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Berlin (ots) - Menschenhandel findet jeden Tag und an vielen Orten in
Deutschland statt. Die Zahl der Betroffenen ist alarmierend hoch,
flächendeckende Unterstützungsangebote fehlen. Und doch hat Deutschland seit
2024 wichtige Fortschritte bei der Bekämpfung von Menschenhandel gemacht. Das
ist das Fazit des "Monitor Menschenhandel in Deutschland 2026", den das Deutsche
Institut für Menschenrechte heute veröffentlicht hat.
"In Deutschland werden jeden Tag Menschen in der Pflege, in Hotels und
Gaststätten, auf dem Bau oder in der Prostitution ausgebeutet. Menschenhandel
bedeutet Zwang, Gewalt und massive wirtschaftliche Ausbeutung. Mehr als drei
Menschen suchen täglich Hilfe bei Fachberatungsstellen. Doch viele Betroffene
finden den Weg dorthin nicht und erhalten deshalb keine Unterstützung", sagt
Beate Rudolf, Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte. Bei der
Bekämpfung von Menschenhandel sieht das Institut in den letzten beiden Jahren
wichtige Fortschritte, vor allem auf gesetzgeberischer und struktureller Ebene.
Doch das reicht noch nicht aus, um die Lage für die betroffenen Menschen spürbar
zu verbessern.
Fachberatungsstellen und Schutzeinrichtungen spielen eine zentrale Rolle für den
Schutz und die Unterstützung der Betroffenen. Sie weisen den Menschen einen
Ausweg aus ihrer Notlage und übernehmen Aufgaben, zu denen Deutschland laut
Europaratskonvention und EU-Richtlinie gegen Menschenhandel rechtlich
verpflichtet ist. "Wer Menschenhandel und Ausbeutung erlebt hat, muss Schutz und
Beratung erhalten, egal ob in München, Bielefeld oder in Zwickau.
Fachberatungsstellen und Schutzeinrichtungen leisten unverzichtbare Arbeit, oft
unter prekären Bedingungen. Bund und Länder sollten eine solide, langfristige
Förderung sicherstellen, statt auf befristete Projektmittel zu setzen", sagt
Naile Tanis, Leiterin der Berichterstattungsstelle Menschenhandel des Instituts.
2025 finanzierten nur noch sieben Bundesländer Schutzwohnungen, 2022 waren es
noch acht. "Das sind definitiv zu wenige. Wo es keine spezialisierten
Unterkünfte gibt, müssen Betroffene, darunter Kinder und Jugendliche, teils in
Frauenschutzeinrichtungen, Hostels oder Unterkünften für Asylsuchende oder
Wohnungslose unterkommen. Letztere bieten weder Rückzugsräume für traumatisierte
Menschen noch Schutz vor den Täterinnen und Tätern", so Tanis weiter.
Darüber hinaus muss die Zusammenarbeit aller Akteure verbessert werden: von
Ermittlungsbehörden bis Jugendämtern. Bislang variieren die Verfahren stark
zwischen den Bundesländern. "Deutschland braucht einheitliche Regeln und
bundesweite Mindeststandards, um Betroffene zu erkennen, an Fachberatungsstellen
weiterzuvermitteln und ihnen Unterstützung zu gewähren", so Tanis.
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Der Monitor Menschenhandel in Deutschland 2026 bietet einen umfassenden
Überblick über das Phänomen Menschenhandel in Deutschland. Ausgewertet wurden
aktuelle Daten von Bundes- und Landesbehörden sowie Daten der Zivilgesellschaft.
Darüber hinaus wurde die relevante Gesetzgebung und Rechtsprechung überprüft.
Das Deutsche Institut für Menschenrechte ist die unabhängige Nationale
Menschenrechtsinstitution Deutschlands (§ 1 DIMR-Gesetz). Es ist gemäß der
Pariser Prinzipien der Vereinten Nationen akkreditiert. Das Institut wird vom
Deutschen Bundestag finanziert.
Weitere Informationen zu Aufgaben und Arbeitsweise finden Sie unter
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WEITERE INFORMATIONEN
Den Monitor Menschenhandel in Deutschland 2026, ein Media Kit mit Zitaten, Fotos
und Grafiken sowie ein Interview mit Naile Tanis finden Sie im Pressebereich
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https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/presse/monitor-menschenhandel
Pressekontakt:
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