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München (ots) -
- Münchner Oberbürgermeister Krause hat Anordnung von Tempo 50 an der Landshuter
Allee zurückgenommen
- Deutsche Umwelthilfe wird Klageverfahren für erledigt erklären
- Durch DUH unterstützte Anwohner hatten zuvor Eilverfahren gewonnen und so
Tempo 30 vorläufig gesichert
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) begrüßt die Entscheidung des neuen Münchner
Oberbürgermeisters Dominik Krause, die rechtswidrige Aufhebung von Tempo 30 auf
der Landshuter Allee rückgängig zu machen. Ein entsprechendes Schreiben
erreichte die DUH am Donnerstag. Damit ist der Erhalt von Tempo 30 gesichert.
Die DUH wird das laufende Klageverfahren gegen die Aufhebung für erledigt
erklären. Gleiches gilt für die von der DUH unterstützten Anwohner, die im
Eilverfahren erfolgreich waren.
Dazu Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: "Heute ist ein guter Tag für
die Saubere Luft und die Menschen in München. Anders als sein Vorgänger hat
Oberbürgermeister Krause verstanden, dass die Einhaltung eines wirksamen
Luftreinhalteplans keine Lappalie, sondern Grundvoraussetzung für ein
rechtsstaatliches Vorgehen ist. Nach den beiden gewonnenen Eilverfahren für mehr
Tempo 30 in Berlin ist dies ein weiterer großer Erfolg für Saubere Luft, mehr
Verkehrssicherheit und Aufenthaltsqualität in deutschen Städten. Wir werden
unseren Einsatz für mehr Tempo 30 fortsetzen."
Hintergrund:
Im Februar waren zwei von der DUH unterstützte Anwohner im Eilverfahren
erfolgreich vor dem Verwaltungsgericht gegen die Abschaffung von Tempo 30 auf
der Landshuter Allee vorgegangen. Die Abschaffung ging auf die Initiative des
damaligen Oberbürgermeisters Reiter zurück. Die gegen den Beschluss des
Verwaltungsgerichts gerichtete Beschwerde der Stadt hat der Bayerische
Verwaltungsgerichtshof zurückgewiesen. Die Stadt musste daher zu Tempo 30
zurückkehren. Über den Eilantrag der DUH musste daher nicht mehr entschieden
werden. Gleichwohl blieb die Anordnung zur Abschaffung von Tempo 30 formell
bestehen, sie war durch die Eilentscheidungen aber nicht mehr vollziehbar. Dies
hat der jetzige Oberbürgermeister nun rückgängig gemacht. Die gegen die
Anordnung anhängigen Hauptsacheklageverfahren können daher für erledigt erklärt
werden. Die Einführung von Tempo 30 war ursprünglich durch eine erfolgreiche
Luftreinhalteklage der DUH über mehrere Instanzen hinweg erstritten worden.
Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
0171 3649170, mailto:resch@duh.de
DUH-Newsroom:
030 2400867-20, mailto:presse@duh.de
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OTS: Deutsche Umwelthilfe e.V.
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