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München (ots) - #SBKerklärt: Digitale Lösungen können ein wichtiger Baustein für
eine moderne Versorgung sein. Welche Anwendungen gibt es heute schon - und wie
unterstützen sie Patientinnen und Patienten sowie Behandlungsteams?
Die Digitalisierung ist in der medizinischen Versorgung angekommen.
Videosprechstunden, E-Rezept und elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
gehören bereits zum Versorgungsalltag. Gleichzeitig entstehen mit der
elektronischen Patientenakte, Telemonitoring und Künstlicher Intelligenz neue
Möglichkeiten. Die SBK Siemens-Betriebskrankenkasse erklärt, was digitale
Anwendungen heute schon leisten können, wo ihre Grenzen liegen und welchen
Beitrag sie für eine stärker vernetzte Versorgung leisten können.
Wie kann Digitalisierung die Versorgung der Zukunft unterstützen?
Die Gesundheitsversorgung steht vor großen Herausforderungen: Der Bedarf an
medizinischer Versorgung steigt, gleichzeitig stehen in manchen Regionen weniger
Fachkräfte zur Verfügung. Besonders im ländlichen Raum wird es deshalb
wichtiger, vorhandene Ressourcen gut einzusetzen.
Digitale Anwendungen können dabei unterstützen, Versorgung besser zu
organisieren: Videosprechstunden können Wege reduzieren und zusätzliche
Behandlungskontakte ermöglichen. Telemonitoring kann die Betreuung von Menschen
mit chronischen Erkrankungen unterstützen. Digitale Ersteinschätzungen können
dabei helfen, Beschwerden besser einzuordnen und den passenden Versorgungsweg zu
finden. Wenn Informationen zwischen Hausarztpraxis, weiteren Gesundheitsberufen
und anderen Versorgungseinrichtungen besser ausgetauscht werden können,
erleichtert das zudem die Zusammenarbeit und kann medizinische Fachkräfte
entlasten.
Dabei gilt: Digitale Angebote ersetzen nicht den persönlichen Kontakt. Sie
sollen die Versorgung ergänzen - dort, wo sie einen echten Mehrwert bieten. Wo
Untersuchung, Beratung und persönlicher Austausch notwendig sind, bleibt der
direkte Kontakt entscheidend.
Was ist Telemedizin - und was gehört heute schon dazu?
Telemedizin bedeutet, dass medizinische Leistungen auch über räumliche Distanz
erbracht werden können. Dazu gehören nicht nur Videosprechstunden, sondern auch
die digitale Übertragung medizinischer Werte, die Vernetzung von Behandelnden
und digitale Unterstützung bei der Betreuung von Patientinnen und Patienten.
Ein Beispiel ist das Telemonitoring . Bei bestimmten chronischen Erkrankungen
können Patientinnen und Patienten regelmäßig Gesundheitswerte erfassen und an
ihr Behandlungsteam übermitteln. Bei Menschen mit Herzschwäche können
beispielsweise Gewicht, Blutdruck oder Herzfrequenz eine wichtige Rolle spielen.
Verändern sich Werte auffällig, kann das medizinische Team früher reagieren und
beispielsweise die Behandlung anpassen oder einen Termin vereinbaren. Auch bei
Bluthochdruck können digital übermittelte Blutdruckwerte helfen, die Entwicklung
der Erkrankung besser zu beobachten.
Die Videosprechstunde ist eine weitere Form der Telemedizin. Sie ermöglicht ein
ärztliches Gespräch, wenn ein persönlicher Besuch in der Praxis nicht notwendig
ist. Ob eine Behandlung über Distanz geeignet ist, entscheidet immer die
behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt .
Wie funktioniert eine Videosprechstunde?
Nicht jede Arztpraxis bietet automatisch Videosprechstunden an. Ob ein digitales
Gespräch möglich ist, entscheidet die jeweilige Praxis.
Viele Praxen informieren auf ihrer Website, über ihre Terminvergabe oder direkt
am Telefon darüber, ob Videosprechstunden angeboten werden. Auch Terminportale
können entsprechende Angebote ausweisen.
Für den Umgang mit Gesundheitsdaten gelten besondere Datenschutzanforderungen:
Videosprechstunden dürfen nur über zertifizierte Videodienstanbieter
stattfinden. Die Übertragung erfolgt verschlüsselt, die Gespräche dürfen nicht
aufgezeichnet werden. Auch die Identität der teilnehmenden Person muss geklärt
sein. Ist eine Patientin oder ein Patient der Praxis bereits bekannt, können
vorhandene Versichertendaten genutzt werden. Bei einer erstmaligen
ausschließlichen Fernbehandlung zeigt die Patientin oder der Patient zu Beginn
der Videosprechstunde die elektronische Gesundheitskarte in die Kamera. So kann
die Praxis die Identität prüfen, die notwendigen Versichertendaten erfassen und
den Versicherungsstatus nachvollziehen.
Bekommen Patientinnen und Patienten nach einer Videosprechstunde auch ein Rezept
oder eine Krankschreibung?
Ein digitaler Arztkontakt bedeutet nicht automatisch, dass alle weiteren
Schritte ebenfalls digital erfolgen. Einige Anwendungen funktionieren heute
bereits vollständig digital, andere befinden sich noch in der Weiterentwicklung.
Ein E-Rezept kann ausgestellt werden, wenn die medizinischen Voraussetzungen
erfüllt sind. Das Rezept wird elektronisch erstellt und kann anschließend
beispielsweise mit der Gesundheitskarte, einer App oder einem Ausdruck in der
Apotheke eingelöst werden.
Auch eine elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) ist nach einer
Videosprechstunde möglich. Die Daten werden dann elektronisch an die
Krankenkasse übermittelt.
Bei anderen Dokumenten steht die Digitalisierung noch am Anfang. Die Überweisung
erfolgt heute weiterhin überwiegend auf Papier. Die elektronische Überweisung
soll schrittweise eingeführt werden und künftig dabei helfen, Informationen
zwischen hausärztlichen und fachärztlichen Praxen besser auszutauschen.
Welche Rolle spielt die elektronische Patientenakte für die digitale Arztpraxis?
Die elektronische Patientenakte (ePA) ist ein wichtiger Baustein für eine
stärker vernetzte Versorgung. Sie kann medizinische Informationen wie Befunde,
Arztbriefe oder Medikationsanweisungen an einem Ort bündeln und behandelnden
Personen zugänglich machen, wenn Versicherte dies ermöglichen.
Ein Beispiel: Wer wegen einer Erkrankung von mehreren Ärztinnen und Ärzten
behandelt wird, muss wichtige Informationen nicht jedes Mal neu zusammentragen.
Befunde, Arztbriefe oder Medikationsinformationen können über die ePA schneller
verfügbar sein.
So kann die ePA dazu beitragen, dass Behandlungen besser aufeinander abgestimmt
werden und wichtige Informationen dort ankommen, wo sie gebraucht werden.
Was darf Künstliche Intelligenz in der Arztpraxis eigentlich schon?
Künstliche Intelligenz wird bereits heute eingesetzt, um medizinisches Personal
bei bestimmten Aufgaben zu unterstützen. Dabei geht es vor allem darum,
Informationen schneller zu verarbeiten und Zeit für die eigentliche Behandlung
zu gewinnen.
Ein Beispiel sind KI-gestützte Dokumentationshilfen: Während eines Arztgesprächs
können sie gesprochene Inhalte erfassen und daraus einen strukturierten
Dokumentationsvorschlag erstellen. Die Ärztin oder der Arzt prüft diesen
anschließend und ergänzt ihn, wenn nötig.
Auch bei der Auswertung medizinischer Bilder kann KI unterstützen,
beispielsweise in der Radiologie. Sie kann Auffälligkeiten markieren und
zusätzliche Hinweise liefern. Die medizinische Bewertung und Entscheidung
bleiben aber Aufgabe der Ärztinnen und Ärzte.
Wichtig ist: KI unterstützt, aber sie trifft keine eigenständigen medizinischen
Entscheidungen. Die Verantwortung für Diagnose, Behandlung und Aufklärung bleibt
beim medizinischen Fachpersonal.
Über die SBK:
Die SBK Siemens-Betriebskrankenkasse gehört zu den 20 größten gesetzlichen
Krankenkassen in Deutschland. Als geöffnete, bundesweit tätige Krankenkasse
versichert sie mehr als eine Million Menschen und betreut über 100.000
Firmenkunden in Deutschland - mit rund 2.100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
in 79 SBK Geschäftsstellen.
Seit über 100 Jahren setzt sich die SBK persönlich und engagiert für die
Interessen der Versicherten ein. Sie positioniert sich als Vorreiterin für einen
echten Qualitätswettbewerb in der gesetzlichen Krankenversicherung.
Voraussetzung dafür ist aus Sicht der SBK mehr Transparenz für die Versicherten
- über relevante Finanzkennzahlen, aber auch über Leistungsbereitschaft,
Beratung und Dienstleistungsqualität von Krankenkassen. Im Sinne der
Versicherten vereint die SBK darüber hinaus das Beste aus persönlicher und
digitaler Welt und treibt die Digitalisierung im Gesundheitswesen aktiv voran.
Pressekontakt:
SBK Siemens-Betriebskrankenkasse
Stab Unternehmenskommunikation
Ganghoferstr. 29
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E-Mail: mailto:presse@sbk.org
Internet: http://www.sbk.org
Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/40635/6349344
OTS: SBK - Siemens-Betriebskrankenkasse
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