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Stade (ots) - 1. Zwei Kinder zusammen auf E-Roller in Harsefeld unterwegs -
Autofahrer verursacht Unfall und flüchtet - Polizei sucht Verursacher und Zeugen
Am gestrigen Donnerstagnachmittag gegen 14:10 h kam es in Harsefeld in der
Friedrich-Huth-Straße zu einem Verkehrsunfall, bei dem zwei Kinder verletzt
wurden.
Die beiden 12- und 13-jährigen Mädchen waren zu der Zeit zusammen auf einem
E-Roller entlang des Geh- Radwegs in der Friedrich-Huth-Straße in Richtung
Ortsmitte unterwegs. An der Einmündung "Am Bundesbahnhof" wollten die beiden bei
"grün" die Einmündung queren, wurden dann aber von einem in gleicher Richtung
fahrenden Auto, das dort nach rechts abbog und ihren Vorrang missachtete, derart
behindert, dass sie stürzten und sich leicht verletzten.
Der Unfallverursacher kümmerte sich aber offenbar nicht weiter um die
Unfallfolgen und fuhr einfach weiter.
Die Polizei sucht jetzt den Verursacher und weitere Zeugen, die den Unfall
beobachtet haben und bitte diese sich unter der Rufnummer 04164-888260 bei der
Harsefelder Polizei zu melden.
Dass die beiden Mädchen sich rechtswidrig verhalten haben (zu zweit auf einem
E-Roller, das Mindestalter von 14 Jahren nicht erreicht sowie einen anderen
Verkehrsteilnehmer beleidigt) ist der Polizei bekannt und wird
selbstverständlich entsprechend verfolgt. Hier werden sich vermutlich auch die
Erziehungsberechtigten verantworten müssen.
Eine Ermittlung wegen Unfallflucht gegen den noch unbekannten Verursacher wurde
eingeleitet.
2. E-Scooterfahrerin kommt zu Sturz und wird von Auto mitgeschleift - Polizei
sucht Zeugen und Verursacher
Am gestrigen Abend gegen 19:50 h ist es in Stade in der Vorwerkstraße auf dem
Wirtschaftsweg am "Schwabenseegraben" im Benixland in Stade zu einem
Verkehrsunfall gekommen, für den die Polizei den Unfallverursacher und Zeugen
sucht.
Zu der Zeit war ein noch unbekannter Fahrer eines VW offenbar mit nicht
angepasster Geschwindigkeit auf der Straße unterwegs. In der Kurve kam ihm dann
eine 17-jährige Fahrerin auf ihrem E-Scooter entgegen. Um nicht mit dem Auto
zusammen zu stoßen, musste die Staderin ausweichen und kam dabei zu Sturz.
Anschließend wurde sie einige Meter von dem PKW mitgeschleift und verletzte sich
dabei leicht. Nach der Erstversorgung durch den Rettungsdienst wurde sie ins
Elbeklinikum eingeliefert.
Der Unfallverursacher kümmerte sich aber nicht weiter um die Unfallfolgen und
fuhr einfach weiter. Gegen ihn wird nun wegen Unfallflucht ermittelt.
Die Stader Polizei sucht jetzt Zeugen, die den Unfall beobachtet haben oder die
Hinweise zu dem Verursacher geben können. Diese werden gebeten, sich unter der
Rufnummer 04141-102215 bei der Stader Wache zu melden.
3. E-Roller in Stade kontrolliert - 85 km/h Geschwindigkeit möglich
Am gestrigen Abend gegen 18:30 h haben Beamte der Stader Polizei in Stade in der
Straße "Am Bahnhof" eine 23-jährige Fahrerin eines E-Rollers kontrolliert.
Dabei wurde festgestellt, dass der Roller offenbar so getunt wurde, dass er eine
Höchstgeschwindigkeit nach eigenem Tacho von 85 km/h erreichen konnte.
Im gedrosselten Normalmodus wurde dagegen eine Geschwindigkeit von 22 km/h
festgestellt.
Gegen die 23-Jährige wurde ein Ermittlungsverfahren wegen des Fahrens ohne
Fahrerlaubnis und gegen den Halter ein Verstoß gegen das
Pflichtversicherungsgesetz eingeleitet, der Roller wurde sichergestellt.
Polizeisprecher Rainer Bohmbach aus diesem Anlass dazu:
"Immer wieder fallen uns im Straßenverkehr E-Scooter auf, die mit höherer als
der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h unterwegs sind. Diese
"getunten" Fahrzeuge werden dann von uns aus dem Verkehr gezogen und die Fahrer
und Halter entsprechend sanktioniert.
Wer bei seinem E-Scooter durch Tuning die Beschränkung der bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit umgeht, verliert damit die Allgemeine Betriebserlaubnis
(ABE). Somit darf das "Elektrokleinstfahrzeug" nicht mehr am öffentlichen
Straßenverkehr teilnehmen. Die Nutzung ist demnach nur noch auf einem
abgegrenzten Privatgelände gestattet.
Das getunte Fahren auf öffentlichen Straßen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.
Der Bußgeldkatalog sieht in diesem Fall ein Bußgeld in Höhe von 70 Euro vor.
Darüber sollte unbedingt bedacht werden, dass der gesetzlich verpflichtende
Versicherungsschutz an eine Betriebserlaubnis gebunden ist. Ein Erlöschen der
Betriebserlaubnis, bedeutet auch einen Verlust der Haftpflichtversicherung. Wer
ohne diese Pflichtversicherung für Kfz am öffentlichen Straßenverkehr teilnimmt,
begeht eine Straftat. Dafür kann unter Umständen eine Geldstrafe oder eine
Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr verhängt werden.
Ein unerlaubtes E-Scooter-Tuning kann somit weitreichende Konsequenzen haben.
Auch rücksichtsloses Verhalten von E-Scooterfahrern z. B. auf Gehwegen und in
Fußgängerbereichen sowie die Nutzung von Scootern mit mehreren Personen stellt
ein andauerndes Ärgernis und ein erhöhtes Sicherheitsrisiko und eine
Unfallgefahr dar. Auch hier wird die Polizei verstärkt Kontrollen durchführen
und das Verhalten entsprechend ahnden"
Rückfragen bitte an:
Polizeiinspektion Stade
Pressestelle
Rainer Bohmbach
Telefon: 04141/102-104
E-Mail: rainer.bohmbach@polizei.niedersachsen.de
Weiteres Material: http://presseportal.de/blaulicht/pm/59461/6320759
OTS: Polizeiinspektion Stade
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