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Rockenhausen (Donnersbergkreis) (ots) - Am Mittwochabend um 21:30 Uhr wurden bei
einem 43-jährigen Autofahrer aus dem Donnersbergkreis bei einer
Verkehrskontrolle auf der B48 bei Rockenhausen drogentypische Auffälligkeiten
festgestellt. Ein durchgeführter Drogentest verlief positiv auf THC
(Tetrahydrocannabinol). Dem Mann wurde die Weiterfahrt untersagt und eine
Blutprobe entnommen. Sein Führerschein und der Fahrzeugschlüssel wurden
präventiv sichergestellt.
Gegen ihn wurde ein Ordnungswidrigkeiten-Verfahren eingeleitet. Sollte die
Blutprobe den Verdacht belegen, muss er mit einem Bußgeld von mindestens
fünfhundert Euro zuzüglich Verfahrenskosten, einem Monat Fahrverbot sowie zwei
Punkten im Verkehrszentralregister rechnen. Weiterhin wird die zuständige
Fahrerlaubnisbehörde über den Vorfall in Kenntnis gesetzt, die eine
Eignungsprüfung durchführt. |ank
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