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Berlin (ots) - Was tun, wenn ein Mensch bewusstlos aufgefunden wird und Erste
Hilfe benötigt? Wenn die Person normal atmet, sollte sie in die Seitenlage
gebracht werden. Aber damit ist eine mögliche Lebensgefahr noch nicht gebannt.
Wichtig ist es, die Atmung der bewusstlosen Person regelmäßig zu kontrollieren
bis der Rettungsdienst eintrifft. Darauf weist die gesetzliche
Unfallversicherung anlässlich des Tages der Ersten Hilfe am 12.09.2026 hin.
Atmung regemäßig kontrollieren
Ergibt die Atemkontrolle, dass eine bewusstlose Person nicht mehr normal atmet,
muss sofort mit Herzdruckmassage und Beatmung begonnen werden. Geht der Atem
hingegen regelmäßig, reicht es zunächst aus, die bewusstlose Person in die
Seitenlage zu bringen. Der Mundwinkel sollte dabei der tiefste Punkt des Körpers
sein. Wichtig ist es, dass der Hals überstreckt und der Mund geöffnet ist. So
können die Atemwege frei bleiben.
"Erfahrungen aus dem Rettungswesen zeigen, dass bewusstlose Personen leider auch
nach der Erste-Hilfe-Maßnahmen in der Seitenlage versterben. Man sollte deshalb
regelmäßig den Atem des oder der Betroffenen kontrollieren - auch wenn man die
Person schon in die Seitenlage gebracht hat. Es können immer gesundheitliche
Komplikationen auftreten und dann müssen die Helfer und Helferinnen schnell
reagieren und doch mit der Wiederbelebung beginnen", sagt Dr. Isabella Marx,
Leiterin des Fachbereichs Erste Hilfe der DGUV.
Not- und Ersthelfende sind versichert
Menschen, die anderen in Notlagen helfen, stehen unter dem Schutz der
gesetzlichen Unfallversicherung. Das gilt nicht nur für Ersthelferinnen und
Ersthelfer in Betrieben, sondern insbesondere auch für Helferinnen und Helfer
bei Unglücks- und Katastrophenfällen sowie für Einsatzkräfte von
Hilfeleistungsorganisationen.
Versichert sind dabei nicht nur Rettungs- oder Nothilfemaßnahmen im engeren
Sinne. Solange der Unglücksfall mit seinen unmittelbaren Schadensfolgen noch
nicht abgeschlossen ist oder zumindest noch weiterer Schaden droht, besteht
Versicherungsschutz. Damit trägt die gesetzliche Unfallversicherung der Realität
von Hilfseinsätzen Rechnung, die über die unmittelbare Versorgung von
Betroffenen hinausgehen.
Wenn es durch einen solchen Einsatz zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen
kommt, umfasst der gesetzliche Unfallversicherungsschutz ein breites
Leistungsspektrum. Dazu gehören unter anderem medizinische Behandlung und
Rehabilitation ebenso wie psychologische Unterstützung.
Erste Hilfe im Betrieb
Mehr als 2,4 Millionen Menschen haben sich 2024 über ihren Betrieb oder ihre
Einrichtung in Erster Hilfe qualifizieren lassen. Die Kosten dafür übernehmen
Berufsgenossenschaften und Unfallkassen. Die betriebliche Ersthelfer-Ausbildung
spielt damit eine wichtige Rolle für die Erste Hilfe in Deutschland insgesamt.
Hinweis
Gemäß der Reanimations-Leitlinien 2025 des Deutschen Rates für Wiederbelebung
spricht man inzwischen nur noch von "Seitenlage", da diese Form der Lagerung
einer Person nur bedingt "stabil" ist.
Weitere Informationen: Die Erste-Hilfe-Karte
(https://publikationen.dguv.de/widgets/pdf/download/article/3107) der DGUV.
Pressekontakt:
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV)
Spitzenverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften
und der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand
Glinkastraße 40, 10117 Berlin
Pressesprecher Stefan Boltz
Tel.: +49 30 13001-1414
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