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Wiesbaden (ots) - Der erste Arbeitsvertrag bringt das erste regelmäßige
Einkommen - und kann den Grundstein für die finanzielle Zukunft legen. Schon
kleine monatliche Sparbeträge können über viele Jahre zu einem beachtlichen
Vermögen anwachsen. Ab 2027 steht auch Berufseinsteigern dafür eine neue Form
der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge offen.
Ruhestand? Altersvorsorge? Diese Themen sind für Berufseinsteiger noch weit
entfernt. Doch es lohnt sich, gleich beim Eintritt ins Berufsleben zu handeln
und den 'Zinseszinseffekt' voll auszuschöpfen. Vereinfacht gesagt: Erträge
erwirtschaften im Laufe der Zeit selbst wieder Erträge, die wiederum weitere
Erträge bringen. "Viele junge Menschen unterschätzen den Einfluss der ersten
Berufsjahre auf den Vermögensaufbau. Wer früh beginnt, kann schon mit kleinen
Sparbeträgen über die Jahrzehnte hinweg viel erreichen", sagt Christian Kaiser,
Produktmanager bei der R+V. Umso mehr, wenn eine staatliche Förderung und
steuerliche Vorteile hinzukommen - wie etwa beim Altersvorsorgedepot.
Geld vom Staat mitnehmen
Ab 2027 ersetzt die neue staatlich geförderte Altersvorsorge die Riester-Rente,
dazu gehört auch das Altersvorsorgedepot. Der Staat fördert auf diesem Wege den
privaten Vermögensaufbau. Die Höhe der Förderung hängt unter anderem davon ab,
wieviel eigene Beiträge eingezahlt werden. Es können insgesamt bis zu 540 Euro
jährliche Grundzulage drin sein - als "Zuschuss" vom Staat zum eigenen
Sparbetrag. Berufseinsteiger bekommen zusätzlich einmalig 200 Euro
Berufseinsteigerbonus. Voraussetzung ist unter anderem, dass der Vertrag für das
Altersvorsorgedepot vor dem 25. Geburtstag abgeschlossen wird. Eine wichtige
Neuerung: Für die Kapitalanlage dürfen auch Fonds und ETFs genutzt werden. Sie
kann daher zwar Wertschwankungen unterliegen, bei einer langen Anlagedauer
lassen sich diese erfahrungsgemäß jedoch eher ausgleichen - und Berufseinsteiger
haben bis zum Ruhestand mehrere Jahrzehnte Zeit.
Langfristig denken
Viele Berufseinsteiger haben zunächst nur wenig finanziellen Spielraum.
Entscheidend ist deshalb nicht, sofort hohe Beträge zurückzulegen. Es geht darum
anzufangen, und regelmäßig zu sparen. Steigt später das Einkommen, kann die
Sparrate entsprechend angepasst werden - etwa nach einer Gehaltserhöhung oder
einem Jobwechsel. "Wer früh beginnt, verschafft seinem Geld mehr Zeit zum
Wachsen", betont R+V-Experte Christian Kaiser.
So funktioniert die neue geförderte Altersvorsorge
- Passende Vorsorge: Künftig kann bei der staatlich geförderten Altersvorsorge
aus verschiedenen Möglichkeiten gewählt werden. Bei Verträgen mit
Beitragsgarantie ist zugesichert, dass zu Beginn der Auszahlungsphase 80 oder
100 Prozent der eingezahlten Beiträge erhalten sind. Beim Altersvorsorgedepot
gibt es diese Garantie nicht - dafür kann das Geld stärker am Kapitalmarkt
angelegt werden. Wer es einfacher halten möchte, entscheidet sich für ein
standardisiertes Altersvorsorgedepot mit einer vorgegebenen Auswahl an
Anlagen.
- Staatliche Förderung: Der Staat unterstützt die private Altersvorsorge mit
Zulagen zusätzlich zu den eigenen Einzahlungen. Die genaue Höhe richtet sich
nach den gesetzlichen Vorgaben und der persönlichen Lebenssituation.
- Anlage am Kapitalmarkt: Neu ist - das Geld kann in geeignete Fonds, ETFs und
andere Wertpapiere investiert werden. Das eröffnet attraktive Renditechancen,
allerdings kommt es auch zu Wertschwankungen.
- Kleine Beiträge möglich: Berufseinsteiger können bereits mit überschaubaren
monatlichen Sparraten beginnen und diese später erhöhen.
- Langfristiger Vermögensaufbau: Erträge fließen direkt in den Vertrag und
erhöhen das gebildete Kapital, also den Gesamtwert des angelegten Vermögens.
So kann über die Jahre hinweg ein beachtlicher Zinseszinseffekt entstehen.
- Steuerliche Vorteile: Während der Ansparphase werden Erträge nicht laufend
besteuert. Steuern fallen grundsätzlich erst in der späteren Auszahlungsphase
an, also im Ruhestand. Dann ist der Steuersatz in der Regel niedriger als in
der Erwerbszeit.
- Für die Altersvorsorge gebunden: Das angesparte Vermögen ist für den Ruhestand
vorgesehen, wird also frühestens ab dem 65. Geburtstag und spätestens vor dem
70. Geburtstag als regelmäßige Leistung ausgezahlt. Teilauszahlung: Bei Beginn
der Auszahlphase kann man sich bis zu 30 Prozent des dann gebildeten Kapitals
auszahlen lassen.
Pressekontakt:
Frank Senger
Konzern-Kommunikation
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