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Berlin (ots) - Der Radweg auf der Kantstraße bleibt bis mindestens Ende
September 2026 erhalten: Im Zuge des von der Deutschen Umwelthilfe (DUH)
unterstützten Eilantrags hat die Berliner Senatsverwaltung mitgeteilt, nicht vor
dem 30. September mit den geplanten Arbeiten beginnen zu wollen. Zuvor seien
nach Angaben des Senats lediglich Haltverbotsschilder sowie kleinere
Straßenunterhaltungs- und Baumschnittarbeiten vorgesehen, die die Neuaufteilung
des Straßenraums noch nicht umsetzen. Die DUH fordert den dauerhaften Erhalt des
Radwegs und von der neuen Berliner Regierung den Stopp dieser
Verkehrswende-Rückwärtsentscheidung, einen mit Millionenaufwand errichteten
geschützten Radweg zugunsten von mehr Pkw-Flächen zu entfernen.
Dazu DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch:
"Unser Eilantrag hat den Senat gezwungen, offenzulegen, wann er den Rückbau des
geschützten Radwegs an der Kantstraße umsetzen will. Mit der Zusicherung, diesen
in den kommenden beiden Wochen noch nicht zu beginnen, hat das von uns
angerufene Verwaltungsgericht Berlin zwei Wochen Zeit, über den Eilantrag zu
entscheiden. Vom aktuellen Senat, der an diesem Sonntag mit hoher
Wahrscheinlichkeit abgewählt wird, ist keine konstruktive Verkehrspolitik zu
erwarten. Daher setzen wir nun darauf, dass durch unseren Eilantrag verhindert
wird, dass vor der Konstituierung einer neuen Berliner Regierung vollendete
Fakten geschaffen werden. Wir fordern den Erhalt eines eigenständigen
geschützten Radwegs auf der Kantstraße."
Die DUH unterstützt seit dem 7. September den Eilantrag eines betroffenen
Radfahrers mit dem Ziel, den Rückbau noch vor Beginn der Arbeiten gerichtlich zu
stoppen. Bereits am 8. September hatte das Verwaltungsgericht die
Senatsverwaltung aufgefordert mitzuteilen, ob sie bis zur gerichtlichen
Entscheidung auf eine Umsetzung verzichtet.
Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
0171 3649170, mailto:resch@duh.de
DUH-Newsroom:
030 2400867-20, mailto:presse@duh.de
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OTS: Deutsche Umwelthilfe e.V.
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