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Gunzenhausen (ots) - Am Mittwochabend (1. Juli) hat das fahrlässige Verhalten
eines Mannes zu einem folgenschweren Personenunfall geführt.
Gegen 21:15 Uhr versuchte ein 31-jähriger Deutscher, die Gleisanlagen an einem
stillgelegten Bahnübergang zu queren. Da die reguläre Unterführung einen Umweg
bedeutet hätte, entschied er sich für eine lebensgefährliche Abkürzung und kroch
unter einem stehenden Güterzug hindurch. Währenddessen setzte sich der Zug
unerwartet in Bewegung. Der 31-Jährige konnte sich nicht mehr in Sicherheit
bringen und wurde von den Achsen des Zuges erfasst. Der Triebfahrzeugführer
bemerkte dies nicht und setzte seine Fahrt fort. Der Unfall wurde vom
41-jährigen deutschen Begleiter des Mannes beobachtet. Dieser setzte umgehend
einen Notruf ab. Der Verunfallte erlitt schwere Verletzungen. Neben
Einsatzkräften der Landes- und Bundespolizei waren der Rettungsdienst sowie ein
Notarzt vor Ort. Der Mann wurde in ein Krankenhaus gebracht. Der ebenfalls
alarmierte Rettungshubschrauber landete zwar an der Unfallstelle, wurde jedoch
nicht benötigt.
Die Bundespolizei hat die weiteren Ermittlungen zum Unfallhergang aufgenommen.
Aufgrund des Vorfalls kam es zu erheblichen Beeinträchtigungen im Regional- und
Güterverkehr.
Die Bundespolizei warnt in diesem Zusammenhang erneut eindringlich vor den
Gefahren auf Bahnanlagen. Das Unterqueren oder Überklettern von Zügen ist
verboten und lebensgefährlich. Abgestellte Züge können jederzeit auch ohne
Warnsignale anfahren oder zurückrollen. Nutzen Sie ausschließlich die dafür
vorgesehenen Unterführungen, Überführungen und Bahnübergänge. Weitere
Informationen zum sicheren Verhalten auf Bahnanlagen finden Sie auf der Homepage
der Bundespolizei:
https://bundespolizei.de/sicher-im-alltag/sicher-auf-bahnanlagen#
Rückfragen bitte an:
Hubert Grimm
Bundespolizeiinspektion Nürnberg
Bahnhofsplatz 6 - 90443 Nürnberg
E-Mail: bpoli.nuernberg.presse@polizei.bund.de
Die Bundespolizeiinspektion Nürnberg mit den Revieren in Augsburg,
Ingolstadt und Ansbach ist zuständig für die polizeiliche
Gefahrenabwehr und Strafverfolgung im Bereich der Anlagen der
Deutschen Bahn. Die Zuständigkeit umfasst 309 Bahnhöfe und
Haltepunkte sowie 1823 Streckenkilometer in Mittelfranken,
Nordschwaben, dem nördlichen Oberbayern und dem Landkreis Forchheim.
Dies entspricht etwa 23 Prozent der Fläche Bayerns.
Weiteres Material: http://presseportal.de/blaulicht/pm/64017/6306898
OTS: Bundespolizeidirektion München
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