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Bundespolizeidirektion München: Abkürzung mit Folgen

2.07.2026 14:41 Uhr Bundespolizeidirektion München

Gunzenhausen (ots) - Am Mittwochabend (1. Juli) hat das fahrlässige Verhalten eines Mannes zu einem folgenschweren Personenunfall geführt.

Gegen 21:15 Uhr versuchte ein 31-jähriger Deutscher, die Gleisanlagen an einem stillgelegten Bahnübergang zu queren. Da die reguläre Unterführung einen Umweg bedeutet hätte, entschied er sich für eine lebensgefährliche Abkürzung und kroch unter einem stehenden Güterzug hindurch. Währenddessen setzte sich der Zug unerwartet in Bewegung. Der 31-Jährige konnte sich nicht mehr in Sicherheit bringen und wurde von den Achsen des Zuges erfasst. Der Triebfahrzeugführer bemerkte dies nicht und setzte seine Fahrt fort. Der Unfall wurde vom 41-jährigen deutschen Begleiter des Mannes beobachtet. Dieser setzte umgehend einen Notruf ab. Der Verunfallte erlitt schwere Verletzungen. Neben Einsatzkräften der Landes- und Bundespolizei waren der Rettungsdienst sowie ein Notarzt vor Ort. Der Mann wurde in ein Krankenhaus gebracht. Der ebenfalls alarmierte Rettungshubschrauber landete zwar an der Unfallstelle, wurde jedoch nicht benötigt.

Die Bundespolizei hat die weiteren Ermittlungen zum Unfallhergang aufgenommen. Aufgrund des Vorfalls kam es zu erheblichen Beeinträchtigungen im Regional- und Güterverkehr.

Die Bundespolizei warnt in diesem Zusammenhang erneut eindringlich vor den Gefahren auf Bahnanlagen. Das Unterqueren oder Überklettern von Zügen ist verboten und lebensgefährlich. Abgestellte Züge können jederzeit auch ohne Warnsignale anfahren oder zurückrollen. Nutzen Sie ausschließlich die dafür vorgesehenen Unterführungen, Überführungen und Bahnübergänge. Weitere Informationen zum sicheren Verhalten auf Bahnanlagen finden Sie auf der Homepage der Bundespolizei: https://bundespolizei.de/sicher-im-alltag/sicher-auf-bahnanlagen#

Rückfragen bitte an:

Hubert Grimm Bundespolizeiinspektion Nürnberg Bahnhofsplatz 6 - 90443 Nürnberg E-Mail: bpoli.nuernberg.presse@polizei.bund.de

Die Bundespolizeiinspektion Nürnberg mit den Revieren in Augsburg, Ingolstadt und Ansbach ist zuständig für die polizeiliche Gefahrenabwehr und Strafverfolgung im Bereich der Anlagen der Deutschen Bahn. Die Zuständigkeit umfasst 309 Bahnhöfe und Haltepunkte sowie 1823 Streckenkilometer in Mittelfranken, Nordschwaben, dem nördlichen Oberbayern und dem Landkreis Forchheim. Dies entspricht etwa 23 Prozent der Fläche Bayerns.

Weiteres Material: http://presseportal.de/blaulicht/pm/64017/6306898 OTS: Bundespolizeidirektion München


Quelle: ots / newsaktuell - Pressemitteilung - Bundespolizeidirektion München
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