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Berlin (ots) - Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) warnt vor dem Scheitern des
Vernichtungsverbots für unverkaufte Kleidung und Schuhe: In ihrer Antwort auf
eine Kleine Anfrage offenbart die Bundesregierung wesentliche Versäumnisse bei
der Umsetzung des seit Mitte Juli geltenden Gesetzes. Es ist weder klar, für
welche Textilunternehmen die neuen Regelungen gelten, noch welche Ausnahmen der
EU-Verordnungen in nationales Recht übernommen werden sollen. Zudem warnt die
DUH davor, die Verantwortung für die Umsetzung an die Bundesländer abzuschieben.
Dazu sagt DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz:
" Die Bundesregierung räumt auf faktisch jede zentrale Frage eine Wissens- oder
Zuständigkeitslücke ein. Es gibt weder eine Liste der betroffenen Unternehmen
noch ein Erfolgsziel oder belastbare Informationen zur Nutzung der Ausnahmen.
Unsere Kernkritik - dass das Verbot durch weite Ausnahmen wirkungslos zu werden
droht - wird durch die Antwort sogar bestätigt, da die Bundesregierung keinerlei
Konkretisierung der Ausnahmen einräumt, was zu erheblichen Unsicherheiten bei
Firmen und Behörden führen wird. Besonders problematisch: Der Bund erklärt den
Vollzug vollständig zur Ländersache - ohne belegte Abstimmung, Ressourcenzusage
und zentrale Kontrollinstanz. Damit droht ein Flickenteppich aus 16
unterschiedlichen Vollzugsniveaus, während sich der Bund aus der Verantwortung
für die von ihm mitverhandelte EU-Regelung zieht. Wir fordern klare Strukturen,
damit das neue Gesetz nicht einfach im Verantwortungschaos verpufft. Die
Vernichtung von Neuware muss mindestens halbiert werden. Dafür braucht es eine
Reduktionsquote von mindestens 50 Prozent. "
Hintergrund:
Seit dem 19. Juli 2026 dürfen große Unternehmen unverkaufte Bekleidung,
Bekleidungszubehör und Schuhe grundsätzlich nicht mehr vernichten. Dabei
verwässern nach Einschätzung der DUH jedoch zahlreiche Schlupflöcher das Verbot:
Beispielsweise bleibt eine Vernichtung von Neuware weiterhin möglich, wenn die
Textilien erfolglos sozialwirtschaftlichen Einrichtungen als Spende angeboten
wurden oder die Reparatur beziehungsweise Aufbereitung als zu teuer angesehen
wird.
Links:
- Kleine Anfrage: https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1194798
- Antwort der Bundesregierung: https://ots.de/ikKbHv
Pressekontakt:
Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin
0170 7686923, mailto:metz@duh.de
DUH-Newsroom:
030 2400867-20, mailto:presse@duh.de
http://www.duh.de
Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/22521/6322280
OTS: Deutsche Umwelthilfe e.V.
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