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Oldenburg/Wildeshausen (ots) - Am Donnerstag, 11. Juni 2026, kontrollierten 12
Einsatzkräfte der Polizeidirektion Oldenburg, zwei Einsatzkräfte der Polizei
Bremen sowie vier Mitarbeitende des Bundesamts für Logistik und Mobilität
Fahrzeuge des gewerblichen Güterverkehrs. Der Schwerpunkt der Kontrolle, die auf
der Tank- und Rastanlage Wildeshausen-Süd stattfand, lag auf der Verkehrs- und
Betriebssicherheit der Fahrzeuge. Unterstützt wurden sie hierbei durch zwei
Mitarbeitende des TÜV Nord.
Insgesamt wurden in der Zeit von 8:30 bis 15:30 Uhr 50 Beförderungseinheiten
kontrolliert. In 10 Fällen musste die Weiterfahrt untersagt werden. Der
Schwerpunkt der Mängel lag im Bereich der Reifen sowie Ladungssicherung.
Zu Beginn der Kontrolle wurde ein Sattelzug mit offenem Schüttgutcontainer
angehalten und kontrolliert. Das mit gefährlichen Abfällen (Bitumengemisch)
beladene Fahrzeug war von einer Baustelle in Wildeshausen nach Bremen unterwegs.
Bei der Überprüfung des Fahrzeugs und der mitzuführenden Dokumente mussten die
Kontrollkräfte diverse Verstöße feststellen. Die erforderliche Kennzeichnung als
Abfalltransport wurde nicht vorgenommen, zudem konnte vor Ort keine Genehmigung
für den Transport der gefährlichen Abfälle ausgehändigt werden. Das
Bitumengemisch wurde ohne erforderliche Ladungssicherung im offenen
Schüttgutcontainer transportiert und eine Wägung des Gespanns ergab außerdem
eine Überladung von 2,8 Tonnen. Bei Inaugenscheinnahme der Sattelzugmaschine
konnten verrostete Stabilisatoren sowie Schwingungsdämpfer festgestellt werden,
die wichtige Bauteile für die Fahrdynamik darstellen. Gegen den 69-jährigen
Fahrzeugführer sowie Firmenverantwortlichen wurden jeweils umfangreiche
Bußgeldverfahren eingeleitet. Die Weiterfahrt wurde aufgrund der nicht
vorhandenen Ladungssicherung untersagt.
In den Fokus zweier Kontrollkräfte ist die Ladung eines Sattelzugs geraten, die
von Münster nach Travemünde zur Fähre transportiert werden sollte. Die Ladung,
22 Tonnen Papierrollen, war bereits verrutscht, da sich die verwendeten
Sicherungsmittel bereits gelöst hatten. Neben der mangelhaften Ladungssicherung
konnte auch ein defekter Reifen am Sattelanhänger festgestellt werden. Die
Weiterfahrt wurde dem 60-jährigen Fahrzeugführer untersagt. Diese wird erst nach
einer ordnungsgemäßen Nachsicherung sowie Wechsel des Reifens gestattet. Auch in
diesem Fall wurde ein Bußgeldverfahren eingeleitet.
Im weiteren Verlauf konnte ein Sattelzug, der von einem 39-Jährigen gelenkt
wurde, auf der Rastanlage kontrolliert werden. Dieser war mit knapp 24 Tonnen
Pasta beladen. Bei Überprüfung der Lenk- und Ruhezeiten konnten zahlreiche
fahrpersonalrechtliche Verstöße aufgedeckt werden. Insgesamt wurden 40
Zuwiderhandlungen festgestellt. Sowohl gegen den Fahrer als auch den
Firmenverantwortlichen wurden Bußgeldverfahren eingeleitet. Der Fahrer musste
vor Ort eine Sicherheitsleistung von knapp 1.500 Euro hinterlegen.
Bei der Kontrolle eines weiteren Sattelzugs wurde festgestellt, dass der
Sattelanhänger über keine gültige Zulassung mehr verfügte. Diese wurde durch den
Zulassungsstaat außer Kraft gesetzt, da das Unternehmen seit mehr als einem Jahr
keine Versicherungsbeiträge mehr geleistet hatte und der Versicherungsschutz
erloschen war. Durch den Firmenverantwortlichen wurde im Anschluss eine neue
Versicherung abgeschlossen und der zuständigen Zulassungsstelle vorgelegt. Gegen
den Fahrzeugführer wurde ein Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das
Auslandspflichtversicherungsgesetz eingeleitet und ein
Vermögensabschöpfungsverfahren aufgrund des erwirtschafteten finanziellen
Vorteils durch Nichtbezahlen der Versicherungsbeiträge angeregt.
Ein weiteres Kontrollteam traf am Ende des Tages auf einen ihnen bekannten
Fahrer. Der Sattelzug hatte Fahrzeugteile geladen, die erneut gänzlich
ungesichert waren. Auch der für die Beförderung der Güter ausgewählte
Sattelanhänger wies bei der ersten Inaugenscheinnahme Mängel im Bereich der
Bremsanlage auf. Durch Mitarbeitende des TÜV Nord wurden die Mängel an der
Betriebsbremsanlage im Anschluss als gefährlich eingestuft. Das Kontrollteam
untersagte dem Fahrer die Weiterfahrt und begleitete das Fahrzeug in eine
Werkstatt. Erst nach Instandsetzung der Bremsanlage sowie Sicherung der Ladung
darf die Fahrt fortgesetzt werden.
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