|
München (ots) -
- Erfolg für engagierten Bürger nach rechtlicher Unterstützung der DUH:
Bayerische Behörde zieht absurde Datenschutzauflagen fürs Melden von illegalem
Gehwegparken zurück
- Doppelmoral in Sachen Datenschutz: Bürger wird den gemeldeten Falschparkern
namentlich genannt und daraufhin massiv bedroht
- DUH unterstützt Bürger in neuem Rechtsverfahren, um Angabe des
Anzeigenerstatters auf Anhörungsbögen in Ordnungswidrigkeitsverfahren zu
unterlassen
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) unterstützt nach einem ersten Etappensieg ein
weiteres Rechtsverfahren für alle Bürgerinnen und Bürger in Bayern, die
gefährliches und rechtswidriges Gehwegparken dokumentieren und zur Anzeige
bringen wollen. Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (LDA) hatte
gegen einen engagierten Familienvater aus München ein Verfahren eröffnet und ihm
weitreichende datenschutzrechtliche Pflichten auferlegen wollen. Nachdem die DUH
dem Bürger anwaltliche Unterstützung zur Seite gestellt hatte und nunmehr seit
mehreren Monaten trotz wiederholter Nachfrage und Fristsetzung bis zum 1. Juli
2026 keine Antwort des LDA zum Stand des Verfahrens vorliegt, geht die DUH von
einer Einstellung des Verfahrens aus.
Die DUH unterstützt den Münchner Bürger nun bei seiner Klage gegen das
Bayerische Polizeiverwaltungsamt (PVA), um die namentliche Nennung von Zeugen in
Anhörungsbögen gegen Falschparker zu verhindern. Denn während das Vorgehen des
LDA gegen den Familienvater mit Datenschutzbedenken begründet wurde, legt die
Bayerische Polizei darauf selbst keinen Wert: Durch die Angabe des
Anzeigenerstatters auf Anhörungsbögen in Ordnungswidrigkeitsverfahren erfahren
Falschparker unmittelbar, wer sie gemeldet hat. Das hatte im vorliegenden Fall
zu massiven Bedrohungen, Einschüchterungen und persönlichen Angriffen geführt.
Dazu Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: "Der Vorgang in Bayern ist ein
Skandal: Ein Vater will seine Kinder auf ihrem Schulweg vor den Gefahren illegal
zugeparkter Gehwege schützen und soll dafür mit absurden Datenschutzauflagen
überzogen werden. Nachdem der Bürger die falschgeparkten Fahrzeuge meldet landen
seine persönlichen Daten ausgerechnet bei den beschuldigten Falschparkern. Das
ist brandgefährlich und angesichts der Vorwürfe der Datenschutzbehörde völlig
absurd. Wer illegales Gehwegparken zur Anzeige bringt, leistet einen Beitrag zur
Verkehrssicherheit und darf nicht eingeschüchtert oder gar gefährdet werden.
Personen, die gefährliches Falschparken melden, gehören geschützt und nicht
bloßgestellt - dafür setzen wir uns rechtlich ein und fordern von der
Bayerischen Polizei, die namentliche Nennung des Anzeigenerstatters bereits auf
Anhörungsbögen zukünftig zu unterlassen."
Hintergrund:
Der betroffene Münchner Bürger ist Vater von vier Kindern und bringt diese
regelmäßig zu Fuß oder mit dem Fahrrad in Kindergarten und Schule. Auf diesen
Wegen dokumentiert er illegal auf Gehwegen parkende Autos und leitet diese
Aufnahmen ausschließlich an die zuständige Polizeidienststelle weiter, um
ordnungsgemäß gegen die täglichen Verstöße vorgehen zu können.
Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
0171 3649170, mailto:resch@duh.de
DUH-Newsroom:
030 2400867-20, mailto:presse@duh.de
http://www.duh.de
Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/22521/6322437
OTS: Deutsche Umwelthilfe e.V.
|