aus.
Die Ergebnisse zeigten eine hohe Korrelation zwischen den In-vitro- und den
In-vivo-Prüfungen, was die Zuverlässigkeit der erstgenannten Überprüfungen von
LSF-Angaben untermauert.
Das verwendete In-vitro-Prüfverfahren (EN ISO 23675:2024) wurde im Dezember 2024
veröffentlicht. Dadurch entfällt die Notwendigkeit, menschliche Probanden
UV-Strahlung auszusetzen. Das Verfahren ist kostengünstiger als Prüfungen am
Menschen und schneller. Eine zeitgleich veröffentlichte hybride Methode, HDRS,
nutzt zwar menschliche Probanden, verursacht jedoch keinen Schaden. Im Rahmen
dieser Prüfkampagne wurden lediglich die In-vitro- und die herkömmlichen
In-vivo-Verfahren miteinander verglichen.
Bei den In-vitro-Prüfungen wird das Produkt auf zwei Arten von Acrylplatten -
einmal geformt, einmal sandgestrahlt - aufgetragen, um eine der Haut ähnliche
Textur zu erzielen. Die aufgetragene Produktmenge, die Art und Weise, wie das
Produkt durch einen standardisierten Roboterfinger aufgetragen wird, sowie die
Temperatur und die Trocknungszeit werden streng kontrolliert. In-vitro-Prüfungen
unterliegen zudem nicht den Einschränkungen hinsichtlich der Verfügbarkeit von
Probanden oder deren Hautzuständen, wie beispielsweise Hautbeschaffenheit,
Feuchtigkeitsgehalt und Empfindlichkeit.
Entzündungshemmende Inhaltsstoffe
Ein weiterer Vorteil der In-vitro-Prüfung des LSF besteht darin, dass die
Ergebnisse nicht durch das Vorhandensein entzündungshemmender oder beruhigender
Inhaltsstoffe in manchen Produkten beeinflusst werden. Bei der LSF-Prüfung an
Probanden wird deren Haut geringen Dosen von UV-Strahlung ausgesetzt, um ein
Erythem (Rötung) hervorzurufen. Bestimmte entzündungshemmende oder beruhigende
Inhaltsstoffe können diese Reaktion abschwächen oder verzögern, was zu einem
künstlich erhöhten Lichtschutzfaktor führt.
Bei dieser In-vitro-Methode misst ein Spektralphotometer, wie viel UV-Strahlung
den auf die Acrylplatten aufgetragenen Sonnenschutzfilm durchdringt. Der LSF
wird anhand eines Algorithmus berechnet, der die Messwerte beider Plattentypen
kombiniert.
Empfehlungen
Herstellern wird empfohlen, bei der Prüfung ihrer Produkte zur Bestimmung von
LSF und UVA vorrangig Prüfverfahren zu wählen, die für menschliche Probanden
keine Gefahr darstellen.
Die Einschränkung der In-vitro-Methode besteht darin, dass Sonnenschutzstifte
und -puder derzeit nicht geprüft werden können. Normungsorganisationen sollten
darauf hinarbeiten, den Anwendungsbereich nicht-invasiver Prüfverfahren auf
diese Produktarten sowie auf Angaben zur Wasserbeständigkeit auszuweiten.
Die Einwirkung von ultravioletter Strahlung, einschließlich UVB- und
UVA-Strahlung, stellt ein Gesundheitsrisiko dar. Verbraucherinnen und
Verbrauchern wird empfohlen, Sonnenschutzmittel als zusätzlichen Schutz zu
verwenden und sich zudem im Schatten aufzuhalten, schützende Kleidung zu tragen
sowie Sonneneinstrahlung während der Mittagsstunden zu vermeiden. Sie sollten
ein Sonnenschutzmittel wählen, deren LSF und UVA-Schutz auf ihren Hauttyp und
die Intensität der Sonneneinstrahlung abgestimmt sind. Vor dem Sonnenbad sollte
Sonnenschutzmittel großzügig und gleichmäßig aufgetragen und regelmäßig
nachgecremt werden.
Sonnenschutzmittel werden wissenschaftlich entwickelt und geprüft, und ihre
Herstellung erfordert spezielles Fachwissen. UV-Filter müssen vor ihrer
Verwendung geprüft und zugelassen werden. Daher sollten Sonnenschutzmittel nicht
selbst hergestellt werden, da solche Produkte nicht auf ihren Schutzgrad geprüft
werden und eine unzureichende Wirksamkeit ein Gesundheitsrisiko darstellt.
EU-weite Prüfung
Die Prüfung fand im Rahmen der Gemeinsamen Maßnahmen zur Konformität von
Produkten (Joint Actions on Compliance of Products, JACOP) 2025 in der EU und
den EFTA-Ländern statt. JACOP hilft MÜB, ihre Arbeitsmethoden zu harmonisieren,
Produkte gemeinsam zu prüfen, Risiken zu bestimmen und Korrekturmaßnahmen
durchzusetzen. Insgesamt wurden 11 Produkttypen bewerten.
"Marktüberwachungskampagnen tragen dazu bei, Unternehmen vor unlauterem
Wettbewerb zu schützen und sicherzustellen, dass auf dem Binnenmarkt verkaufte
Produkte für Verbraucherinnen und Verbraucher sicher sind", sagt Vanessa
Capurso, Referentin der GD GROW.
"Die letztendliche Verantwortung dafür, dass Sonnenschutzmittel den auf ihren
Etiketten angegebenen Schutz bieten, liegt jedoch bei der verantwortlichen
Person."
AV
- Video 1: https://vimeo.com/1200122015/c7bcecd59d?ts=0&share=copy (16:9)
- Video 2: https://vimeo.com/1200122014/2731733983?ts=0&share=copy (1:1)
- Video 3: https://vimeo.com/1179197285/8a95298f31?ts=0&share=copy (B-Roll / No
Audio)
https://ots.de/IhRIPX
Weiterführende Informationen per E-Mail an mailto:jacop2025@esn.eu
Pressekontakt:
David Crous
JACOP 2025 Press Officer
mailto:david.crous@esn.eu
+32470881037
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