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Deutsche Umwelthilfe verklagt Vonovia: Rechtswidrige Hürden für Balkonkraftwerke stoppen

17.09.2026 12:08 Uhr Deutsche Umwelthilfe e.V.

Berlin (ots) -

- Mietrecht erleichtert Installation von Balkonkraftwerken: Vonovia stellt trotzdem rechtswidrige Hürden auf und verlangt Zustimmung zu überzogenen Vorgaben - DUH klagt auf Stopp der rechtsmissbräuchlichen, pauschalen Vereinbarung mit überbordenden Auflagen, in der sogenannten Gestattungsvereinbarung - Mieterinnen und Mieter müssten beispielsweise vertraglich die Haftung für sämtliche Schäden übernehmen, selbst dann, wenn die Ursache gar nicht bei ihnen liegt

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) klagt gegen den Wohnungskonzern Vonovia wegen der unzulässigen Blockade von Balkonkraftwerken. Deutschlands größter Wohnkonzern schließt Mieterinnen und Mieter ohne Außensteckdose von vornherein von der Installation eines Balkonkraftwerks aus. Bohrlöcher und Kabelverlegungen nach innen werden pauschal nicht gestattet. Aber auch wer als Mieterin oder Mieter schon über eine Außensteckdose verfügt, muss vor der Anbringung des Balkonkraftwerks eine umfassende Vereinbarung mit unverhältnismäßig hohen Anforderungen unterzeichnen und einer Vorort-Überprüfung durch Vonovia zustimmen - inklusive Kostenübernahme bei festgestellten Mängeln, sodass die fragwürdige Kontrolle für Mieterinnen und Mieter zum Kostenrisiko wird. Zudem verlangt der Konzern eine komplette Freistellung von der Haftung für sämtliche durch das Balkonkraftwerk eventuell verursachten Schäden. Vonovia hebelt mit diesen unangemessenen Hürden die Privilegierung von Balkonkraftwerken faktisch aus und untergräbt die Rechte von Mieterinnen und Mietern. Die Klage auf Unterlassung dieses systematischen Blockadekurses liegt beim Oberlandesgericht Hamm.

Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der DUH: "Vonovia stellt Mieterinnen und Mietern aus unserer Sicht rechtswidrige Hürden bei der Anbringung von Balkonkraftwerken in den Weg. Die umfassende Vereinbarung mit Bedingungen, die wir für unrechtmäßig halten, soll verunsichern - und verhindert zahlreiche Balkonkraftwerke bei Deutschlands größtem Wohnkonzern. Balkonkraftwerke wurden vom Gesetzgeber ausdrücklich gestärkt, damit auch Menschen ohne eigenes Dach von günstigem Solarstrom profitieren können. Einkommensschwache Mieterinnen und Mieter sind von hohen Energiekosten besonders stark betroffen und können zum Beispiel ihre Heizkosten und den energetischen Stand der Wohnung oft kaum beeinflussen. Balkonkraftwerke leisten dazu einen konkreten Beitrag. Dass ein großer Wohnungskonzern wie Vonovia diesen Zugang mit überzogenen Auflagen erschwert, ist sozial- und klimapolitisch inakzeptabel."

Dirk Legler, Rechtsanwalt und Partner bei Rechtsanwälte Günther in Hamburg, der die DUH in dem Verfahren juristisch vertritt: "Der Gesetzgeber hat die Rechte von Mieterinnen und Mietern bei Balkonkraftwerken ausdrücklich gestärkt. § 554 Abs. 1 BGB privilegiert Balkonkraftwerke und dient dabei dem Klimaschutz. Das bedeutet, dass Vermieter nur ganz ausnahmsweise Balkonkraftwerke ablehnen dürfen und insbesondere in der Nachweispflicht für solche Ausnahmen sind. Pauschale und überzogene Vertragsbedingungen stehen dazu im Widerspruch und hebeln die Intention des Gesetzgebers faktisch aus. Das ist nach Mietrecht und auch nach Energierecht unwirksam."

Florian Becker, Bundesdirektor Deutscher Mieterbund: "Wer zur Miete wohnt, darf nicht schlechtere Möglichkeiten haben, die eigenen Energiekosten zu senken, als Menschen mit Wohneigentum. Gerade in einer Zeit, in der immer mehr Haushalte durch ihre Wohnkosten überlastet sind, ist das auch eine Frage der sozialen Gerechtigkeit. Balkonkraftwerke ermöglichen Mieterinnen und Mietern, selbst von günstigem Solarstrom zu profitieren und so ihre Energiekosten zu senken. Große Wohnungskonzerne sollten diesen einfachen Zugang unterstützen, statt ihn durch unnötige Auflagen zu erschweren. Mehr als die Hälfte der Menschen in Deutschland wohnt zur Miete. Auch sie müssen Teil der Energiewende sein können und dürfen nicht ausgeschlossen werden."

In der Gestattungsvereinbarung, deren Unterzeichnung Vonovia verlangt, ist für Verbraucherinnen und Verbraucher zudem nicht klar ersichtlich, ob der Wohnungskonzern den Anschluss an eine handelsübliche Außensteckdose in Form der Schutzkontaktsteckdose ("Schukostecker") erlaubt oder ob sie weiterhin die Installation einer speziellen Energiesteckvorrichtung verlangt. Die Ende 2025 verabschiedete Produktnorm für Steckersolargeräte gestattet indes bereits in vielen Fällen den Anschluss von Balkonkraftwerken an einen normalen Schukostecker - insbesondere in Kombination mit einem Wechselrichter mit Netz- und Anlagenschutz, sodass es in diesen Fällen der Installation einer speziellen Energiesteckvorrichtung gar nicht mehr bedarf.

Link:

Zur Klageschrift: https://l.duh.de/p260917

Pressekontakt:

Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin DUH 0170 7686923, mailto:metz@duh.de

Dr. Dirk Legler, Rechtsanwalt und Partner bei Rechtsanwälte Günther 040 278494-0, mailto:post@rae-guenther.de

Pressestelle, Deutscher Mieterbund mailto:presse@mieterbund.de

DUH-Newsroom:

030 2400867-20, mailto:presse@duh.de

http://www.duh.de

Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/22521/6353761 OTS: Deutsche Umwelthilfe e.V.


Quelle: ots / newsaktuell - Pressemitteilung - Deutsche Umwelthilfe e.V.
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