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WIESBADEN (ots) - Im Jahr 2025 haben in Deutschland 22,5 Millionen Personen
Leistungen in Höhe von rund 423 Milliarden Euro aus gesetzlicher, privater oder
betrieblicher Rente erhalten. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis)
mitteilt, stieg die Zahl der Rentenempfängerinnen und -empfänger im Vergleich
zum Vorjahr um 0,8 % oder 168 000 Personen. Die Höhe der Rentenleistungen nahm
im selben Zeitraum um 5,1 % oder 20,7 Milliarden Euro zu. 72 % dieser Leistungen
zählten im Jahr 2025 zu den steuerpflichtigen Einkünften (304 Milliarden Euro).
Seit 2015 stieg der durchschnittliche Besteuerungsanteil damit um 16,4
Prozentpunkte.
Die Ursache für den jährlichen Anstieg des Besteuerungsanteils ist die
Neuregelung der Besteuerung von Alterseinkünften im Alterseinkünftegesetz von
2005. Kernelement der Neuregelung ist der Übergang von einer vorgelagerten zu
einer nachgelagerten Besteuerung der Leistungen aus der gesetzlichen
Basisversorgung. In der Übergangsphase wurden die Rentenbeiträge in der
Ansparphase schrittweise steuerfrei gestellt und erst die Leistungen in der
Auszahlungsphase steuerlich belastet.
Welcher Anteil der Renteneinkünfte steuerpflichtig ist, richtet sich nach dem
Jahr des Rentenbeginns: Je später der Rentenbeginn, desto höher ist der
besteuerte Anteil der Renteneinkünfte. Außerdem steigt der Besteuerungsanteil
durch allgemeine Rentenerhöhungen, da diese komplett steuerpflichtig sind. Mit
Inkrafttreten des Wachstumschancengesetzes vom 27. März 2024 wurde die zunächst
bis 2040 vorgesehene Übergangsphase bis zum Jahr 2058 verlängert. Erst ab diesem
Zeitpunkt sind neue gesetzliche Renten voll einkommensteuerpflichtig.
2022 zahlten rund 42 % der Rentnerinnen und Rentner Einkommensteuer
Bei vielen Rentnerinnen und Rentnern liegt der steuerpflichtige Teil ihrer
Renten nach relevanten Abzügen unterhalb des jährlichen Grundfreibetrags. Daher
bleiben viele Rentenzahlungen steuerfrei, wenn keine weiteren Einkünfte
vorliegen. Wie viele Rentnerinnen und Rentner für das Jahr 2025 Einkommensteuer
zahlen, ist aufgrund der langen Fristen zur Steuerveranlagung noch nicht
bekannt.
Aktuellste Informationen zur Rentenbesteuerung liegen für das Jahr 2022 vor.
Demnach mussten rund 42 % oder 9,34 Millionen der insgesamt 22,03 Millionen
Rentenbeziehenden Einkommensteuer zahlen. Im Vergleich zu 2021 stieg der Anteil
um 1,8 Prozentpunkte beziehungsweise 442 000 Personen.
Bei 80 % der im Jahr 2022 steuerbelasteten Rentenempfängerinnen und -empfänger -
hierzu zählen auch hinterbliebene Eheleute und Kinder - lagen neben Renten noch
andere Einkünfte wie Versorgungsbezüge, Arbeitseinkommen oder Mieteinnahmen vor.
Bei zusammenveranlagten Ehepaaren können das auch Einkünfte der Partnerin oder
des Partners sein, die für die Besteuerung zusammengerechnet werden.
Weitere Informationen:
Die Angaben stammen aus der Statistik der Rentenbezugsmitteilungen und der Lohn-
und Einkommensteuerstatistik. Weitere Ergebnisse der Statistik der
Rentenbezugsmitteilungen sind im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes
auf der Themenseite "Lohn- und Einkommensteuer" sowie in der Datenbank
GENESIS-Online (Tabellen 73141) verfügbar.
Daten zum Thema Rente und Alterssicherung bietet eine eigene Sonderseite
(www.destatis.de/rente) im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes. Das
Datenangebot umfasst die Bereiche Demografie, Arbeit, Einkommen und
Staatshaushalt.
Diese Pressemitteilung ist, gegebenenfalls ergänzt mit weiteren Informationen
und Verlinkungen zum Thema, veröffentlicht unter
www.destatis.de/pressemitteilungen.
Weitere Auskünfte:
Lohn- und Einkommensteuer
Telefon: +49 611 75 4315
www.destatis.de/kontakt
Pressekontakt:
Statistisches Bundesamt
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OTS: Statistisches Bundesamt
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