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Mainz (ots) - Mit seinem Bericht an den Deutschen Bundestag (Gz.: IX 1 - 2020 -
0338 Bem) empfiehlt der Bundesrechnungshof gesetzliche Maßnahmen, um verstärkte
Kontrollen von privaten und freiwilligen Mehrkostenversorgungen durch die
gesetzlichen Krankenversicherungen erbringen zu lassen. "So ein Gesetz schafft
ein unsinniges Bürokratiemonster für ohnehin überlastete Leistungserbringer und
Krankenversicherungen", sagt Eberhard Schmidt, Präsident der Bundesinnung der
Hörakustiker (biha).
"Der Vorschlag ist außerdem ein Angriff auf die Patientensouveränität, da
Versicherte dann nicht nur erklären müssen, dass sie privat Geld ausgeben,
sondern auch noch wofür." Schon heute liefern die Hörakustiker-Betriebe
umfangreiche Dokumentationen. Der Versicherte muss vor der Versorgung und Abgabe
eines Hörsystems zahlreiche Dokumente lesen und unterschreiben. Dazu gehören
auch Dokumente, bei denen er ausdrücklich erklärt, über seinen Anspruch auf eine
für ihn kostenfreie Versorgung informiert worden zu sein.
Eine Umfrage vom Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) aus
2019 hat ergeben, dass rund 90 Prozent der Versicherten "sehr zufrieden" oder
"zufrieden" mit der individuellen Versorgungssituation sind. Dabei spielte es
für den Versicherten keine Rolle, ob er eine für ihn kostenfreie Versorgung
gewählt oder eine private Zuzahlung geleistet hat.
"Ein absoluter Wahnsinn, was der Bundesrechnungshof fordert," so Eberhard
Schmidt. "Wir ertrinken schon heute in einer durch Bürokratie verursachten
Papierflut. Was sich der Bundesrechnungshof vorstellt, werden weder die
Krankenkassen noch die Leistungserbringer zusätzlich bewältigen können. Zumal
durch ein Mehr an Bürokratie nochmals zusätzliche Kosten entstehen."
Um noch mehr Leistungserbringer wirksamer kontrollieren zu können, sollten diese
nach Ansicht des Bundesrechnungshofs verpflichtet werden, bestimmte Unterlagen
regelhaft an die Krankenkassen zu übermitteln. Die Versorgung mit bestimmten
Hilfsmitteln solle dann einem generellen Genehmigungsvorbehalt der Krankenkassen
unterliegen.
Der GKV-Spitzenverband solle außerdem gemeinsame Kontrollen durch die
Krankenkassen organisieren. Und der Medizinische Dienst soll zusätzlich die
Versorgungsqualität übergreifend untersuchen.
Das ist weder zweckdienlich, noch hat es etwas mit Entbürokratisierung zu tun,
zumal es keine Versichertenbeschwerden gibt. "Der Bundesrechnungshof sieht
Gespenster, wo keine sind", so Schmidt. Sollte der Genehmigungsvorbehalt
eingeführt werden, wird es zu monate- oder jahrelangen Verzögerungen kommen,
wenn Millionen an Hilfsmittelversorgungen zuerst und nochmals durch die
Krankenkassen kontrolliert werden müssen, bevor die Betroffenen die Hilfsmittel
abschließend erhalten können.
Im Berichtsjahr 2025 meldeten die gesetzlichen Krankenkassen rund 32 Millionen
Hilfsmittelversorgungsfälle, in denen Versicherte mit einem Hilfsmittel mit oder
ohne Mehrkosten versorgt wurden. In etwa 7,1 Millionen dieser Versorgungsfälle
fielen im Jahr 2025 Mehrkosten an. Für die Hörsystemversorgungen sind das rund
eine halbe Million.
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OTS: Bundesinnung der Hörakustiker KdöR
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