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Berlin (ots) -
- DUH-Auswertung zeigt: 263 von 280 Messstationen überschreiten bereits Mitte
August die WHO-Empfehlungen für bodennahes Ozon für ein gesamtes Jahr
- Am stärksten belastete Messstationen in Baden-Württemberg und Bayern -
Schlusslichter Schwarzwald-Süd, Neuenburg, Weil am Rhein, Friedrichshafen und
Freiburg
- DUH im September vorm Bundesverwaltungsgericht, um Maßnahmen zur Senkung
zentraler Ozon-Vorläuferstoffe durchzusetzen
Eine Auswertung der Deutschen Umwelthilfe (DUH) auf Grundlage aktueller
Messdaten des Umweltbundesamtes (UBA) zeigt eine alarmierende Belastung mit
bodennahem Ozon in Deutschland: Bereits Mitte August liegen mindestens 263 von
280 Messstationen und damit 94 Prozent über der Ozon-Empfehlung der
Weltgesundheitsorganisation (WHO). Besonders belastet sind Schwarzwald-Süd mit
55 Tagen über 120 µg/m³ im höchsten 8-Stunden-Mittel, Neuenburg mit 52 sowie
Weil am Rhein, Friedrichshafen und Freiburg mit jeweils 51 Tagen.
Die DUH fordert von der Bundesregierung wirksame Maßnahmen zur Einhaltung der
Emissionsminderungsvorgaben. Diese erfassen neben flüchtigen organischen
Verbindungen (NMVOC) und Stickoxiden (NOx) auch zentrale Vorläufer von
bodennahem Ozon. Konkret braucht es aus Sicht der DUH die konsequente
Aufarbeitung von Dieselgate sowie eine verbindliche Flächenbindung in der
Tierhaltung, um die Tierzahlen und damit die Methanemissionen als weiteren
wichtigen Ozon-Vorläufer zu reduzieren.
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: "Deutschlandweit stehen 22.000
Todesfälle jährlich mit bodennahem Ozon in Verbindung. Im Kartoffel- und
Weizenanbau verursacht das Gas Ernteverluste in Millionenhöhe. Die Klimakrise
verschärft die Belastung weiter: Immer häufigere Hitzeextreme schaffen ideale
Bedingungen für die Bildung von Ozon. Die Bundesregierung darf nicht länger
wegsehen. Noch immer sind rund acht Millionen Dieselfahrzeuge mit illegalen
Abschalteinrichtungen und extrem hohen Stickoxidemissionen auf deutschen Straßen
unterwegs. Diese dreckigen Fahrzeuge müssen endlich nachgerüstet oder
stillgelegt werden. Wir werden die Bundesregierung im September
höchstrichterlich zwingen, ihr Luftreinhalteprogramm endlich mit geeigneten
Maßnahmen nachzubessern."
Im Juli 2024 hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg nach einer Klage
der DUH bestätigt: Das Nationale Luftreinhalteprogramm reicht nicht aus, um die
europäischen Reduktionsvorgaben für Stickoxide, Feinstaub, Ammoniak und
Schwefeldioxid aus der NEC-Richtline sicher einzuhalten. Weil die
Bundesregierung sich weigert, das Urteil zu akzeptieren, verhandelt nun im
September das Bundesverwaltungsgericht.
Hintergrund:
Bodennahes Ozon entsteht durch die Reaktion von Stickoxiden, flüchtigen
organischen Verbindungen und Methan unter starker Sonneneinstrahlung und hohen
Temperaturen. Rund drei Viertel aller Methan-Emissionen in Deutschland entstehen
in der Landwirtschaft, vor allem durch die Verdauung von Rindern sowie durch die
Lagerung und Ausbringung von Gülle in der Rinder- und Schweinehaltung. Bei den
Stickoxiden zählt der Verkehr zu den Hauptverursachern, insbesondere
Dieselfahrzeuge.
Die WHO empfiehlt für Ozon einen Wert von 100 µg/m³ im höchsten täglichen
8-Stunden-Mittel, der nur an drei bis vier Tagen pro Jahr überschritten werden
sollte. Die UBA-Auswertung weist Überschreitungstage erst ab 120 µg/m³ aus. Die
tatsächliche Zahl der Tage oberhalb der WHO-Empfehlung kann damit noch höher
liegen.
Link:
Die DUH-Auswertung finden Sie hier: https://l.duh.de/p260820
Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
0171 3649170, mailto:resch@duh.de
DUH-Newsroom:
030 2400867-20, mailto:presse@duh.de
http://www.duh.de
Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/22521/6336853
OTS: Deutsche Umwelthilfe e.V.
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