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Mannheim (ots) - Acht Freunde freuen sich seit Monaten auf ihre gemeinsame
Kanada-Rundreise. Flüge, Hotels und Mietwagen sind längst gebucht. Drei Tage vor
dem Abflug kommt jedoch der Anruf: Einer der Freunde hat sich bei einem
Fahrradunfall schwer verletzt und darf die Reise nicht antreten. Was nun? Fahren
die anderen trotzdem - oder sagen alle gemeinsam ab?
Solche Situationen kommen häufiger vor, als viele Reisende vermuten. Ob Urlaub
mit Freunden oder eine gemeinsam geplante Vereinsreise - Gruppenreisen leben
davon, dass alle dabei sind. Fällt eine Person kurzfristig aus, kann das die
Reisepläne der übrigen Teilnehmer erheblich beeinträchtigen.
"Viele Reisende denken bei einer Reiserücktrittsversicherung zunächst nur an
sich selbst. Bei Gruppenreisen stellt sich jedoch häufig die Frage, welche
Auswirkungen der Ausfall eines Mitreisenden auf die gesamte Gruppe hat. Genau
deshalb lohnt es sich, den Versicherungsschutz bereits bei der Buchung genau
anzuschauen", sagt Dr. Michael Dorka, Geschäftsführer des
Reiseschutz-Spezialisten LTA.
Viele Urlauber gehen davon aus, dass eine Reiserücktrittsversicherung
automatisch auch dann greift, wenn ein Freund oder ein anderes Gruppenmitglied
die Reise aus einem versicherten Grund nicht antreten kann. Tatsächlich kommt es
darauf an, wer nach den Versicherungsbedingungen als sogenannte Risikoperson
gilt. Welche Personen dazu zählen, unterscheidet sich je nach Tarif.
Für genau solche Situationen wurde der LTA-Gruppentarif "together" entwickelt.
Er trägt dem Gedanken Rechnung, dass eine Gruppenreise oft nur dann ihren
eigentlichen Zweck erfüllt, wenn alle dabei sind. Muss ein Mitglied der
Reisegruppe aufgrund eines versicherten Ereignisses kurzfristig absagen, kann
dies unter bestimmten Voraussetzungen auch Auswirkungen auf den
Versicherungsschutz der übrigen Mitreisenden haben. Voraussetzung für den
Abschluss des Gruppentarifs ist, dass mindestens acht Personen den
Versicherungsschutz vereinbaren. Bei größeren Reisegruppen werden Teilgruppen
von maximal zwölf Personen gebildet.
Wenn die ganze Reise von einer Person abhängt
Besondere Aufmerksamkeit verdient bei Gruppenreisen das sogenannte
Reiseleiter-Risiko. Denn manchmal hängt die Durchführung einer Reise von einer
einzigen Person ab - etwa von einem Reiseleiter, Lehrer oder Skipper. Ein
typisches Beispiel ist eine Gruppe von Freunden, die gemeinsam ein Hausboot oder
eine Segelyacht chartert. Besitzt nur einer der Teilnehmer den für das
Fahrtgebiet erforderlichen Bootsführerschein und fällt diese Person kurzfristig
aufgrund eines versicherten Ereignisses aus, kann die Reise für die gesamte
Gruppe unmöglich werden.
Ein solcher Fall ist nicht automatisch über den normalen Gruppentarif
abgesichert. Das Reiseleiter- beziehungsweise Yachtcharter-Risiko muss
zusätzlich vereinbart werden. Ist dies geschehen und fällt die für die
Durchführung der Reise unverzichtbare Person aufgrund eines versicherten
Ereignisses aus, kann der Versicherungsschutz auch die Stornokosten
beziehungsweise zusätzliche Kosten bei Abbruch oder Unterbrechung der Reise für
die versicherten Mitglieder der betreffenden Gruppe umfassen.
"Gerade bei solchen Reisen wird deutlich, dass es nicht allein auf die Zahl der
Teilnehmer ankommt, sondern auch auf deren Funktion innerhalb der Gruppe",
erklärt Dorka. "Wenn die gesamte Reise von einer bestimmten Person und deren
Qualifikation abhängt, sollte dieses Risiko bei der Absicherung unbedingt
berücksichtigt werden."
Grundsätzlich übernimmt eine Reiserücktrittsversicherung die vertraglich
geschuldeten Stornokosten, wenn eine Reise aufgrund eines versicherten
Ereignisses nicht angetreten werden kann. Dazu zählen unter anderem eine
unerwartete schwere Erkrankung oder eine schwere Unfallverletzung.
"Wer mit Freunden, im Verein oder in einer anderen Gruppe reist, sollte
gemeinsam überlegen, welche Risiken abgesichert werden sollen und von welchen
Personen die Durchführung der Reise möglicherweise abhängt. Ein genauer Blick in
die Versicherungsbedingungen kann verhindern, dass ein unerwarteter Ausfall kurz
vor Reisebeginn auch finanziell zum Problem für die gesamte Gruppe wird", so Dr.
Michael Dorka.
Über LTA:
Die vor 20 Jahren vom Familienunternehmen Ulrich gegründete
Lifecard-Travel-Assistance Gesellschaft für Reiseschutz mbH (LTA) entwickelt und
konzipiert umfassende Reiseschutz-Pakete in Deutschland, Österreich und den
Niederlanden. Das Unternehmen bietet seinen Kunden sowohl Jahrespolicen als auch
Versicherungspakete an, die für eine bestimmte zeitlich befristete Reise gelten.
Die vielfältigen Versicherungsleistungen sind sowohl modular buchbar als auch
als Rundum-Sorglos-Paket (All-In-One) erhältlich. Die umfangreichen
Reiserücktrittsversicherungen der LTA greifen auch in Ausnahmesituationen,
beispielsweise wenn der Familienhund oder die Hauskatze kurz vor der Abreise
erkranken. Für seine Service-Qualität wurde der Reiseschutz-Anbieter 2026 zum
neunten Mal in Folge von Focus Money als "Fairster Schadenregulierer"
ausgezeichnet. Seit dem 1. April 2025 gehört LTA mehrheitlich zur Hamburger
HBC-Gruppe (Hanseatic Broking Center). Das Unternehmen ist ein Zusammenschluss
hochqualifizierter, inhabergeführter Versicherungsvermittler.
Pressekontakt:
KC3 GmbH
T +49 170 567 2100
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OTS: Lifecard-Travel-Assistance Gesellschaft für Reiseschutz mbH (
LTA)
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