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Bremen (ots) -
- Emissionen des Landes Bremen sinken zu langsam: Statt der gesetzlichen Vorgabe
zur CO2-Minderung um 60 Prozent wird bis 2030 lediglich eine Minderung von 40
bis 45 Prozent erwartet
- Bremer Senat ignoriert Fristen für Klimaschutzbericht und zusätzlichen
Maßnahmenkatalog - DUH reicht Klage beim Oberverwaltungsgericht in Bremen ein
- DUH fordert Bremer Senat auf, konkrete, wirksame und quantifizierte
Klimaschutzmaßnahmen vorzulegen
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) reicht heute Klimaklage gegen den Bremer Senat
beim Oberverwaltungsgericht der Freien Hansestadt Bremen ein. Ziel der Klage ist
die Ausarbeitung eines wirksamen Klimaschutzplans, der darlegt, wie Bremen sein
gesetzliches Klimaschutzziel für 2030 noch erreichen kann und welche
zusätzlichen Maßnahmen dafür umgesetzt werden. Nach dem Bremischen Klimaschutz-
und Energiegesetz müssen die CO2-Emissionen des Landes bis 2030 um mindestens 60
Prozent gegenüber 1990 sinken. Tatsächlich betrug die Minderung im Jahr 2024
lediglich 34,8 Prozent. Eine aktuelle Studie des Instituts für Energie- und
Umweltforschung Heidelberg, die der Bremer Senat selbst in Auftrag gegeben hat,
geht bis 2030 von einer maximal 45-prozentigen Minderung der CO2-Emissionen aus
- selbst wenn alle geplanten Klimaschutzmaßnahmen des Landes vollständig
umgesetzt würden.
Dazu Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: "Der Bremer Senat behandelt
sein eigenes Klimaschutzgesetz wie eine unverbindliche Empfehlung und verstößt
damit gegen Recht und Gesetz. Obwohl Bremen nachweisbar zu wenig CO2 einspart,
lässt der Senat Frist um Frist verstreichen und legt keinen zusätzlichen
Maßnahmenkatalog vor. Damit verspielt der Bremer Senat wertvolle Zeit, die für
wirksamen Klimaschutz dringend gebraucht wird. Wir lassen das nicht weiter zu
und werden den Senat mit unserer Klimaklage zum Handeln zwingen. Bremen muss
umgehend sämtliche Handlungsmöglichkeiten ausschöpfen. Dazu gehören insbesondere
eine Sanierungsoffensive für öffentliche Gebäude, ein deutlich stärkerer Ausbau
des öffentlichen Nahverkehrs und eine flächendeckende Parkraumbewirtschaftung."
Das Bremische Klimaschutz- und Energiegesetz sieht für den Fall einer drohenden
Zielverfehlung ein verbindliches Nachsteuerungsverfahren vor. Nach
Veröffentlichung der vorläufigen CO2-Bilanz im März 2026 hätte der Senat der
Bremischen Bürgerschaft spätestens bis zum 31. Mai 2026 berichten müssen, ob das
Klimaziel für 2030 voraussichtlich erreicht wird. Ein solcher Bericht wurde
nicht veröffentlicht.
Da die vorliegenden Zahlen deutlich auf eine Zielverfehlung hindeuten, hätte der
Senat zudem spätestens bis zum 31. Juli 2026 den Entwurf eines zusätzlichen
Maßnahmenkatalogs vorlegen müssen. Auch dies ist bisher nicht geschehen. Dadurch
werden sowohl die gesetzlich vorgesehene Prüfung durch den Sachverständigenrat
als auch der anschließende Beschluss eines wirksamen Klimaschutzplans
rechtswidrig blockiert.
Link:
Die Klageschrift können Sie unter folgendem Link herunterladen:
https://l.duh.de/p260805
Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
0171 3649170, mailto:resch@duh.de
DUH-Newsroom:
030 2400867-20, mailto:presse@duh.de
http://www.duh.de
Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/22521/6327465
OTS: Deutsche Umwelthilfe e.V.
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