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Konstanz (ots) - Beamte der Bundespolizei haben am Bahnhof Konstanz eine Person
mit einem Vollstreckungshaftbefehl festgestellt. Nachdem der Mann seine
Geldstrafe bezahlt hatte, durfte er die Reise fortsetzen.
Am Montagabend (3. August 2026) kontrollierten Beamte der
Bundespolizeiinspektion Konstanz einen kosovarischen Staatsangehörigen am
Bahnhof Konstanz. Gegen den 34-Jährigen lag ein offener Vollstreckungshaftbefehl
der Staatsanwaltschaft Konstanz vor, da er der Zahlung einer Geldstrafe des
Amtsgerichts Konstanz wegen Diebstahls vom April 2026 bisher nicht nachgekommen
war. Vor Ort zahlte der Mann die Strafe in Höhe von 1.050 Euro und entging damit
einer drohenden Ersatzfreiheitsstrafe. Anschließend durfte er seine Reise
fortsetzen.
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Enrico Kuhn
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