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Berlin (ots) - Anlässlich der heute stattfindenden Sachverständigenanhörung
würdigt die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) den Referentenentwurf eines
Gesetzes zur Stärkung der nationalen Suizidprävention (SuizidPrävG) als
wichtigen Schritt hin zu einer bundesweiten Stärkung und gesetzlichen
Verankerung der Suizidprävention. Gleichzeitig sieht sie Konkretisierungs- und
Nachbesserungsbedarf.
"Das Bundesministerium für Gesundheit setzt mit diesem Gesetzentwurf ein
wichtiges Zeichen: Menschen mit Suizidgedanken müssen umfassend unterstützt und
wirksam geschützt werden", sagt BPtK-Präsidentin Dr. Andrea Benecke.
"Entscheidend ist nun, dass auf der Grundlage dieses Gesetzes verbindliche,
wirksame Strukturen entstehen."
Die BPtK begrüßt die vorgesehene Einrichtung einer zentralen Bundesfachstelle
für Suizidprävention und eines interdisziplinären Fachbeirats. Gemeinsam können
sie zur Stärkung von Aufklärung, Forschung und zur Zentralisierung relevanter
Ressourcen beitragen. Dabei bleibt der Referentenentwurf nach Auffassung der
BPtK jedoch hinter seinem eigenen Anspruch zurück, einen tragfähigen und
dauerhaften Rahmen für die Suizidprävention zu schaffen. So soll die
Bundesfachstelle auf 15 Jahre befristet werden, eine Evaluation der
Gesetzeswirkung ist erst für das Jahr 2038 vorgesehen, was angesichts des
dringenden Handlungsbedarfs deutlich zu spät kommt. Auch die Einschränkung des
Zugangs zu Suizidmethoden, eines der wirksamsten Instrumente der
Suizidprävention, geht im Entwurf nicht über die Konzeptentwicklung hinaus.
"Bei all den guten Impulsen, die der Gesetzentwurf bringt, dürfen wir nicht
vergessen: Ohne eine funktionierende psychotherapeutische und psychiatrische
Regelversorgung bleibt jeder Versuch, die Suizidprävention zu stärken,
unvollständig", ergänzt Benecke. "In den Wochen und Monaten nach einem
Suizidversuch ist das Risiko für einen weiteren Suizidversuch deutlich erhöht.
Betroffene können nicht monatelang auf dringend nötige Hilfe warten. Hier muss
deutlich nachgebessert werden."
In Deutschland nehmen sich jährlich rund 10.000 Menschen das Leben, die Zahl der
Suizidversuche liegt mindestens zehnmal so hoch. Bislang fehlt es an
flächendeckenden Hilfsangeboten, um Menschen in suizidalen Krisen verlässlich zu
unterstützen.
Stellungnahme der BPtK: https://ots.de/BRLu20
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Ulrike Florian
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OTS: Bundespsychotherapeutenkammer
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