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Berlin (ots) - Handicap International (HI) veröffentlicht rechtliche Einordnung
zur Schutzgewährung geflüchteter Menschen mit Behinderungen im Einklang mit der
UN-Behindertenrechtskonvention.
Geflüchtete Menschen mit Behinderungen, ihre Rechte und Bedarfe werden im
deutschen Asylverfahren zu häufig übersehen. Das hat gravierende Folgen für
ihren Zugang zu einem fairen, diskriminierungsfreien Verfahren und zu Schutz.
Die Publikation von Handicap International - Crossroads "Inklusion und
Diskriminierungsschutz im Asylverfahren: Schutzgewährung im Einklang mit der
UN-BRK" zeigt, welche Anforderungen sich aus der UN-Behindertenrechtskonvention
für Asylverfahren und Schutzentscheidungen ergeben und wo die Praxis hinter
diesen zurückbleibt.
" Die Asylverfahren von Menschen mit Behinderungen drehen sich meist
ausschließlich um die medizinische Versorgung im Zielstaat", sagt Sophia Eckert,
politische Referentin im Programm Crossroads von Handicap International und
Co-Autorin des Gutachtens . "Ob dort ein selbstbestimmtes Leben mit
gesellschaftlicher Teilhabe möglich ist oder ob Isolation, Abhängigkeit oder
systematischer Ausschluss drohen, wird meist nicht geprüft. Auch
Verfolgungsgründe, die unabhängig von Behinderungen bestehen, etwa eine
Tätigkeit als Journalistin, werden oft übersehen ."
" Diese Engführung ist mit der UN-BRK nicht vereinbar ", so Eckert weiter. " Wir
appellieren an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, die behördliche
Praxis zu ändern und behinderungsspezifische Verfolgungsgründe und
Rückkehrrisiken ernst zu nehmen ."
Bedarfe bleiben unerkannt
Schätzungsweise 10-15 % der weltweit geflüchteten Menschen leben mit einer
Behinderung. Wie hoch der Anteil in Deutschland ist, lässt sich nicht genau
beziffern. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge erfasst diese Daten nicht
gesondert. Beträchtlich dürfte er allemal sein, vor allem, wenn psychische
Beeinträchtigungen und chronische Erkrankungen als Behinderungen ernst genommen
werden.
Behinderungsspezifische Nachteilsausgleiche fehlen häufig im Verfahren
Auch die Durchführung der Verfahren bleibt hinter den rechtlichen Vorgaben
zurück. Damit Betroffene ihre Fluchtgründe wirksam vortragen und ihre Rechte
wahrnehmen können, braucht es vor allem:
- die frühzeitige Erkennung behinderungsspezifischer Bedarfe,
- angemessene Vorkehrungen zum individuellen Nachteilsausgleich z.B.
barrierefreie Informationen und Räumlichkeiten.
Diese Vorgaben schreibt die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) vor, die in
Deutschland geltendes Recht ist.
Die vollständige Publikation können Sie auf unserer Website (https://www.hi-deut
schland-projekte.de/crossroads/fuer-fachkraefte/informationen-fuer-fachkraefte/i
nformationsmaterial-von-crossroads/) herunterladen.
Offizielle Vorstellung
Das Rechtsgutachten wird am 17. September 2026 von 15:00 bis 17:00 Uhr im Rahmen
einer Online-Veranstaltung vorgestellt. Neben der Präsentation der zentralen
Ergebnisse bietet die Veranstaltung Raum für Nachfragen und fachlichen
Austausch. Die Veranstaltung wird durch Gebärdensprachdolmetscher*innen
begleitet. Anmelden können Sie sich über unsere Website (https://www.hi-deutschl
and-projekte.de/crossroads/veranstaltung/rechtsgutachten_2026/) .
Über Handicap International e. V.
Handicap International/ Humanity & Inclusion (HI) ist eine gemeinnützige
Organisation für Nothilfe und Entwicklungszusammenarbeit. Wir setzen uns für
eine solidarische und inklusive Welt ein. Wir verbessern langfristig die
Lebensbedingungen für Menschen mit Behinderung und unterstützen diejenigen, die
besonderen Schutz benötigen. HI ist Co-Preisträgerin des Friedensnobelpreises
von 1997. Crossroads ist das Programm von Handicap International e.V. für die
Verbesserung der Lebenssituation von nach Deutschland geflüchteten und
migrierten Menschen mit Behinderungen.
Pressekontakt:
Handicap International - Crossroads
Wendy Taranowski
Referentin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
01578 069 18 59
mailto:w.taranowski@hi.org
Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/178763/6351108
OTS: Handicap International - Crossroads
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