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Berlin (ots) - Gemeinsame Auslegung schafft Orientierung für Patientinnen und
Patienten, Ärztinnen und Ärzte, Kostenträger und Hersteller
Pharma Deutschland begrüßt die gemeinsame Klarstellung von Kassenärztlicher
Bundesvereinigung (KBV) und GKV-Spitzenverband zu den neuen Regelungen für die
Verordnung cannabishaltiger Arzneimittel. Die Klarstellung sorgt für dringend
benötigte Orientierung für Patientinnen und Patienten, die verordnende
Ärzteschaft, Krankenkassen und Hersteller.
Die interpretationsanfällige Regelung hätte die Versorgung erschweren können,
weil sie einen sechsmonatigen Therapieversuch mit Fertigarzneimitteln vorsah -
auch wenn diese für die konkrete Erkrankung nicht zugelassen sind. Die
gemeinsame Auslegung von KBV und GKV-Spitzenverband begrenzt den Versuch nun auf
zugelassene Indikationen und ermöglicht bei Unverträglichkeit oder fehlender
Wirksamkeit einen frühzeitigen Therapiewechsel. Damit wird die Versorgung
patientengerechter und praxistauglicher.
Konkret haben KBV und GKV-Spitzenverband klargestellt, dass der gesetzlich
vorgesehene sechsmonatige Therapieversuch mit einem cannabishaltigen
Fertigarzneimittel nur bei Indikationen gilt, für die ein entsprechendes
Arzneimittel zugelassen ist. Auch für bereits behandelte Patientinnen und
Patienten gelten Ausnahmen.
"Die jetzige Einigung von KBV und GKV-Spitzenverband zur Cannabisversorgung
hilft vor allem den Patientinnen und Patienten, deren Versorgung nicht durch
unklare oder widersprüchliche Vorgaben gefährdet werden darf. Das
GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz hat bei dem Thema Cannabisversorgung durch
seinen einseitigen Fokus auf kurzfristige Einsparungen operative Probleme
verursacht, die anschließend durch Auslegungshinweise und nachträgliche
Klarstellungen aufgefangen werden mussten. Mit der Standortklausel steht uns
allen noch mindestens eine solche Nachbesserung des Gesetzes bevor", erklärt
Dorothee Brakmann, Hauptgeschäftsführerin von Pharma Deutschland.
Die nun erfolgte Klarstellung ist aus Sicht von Pharma Deutschland ein
notwendiger Schritt, um Versorgungslücken und Fehlsteuerungen zu vermeiden. Sie
kann jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass die neuen gesetzlichen Vorgaben
in der Umsetzung erheblichen Klärungsbedarf ausgelöst haben. Die KBV verweist
ausdrücklich auf zahlreiche Nachfragen aus der Ärzteschaft seit Inkrafttreten
der Neuregelungen.
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Pharmaindustrie in Deutschland. Er vertritt die Interessen von rund 400
Mitgliedsunternehmen, die in Deutschland ca. 80.000 Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter beschäftigen. Die in Pharma Deutschland e.V. organisierten
Unternehmen tragen maßgeblich dazu bei, die Arzneimittelversorgung in
Deutschland zu sichern. So stellen sie fast 80 Prozent der in Apotheken
verkauften rezeptfreien und fast zwei Drittel der rezeptpflichtigen Arzneimittel
sowie einen Großteil der stofflichen und dentalen Medizinprodukte für die
Patientinnen und Patienten bereit. Unter http://www.pharmadeutschland.de/ gibt
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