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HZA-LÖ: Ehepaar wegen Betrugs am Jobcenter Freiburg zu Bewährungsstrafen verurteilt

13.08.2026 09:11 Uhr Hauptzollamt Lörrach

Freiburg (ots) - Zoll ermittelt Leistungsmissbrauch in Höhe von rund 30.000 Euro

Ein Freiburger Ehepaar bezog über einen Zeitraum von 24 Monaten als sogenannte Bedarfsgemeinschaft vom Jobcenter Freiburg Arbeitslosengeld II in Höhe von rund 30.000 Euro. Wie jedoch Zollbeamtinnen und -beamte des Hauptzollamts Lörrach ermittelten, hatten weder die Ehefrau noch der Ehemann entgegen der ihnen bekannten Verpflichtung gegenüber der Leistungsbehörde angegeben, dass sie während des Leistungszeitraums durch jeweils selbständige Verkäufe von Schrott an einen Händler eigene Einkünfte erzielt hatten. Der Mann konnte Einnahmen in Höhe von etwa 34.000 Euro verbuchen, die Frau in Höhe von rund 19.000 Euro. Die Leistungen des Jobcenters hätten ihnen deshalb nicht zugestanden. Die Staatsanwaltschaft Freiburg beantragte beim Amtsgericht Freiburg Strafbefehle gegen die beiden Beschuldigten. Dieses verhängte sowohl gegen den Mann als auch gegen die Frau wegen Betrugs in zwei Fällen jeweils Gesamtfreiheitsstrafen von zehn Monaten, welche zu zwei Jahren auf Bewährung ausgesetzt wurden. Zudem muss das Ehepaar jeweils einen Betrag in Höhe von 2.000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen. Für die Rückforderung des zu Unrecht ausgezahlten Arbeitslosengeldes ist das Jobcenter zuständig. Die Strafbefehle sind inzwischen rechtkräftig.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Lörrach Pressesprecherin Antje Bendel Telefon: 07621 941-1200 E-Mail: presse.hza-loerrach@zoll.bund.de www.zoll.de

Weiteres Material: http://presseportal.de/blaulicht/pm/121255/6332343 OTS: Hauptzollamt Lörrach


Quelle: ots / newsaktuell - Pressemitteilung - Hauptzollamt Lörrach
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