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München (ots) - Am Samstag (20. Juni) ist es im Münchner Hauptbahnhof zu zwei
strafrechtlich relevanten Vorfällen gekommen. Am Vormittag soll ein 59-jähriger
Deutscher ohne festen Wohnsitz eine Mitarbeiterin der Deutschen Bahn sexuell
belästigt und sie sowie einen weiteren Beschäftigten ausländerfeindlich
beleidigt haben. Am Abend kam es im S-Bahn-Bereich zu einer körperlichen
Auseinandersetzung zwischen drei Personen. Die Bundespolizei hat in beiden
Fällen Ermittlungen eingeleitet.
Mitarbeiterin der Deutschen Bahn sexuell belästigt
Gegen 10:30 Uhr informierte die Leitstelle der Deutschen Bahn Sicherheit die
Bundespolizei über eine aggressive Person im Reisezentrum des Münchner
Hauptbahnhofs. Nach bisherigem Ermittlungsstand beleidigte ein 59-jähriger
Deutscher ohne festen Wohnsitz eine 52-jährige rumänische Staatsangehörige sowie
einen 24-jährigen deutschen Staatsangehörigen ausländerfeindlich. Beide sind
Mitarbeiter der Deutschen Bahn Sicherheit und waren im Reisezentrum eingesetzt.
Im weiteren Verlauf soll der Mann der 52-Jährigen an die Brust gefasst und dabei
eine abfällige Bemerkung geäußert haben. Die Bundespolizei leitete Ermittlungen
wegen sexueller Belästigung und Beleidigung ein. Nach Abschluss der
strafprozessualen Maßnahmen wurde der Tatverdächtige auf freien Fuß entlassen.
Körperliche Auseinandersetzung im S-Bahn-Bereich
Gegen 18:35 Uhr wurde die Bundespolizei durch eine Streife der Deutschen Bahn
Sicherheit über eine körperliche Auseinandersetzung am Mittelbahnsteig des
Münchner Hauptbahnhofs informiert. Nach bisherigen Erkenntnissen gerieten eine
35-jährige türkische Staatsangehörige aus München, eine 57-jährige Italienerin
aus Karlsruhe sowie ein 55-jähriger Deutscher, ebenfalls aus Karlsruhe, zunächst
verbal aneinander. In der Folge entwickelte sich eine körperliche
Auseinandersetzung, bei der es zu wechselseitigen Beleidigungen und
Tätlichkeiten kam. Mehrere Zeugen sowie Einsatzkräfte der Deutschen Bahn
Sicherheit trennten die Beteiligten voneinander. Alle drei Personen wurden zur
weiteren Sachverhaltsklärung durch die Bundespolizei überprüft. Ein
Atemalkoholtest wurde von der 35-Jährigen verweigert. Die beiden weiteren
Beteiligten wiesen jeweils 0,0 Promille auf. Die 35-Jährige sowie die 57-Jährige
klagten über Schmerzen, benötigten vor Ort jedoch keine medizinische Versorgung.
Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurden alle Beteiligten entlassen.
Die Ermittlungen wegen Körperverletzung und Beleidigung dauern an.
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Sina Dietsch
Bundespolizeiinspektion München
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polizeiliche Gefahrenabwehr und Strafverfolgung im Bereich der
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über 210 Bahnhöfen und Haltepunkten auf 440 Streckenkilometern. Zum
räumlichen Zuständigkeitsbereich der Bundespolizeiinspektion München
gehören drei der vier größten bayerischen Bahnhöfe. Er umfasst neben
der Landeshauptstadt und dem Landkreis München die benachbarten
Landkreise Bad Tölz-Wolfratshausen, Dachau, Ebersberg, Erding,
Freising, Fürstenfeldbruck, Landsberg am Lech und Starnberg.
Sie finden unsere Wache und unseren Dienstsitz für die
nichtoperativen Bereiche mit dem Ermittlungsdienst in der Denisstraße
1, rund 500m fußläufig vom Hauptbahnhof entfernt. Das Revier befindet
sich im Ostbahnhof. Zudem gibt es Diensträume am Hauptbahnhof, in
Pasing und Freising. Weitere Informationen erhalten Sie über oben
genannte Kontaktadresse oder unter www.bundespolizei.de sowie unter
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OTS: Bundespolizeidirektion München
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