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Bodensee (ots) - Ein strahlender Sommertag am Bodensee kann täuschen. Plötzlich
aufziehende Föhnlagen, gefährliche Strömungen und der dichte Schiffsverkehr
bergen erhebliche Risiken für Schwimmer und Wassersportler. Angesichts der kurz
bevorstehenden Sommerferien veröffentlichen die Wasserschutzpolizei
Baden-Württemberg und die DLRG Bezirk-Bodensee-Konstanz gemeinsame Warnhinweise.
Diese zeigen auf, wie sich Badegäste im Ernstfall verhalten sollten und warum
der Einstieg in den See ohne körperliche Vorbereitung lebensgefährlich sein
kann. Ein sicheres Badevergnügen beginnt bereits vor dem Sprung ins Wasser.
Schwimmer sollten sich niemals überhitzt, direkt nach intensiver
Sonnenbestrahlung oder nach körperlicher Anstrengung abkühlen. Um den Kreislauf
zu schonen und Krämpfe oder einen Schock abzuwenden, muss sich der Körper
langsam an die Wassertemperatur gewöhnen. Dafür empfiehlt es sich, Arme, Beine
und Nacken vorab mit Wasser zu benetzen. Zudem sollte unmittelbar vor dem
Schwimmen auf schwere Mahlzeiten und Alkohol verzichtet werden. Ein
ausreichender Sonnenschutz sowie eine regelmäßige Flüssigkeitszufuhr beugen
Kreislaufbeschwerden an heißen Tagen zusätzlich vor. Sollte es im Wasser dennoch
zu einem Muskelkrampf kommen, ist es wichtig, Ruhe zu bewahren, sich auf den
Rücken zu drehen, die betroffene Partie zu lockern und im Zweifel lautstark auf
sich aufmerksam zu machen. Grundsätzlich müssen Hilferufe von Dritten immer
ernst genommen werden. Hier gilt es, unverzüglich den Rettungsdienst über den
Notruf 112 zu verständigen. Ruhe ist ebenso gefragt, wenn man im flachen Wasser
in dichte Seegrasfelder gerät. Hektische Bewegungen können zu Verwicklungen
führen. Stattdessen sollte man sich besonnen aus den Pflanzen bewegen. Bei
längeren Schwimmstrecken wiederum empfiehlt es sich, sich mit einer
Begleitperson abzusprechen. Besondere Aufmerksamkeit gilt den schwächsten
Badegästen. Nichtschwimmer und schwache Schwimmer sollten sich ausschließlich in
ausgewiesenen, überschaubaren Flachwasserbereichen aufhalten. Kinder müssen im
und am Wasser unter ständiger, aktiver Aufsicht von Erwachsenen stehen.
Aufblasbare Schwimmtiere oder Luftmatratzen bieten keinerlei Schutz vor dem
Ertrinken. Sie sind kein Ersatz für Schwimmkenntnisse und treiben bei Wind und
Strömung gefährlich schnell ab. Auch zertifizierte Schwimmhilfen wie
Schwimmflügel oder Schwimmwesten schenken lediglich zusätzliche Sicherheit,
ersetzen jedoch niemals die elterliche Aufsichtspflicht. Der Seegrund fällt
darüber hinaus an vielen Abschnitten schon wenige Meter vom Ufer entfernt steil
ab, was ungeübte Schwimmer und Kinder schnell in Gefahr bringen kann. Die DLRG
weist zudem darauf hin, dass sie an ausgewählten Abschnitten des Bodensees mit
Wachstationen präsent ist und rät dringend dazu, nach Möglichkeit diese
bewachten Badestellen zu nutzen. Weitere Informationen zu den genauen
Wachzeiten, sicheren Badestellen und Sicherheitskursen sind direkt über die
DLRGOrtsgruppen erhältlich. Aufgrund der besonderen geografischen Lage können
Gewitter und starke Fallwinde, insbesondere bei Föhnlagen, überraschend schnell
entstehen. Innerhalb weniger Minuten drohen dann hohe Wellen, Sturm und eine
stark eingeschränkte Sicht. Bei aufziehendem Unwetter oder einer offiziellen
Sturm- und Starkwindwarnung müssen Badende, ebenso wie Kanufahrer, Stand
Up-Paddler und andere Wassersportler, das Wasser unverzüglich verlassen.
Zusätzliche Risiken birgt der Schiffsverkehr. Außerhalb ausgewiesener
Badebereiche werden Schwimmer wegen Wellenbildung oder Sonnenreflexionen von
Fahrgastschiffen, Segel- und Motorbooten leicht übersehen. Das Schwimmen in
Schifffahrtslinien und Hafeneinfahrten ist lebensgefährlich und strikt zu
vermeiden. Zudem gilt ein Badeverbot im Umkreis von 100 Metern rund um
Schiffsanleger von Fahrgastschiffen. Wer die schützende 300- Meter-Uferzone
verlässt, ist gesetzlich verpflichtet, eine Schwimmboje zur besseren
Sichtbarkeit mitzuführen. Schwimmer können solche Auftriebshilfen wie
Schwimmbojen auch nutzen, um jederzeit eine kurze Pause einzulegen. Große
Vorsicht ist auch an Land und beim Einstieg geboten. Generell gilt, dass man
niemals kopfüber in unbekannte oder trübe Gewässer springen sollte, da die
Wassertiefe von außen unberechenbar ist. Das Springen von Brücken in die
Fahrrinne bei herannahenden Schiffen ist strikt verboten. Ebenso das Befestigen
von Seilen an Brückenkonstruktionen, da diese eine Gefahr für die Schifffahrt
darstellen. Vom Springen von Ufermauern, etwa im Herosepark, rät die
Wasserschutzpolizei ab. Aufgrund sinkender Pegelstände ist der Wasserstand
derzeit flach. Auf die Wassertiefe ist deshalb zwingend zu achten. Glitschige,
veralgte Steine am Ufer erhöhen außerdem das Sturzrisiko. Auf dem Bodensee
gelten strikte Vorschriften. Jedes motorisierte Fahrzeug, so klein es auch ist,
benötigt immer eine Zulassung des Schifffahrtsamtes. Unmotorisierte Sportgeräte
wie SUPs, Paddelboote, Segelsurfbretter sowie Drachensegelbretter müssen
zwingend mit Namen und Anschrift des Eigentümers gekennzeichnet sein, um
Fehlalarme bei der Suche zu vermeiden. Auf Kanus, Kayaks, Jollen, SUPs und
ähnlichen Geräten ist außerhalb der 300-Meter-Uferzone eine Schwimmhilfe
mitzuführen. Besondere Aufmerksamkeit erfordern Fließgewässer und die Tierwelt.
Im Seerhein sowie im Hochrhein dürfen die starken Strömungen keinesfalls
unterschätzt werden. Weiterführende Sicherheitsinformationen speziell zum
Hochrhein sind auf der Webseite www.ufmrhy.ch abrufbar. Darüber hinaus breitet
sich im flachen Wasser zunehmend die invasive Quagga-Muschel aus. Ihre
scharfkantigen Schalen bergen ein hohes Risiko für schmerzhafte
Schnittverletzungen, weshalb das Tragen von Badeschuhen empfohlen wird.
Rückfragen bitte an:
Polizeipräsidium Einsatz
Telefon: (07161) 616-1119 oder -3333
E-Mail: goeppingen.ppeinsatz@polizei.bwl.de
http://www.polizei-bw.de/
Weiteres Material: http://presseportal.de/blaulicht/pm/138081/6320917
OTS: Polizeipräsidium Ravensburg
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