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Waldeck/LWSPA MV (ots) - Drei alkoholisierte Bootsführer und ein SUP-Boarder auf
den Binnenseen in Mecklenburg-Vorpommern beschäftigten am vergangenen Wochenende
die Wasserschutzpolizei.
Am Sonntag, den 21.06.2026 gegen 14:30 Uhr, bemerkten Polizeibeamte der
Wasserschutzpolizeiinspektion (WSPI) Schwerin im Rahmen der Streifentätigkeit
auf dem Schweriner Innensee ein Sportboot, welches mit überhöhter
Geschwindigkeit fuhr. Bei der Kontrolle des Bootes nahmen die Beamten wahr, dass
der 42-jährige Bootsführer stark alkoholisiert war. Eine Atemalkoholkontrolle
führte zu einem Wert von ca. 1,3 Promille. Bei dem Bootsführer erfolgte im
Anschluss die Anordnung und Durchführung einer Blutprobe und die kurzzeitige
Sicherstellung des Bootes. Gegen den Schweriner Bootsführer wurde eine
Strafanzeige wegen Trunkenheit im Verkehr aufgenommen.
Am Samstag, den 20.06.2026, stellten Beamte der WSPI Waren gegen 12:55 Uhr auf
dem Malchower See ein Sportboot fest, das ebenfalls mit deutlich überhöhter
Geschwindigkeit unterwegs war. Im Rahmen einer umgehend durchgeführten Kontrolle
ermittelten die Polizeibeamten, dass der Bootsführer alkoholisiert war. Ein
freiwilliger Atemalkoholtest ergab einen Wert von ca. 2 Promille. Die Entnahme
einer Blutprobe bei dem 65-jährigen Bootsführer aus dem Landkreis MSE wurde
angeordnet. Das Sportboot sowie der Bootsschlüssel wurden sichergestellt und
eine Strafanzeige wegen Trunkenheit im Verkehr aufgenommen.
Ebenfalls am Samstag Abend wurde der WSPI Schwerin gegen 21:00 Uhr mitgeteilt,
dass auf dem Neumühler See (Schwerin) ein alkoholisierter Stand-Up-Paddler
fahren soll, der andere Passanten angeblich beleidigen würde. Es wurde außerdem
mitgeteilt, dass der Mann, augenscheinlich aufgrund von Trunkenheit, schon
mehrfach von seinem Board ins Wasser gefallen war. Die Beamten der
Wasserschutzpolizei verlegten mit einem Schlauchboot auf dem Neumühler See in
Richtung des Paddlers. Sie hielten den SUP-Paddler an, um eine
Atemalkoholkontrolle durchzuführen. Diese ergab einen Wert von ca. 2,5 Promille.
Die Beamten teilten dem 47-jährigen SUP-Fahrer nun mit, dass eine Blutprobe
entnommen werden muss. Der Mann weigerte sich auch nach mehrmaliger Aufforderung
strikt, an Bord des Polizeischlauchbootes zu kommen, damit er zur
Blutprobenentnahme transportiert werden kann. Auch Angaben zu seiner Person
verweigerte er. Zur Durchsetzung der Maßnahme musste der Beschuldigte
zwangsweise aus dem Wasser in das Polizeischlauchboot verbracht werden. Noch an
Bord und im weiteren Verlauf leistete er weiterhin Widerstand, so dass
Handfesseln angelegt werden mussten. In der Folge konnte er durch Beamte des
Polizeihauptreviers Schwerin zur Blutprobenentnahme transportiert werden. Der
renitente SUP-Boarder muss sich nun wegen Trunkenheit im Verkehr und Widerstand
gegen Vollstreckungsbeamte verantworten. Die eingesetzten Kräfte wurden nicht
verletzt.
Die Wasserschutzpolizei weist noch einmal darauf hin, dass auch ein SUP-Board
als sog. Kleinfahrzeug gilt. Für die Fahrer gilt die 0,5 Promille-Grenze.
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