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Osnabrück (ots) - Eine Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 15,00 Euro, mithin
insgesamt 750,00 Euro, verhängte das Amtsgericht Nienburg auf Antrag der
Staatsanwaltschaft Verden (Aller) gegen einen Leistungsbezieher aufgrund von
Ermittlungen des Hauptzollamtes Osnabrück.
Der inzwischen rechtskräftig verurteilte Täter bezog Leistungen nach dem
Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Grundsicherung für Arbeitsuchende. Im
November 2024 nahm er eine Beschäftigung auf, ohne dies dem Leistungsträger
anzuzeigen. So konnte er für den Leistungszeitraum Dezember 2024 insgesamt
128,00 Euro Sozialleistungen zu Unrecht kassieren.
Überführt wurde der Leistungsbetrüger durch einen automatisierten Datenabgleich,
DALEB (Datenabgleich, Leistungsempfänger und Beschäftigung). Dabei überprüfen
die Bundesagentur für Arbeit und die zugelassenen kommunalen Träger Personen,
die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch beziehen mit dem Datenbestand der
Träger der Rentenversicherung betreffend gemeldete Beschäftigungen. Nach
Auswertung dieser Abfrage erfolgte eine Mitteilung des Jobcenters Nienburg als
zuständigem Sozialleistungsträger an das Hauptzollamt Osnabrück, woraufhin dies
die Ermittlungen aufnahm, die schließlich zur Verurteilung wegen Betruges durch
das Amtsgericht Nienburg führten.
Der Straftäter hätte dem Jobcenter Nienburg die Beschäftigungsaufnahme
unverzüglich mitteilen müssen. Das hatte er trotz entsprechender Hinweise
unterlassen.
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Osnabrück
Stefan Poller
Telefon: 0541 3301-1006
Mobil: 0151 22640126
E-Mail: presse.hza-osnabrueck@zoll.bund.de
www.zoll.de
Weiteres Material: http://presseportal.de/blaulicht/pm/121236/6306539
OTS: Hauptzollamt Osnabrück
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