|
Stade (ots) - Der Landkreis Stade, das Polizeikommissariat Buxtehude und die
Bundespolizeiinspektion Bremen führten am Nachmittag des 23. Juni 2026 eine
Schwerpunktkontrolle zur Durchsetzung des Waffen- und Messerverbots im
öffentlichen Personennahverkehr durch. Im Bereich der Bahnhöfe in Buxtehude und
Horneburg sowie des Zentralen Omnibusbahnhofs (ZOB) Buxtehude kontrollierten die
Einsatzkräfte die Einhaltung des seit dem 01.04.2026 geltenden Verbots.
Die Schwerpunktkontrolle erfolgte in der Zeit von 15 Uhr bis 19 Uhr und zielte
damit auf Berufspendler ab. Im Einsatz waren zwei Mitarbeiter des Landkreises
Stade, eine Streife der Bundespolizei mit Diensthunden sowie neun Einsatzkräfte
des Polizeikommissariats Buxtehude und der Verfügungseinheit aus Stade. Im
Verlauf der Schwerpunktkontrolle wurden insgesamt 99 Personen kontrolliert.
Bei einem 36-jährigen Stader wurde in der S-Bahn CS-Reizgas gefunden, welches
als Abwehrspray gegen Menschen deklariert war. Der betroffene Gegenstand wurde
sichergestellt und das Ordnungswidrigkeitenverfahren wird durch den zuständigen
Landkreis in Stade weiter verfolgt. Unabhängig vom eigentlichen Kontrollanlass
stellten die Einsatzkräfte an einem Bahnhof noch einen E-Scooter ohne gültige
Pflichtversicherung fest. Die Polizei verfolgt diese Straftat weiter.
Die Anzahl der durchgeführten Kontrollen wurde dadurch gemindert, dass der
Bahnverkehr im Kontrollzeitraum aufgrund einer technischen Störung zeitweise zum
Erliegen kam. Die Einsatzkräfte verlegten ihre Kontrolltätigkeit
zwischenzeitlich in die S-Bahn-Züge, die zwischen Neukloster und Stade noch
einen Pendelbetrieb durchführten.
Ein wesentlicher Schwerpunkt der Aktion lag neben den Kontrollen auf der
präventiven Aufklärung. Die eingesetzten Kräfte suchten gezielt das Gespräch mit
den Reisenden, erläuterten die geltende Rechtslage und sensibilisierten für die
Gefahren, die vom Mitführen von Waffen und Messern im Nahverkehr ausgehen. Im
Vordergrund stand dabei das Ziel, das Sicherheitsgefühl der Fahrgäste zu stärken
und Gefährdungslagen von vornherein vorzubeugen. Die Kontrollen wurden von den
Fahrgästen durchweg positiv aufgenommen.
Landkreis und Polizeien machen darauf aufmerksam, dass jederzeit mit
gleichgelagerten Schwerpunktkontrollen im ÖPNV zu rechnen ist.
Die Verordnung im Überblick:
Seit dem 1. April 2026 gilt in ganz Niedersachsen ein Verbot des sogenannten
zugriffsbereiten Führens von Waffen und Messern in den Verkehrsmitteln des
öffentlichen Personenverkehrs. Erfasst sind nicht nur Züge des Nahverkehrs,
Stadt- und Straßenbahnen, Busse und Fähren, sondern auch die dazugehörigen
baulichen Anlagen wie Bahnhöfe, Bahnsteige und Unterführungen. Anders als im
allgemeinen Waffenrecht kommt es dabei weder auf die Art des Messers noch auf
eine bestimmte Klingenlänge an - auch Taschen-, Küchen- oder Teppichmesser
fallen unter das Verbot.
Entscheidend ist allein, ob der Gegenstand zugriffsbereit mitgeführt wird, also
ohne größeren Aufwand eingesetzt werden könnte. Wer ein Messer hingegen in einem
verschlossenen Behältnis oder so verstaut transportiert, dass es nur mit mehr
als drei Handgriffen erreichbar ist, verstößt nicht gegen die Vorgaben.
Ausgenommen sind zudem berechtigte Personengruppen sowie die Nutzung für
allgemein anerkannte Zwecke. Den zuständigen Behörden und der Polizei eröffnet
die Verordnung die Möglichkeit, Personen und mitgeführte Sachen auch ohne
konkreten Anlass zu kontrollieren. Verstöße können als Ordnungswidrigkeit mit
einem Bußgeld von bis zu 10.000 Euro geahndet werden.
Rückfragen bitte an:
Polizeiinspektion Stade
Matthias Bekermann
Telefon: 04141/102-104
E-Mail: matthias.bekermann@polizei.niedersachsen.de
Weiteres Material: http://presseportal.de/blaulicht/pm/59461/6301290
OTS: Polizeiinspektion Stade
|