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Augsburg/Schwaben (ots) - Unter anderem wegen Nichtzahlung von Sozialabgaben
wurden der Hauptbeschuldigte zu fünf Jahren und drei Monaten Freiheitsstrafe und
zwei Mitangeklagte zu drei Jahren und zehn Monaten sowie zwei Jahren und zehn
Monaten Freiheitsstrafe vom Landgericht Augsburg im Jahr 2024 verurteilt. Nun
hat der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 28.04.2026 die Revision verworfen.
Im Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschat Augsburg wurden durch die
Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Augsburg seit September 2020
Ermittlungen gegen mehrere Beschuldigte geführt. Diese haben seit Anfang des
Jahres 1995 in Deutschland ein Einzelunternehmen für
Elektroinstallationsarbeiten betrieben. Im Auftrag verschiedener Großkunden
wurden durch diese Firma deutschlandweit Elektroinstallationsarbeiten
ausgeführt. Die drei Angeklagten schlossen sich zu einer Bande zusammen, um
durch den Einsatz von Schwarzarbeitern Sozialabgaben vorzuenthalten. Von
September 2016 bis August 2021 waren auf den Baustellen insgesamt mehr als 1.300
Schwarzarbeiter aus Serbien beschäftigt, ohne dass für diese in Deutschland
Sozialversicherungsbeiträge abgeführt wurden. Zur Verschleierung der
Schwarzarbeit wurden die ausländischen Arbeiter zum Schein bei serbischen
sogenannten Servicegesellschaften angestellt. Hierdurch entstand ein Schaden für
die Sozialversicherung in Höhe von ca. 18,7 Millionen Euro.
Das Urteil ist auf Grund des Beschlusses des Bundesgerichtshofes vom 28.04.2026
rechtskräftig.
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