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Neubrandenburg (ots) - Zwei Fahrradfahrer müssen sich nach ihren nächtlichen
Touren nun mit Strafanzeigen wegen Trunkenheit im Verkehr auseinandersetzen. In
beiden Fällen waren die Männer deutlich alkoholisiert unterwegs.
Am Dienstagabend (11. August 2026) bemerkten Polizeibeamte während ihrer
Streifentätigkeit in Burg Stargard zwei Radfahrer, die ohne Beleuchtung
unterwegs waren. Bei der anschließenden Verkehrskontrolle missachtete einer der
beiden zunächst die Anhalteaufforderung. Die Beamten konnten den 41-Jährigen
schließlich stoppen. Dabei stellten sie deutlichen Alkoholgeruch fest. Ein
freiwilliger Atemalkoholtest ergab einen Wert von 2,11 Promille. Der Mann
verhielt sich gegenüber den Beamten zunehmend aggressiv und soll schließlich die
Polizeibeamten beleidigt haben. Ihm wurde eine Blutprobe entnommen und die
Weiterfahrt untersagt. Gegen ihn wird nun wegen des Verdachts der Trunkenheit im
Verkehr und Beleidigung ermittelt.
Nur wenige Stunden später, gegen 01:00 Uhr, fiel Beamten der Bundespolizei
zwischen Küssow und Spornholz bei Neubrandenburg ein weiterer Fahrradfahrer auf.
Dieser fuhr in deutlichen Schlangenlinien und soll anschließend in einen Graben
geraten sein. Die Einsatzkräfte mussten dem 38-Jährigen zunächst wieder auf die
Beine helfen. Ein Atemalkoholtest ergab bei ihm 1,59 Promille. Auch in diesem
Fall wurde eine Blutprobe entnommen und die Weiterfahrt untersagt. Gegen den
Mann wurde ebenfalls eine Strafanzeige wegen Trunkenheit im Verkehr aufgenommen.
In beiden Fällen wurde zudem die zuständige Fahrerlaubnisbehörde informiert.
Beide Männer sind deutsche Staatsbürger.
Auch mit dem Fahrrad gilt: Wer alkoholisiert unterwegs ist, gefährdet nicht nur
sich selbst, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer. Und wer deutlich zu tief
ins Glas geschaut hat, sollte das Fahrrad besser stehen lassen. Der Heimweg
lässt sich im Zweifel auch auf zwei Beinen bewältigen.
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