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Freilassing (ots) - Ein Taxifahrer versuchte am 8. September 2026 kurz nach
Mitternacht zwei Personen ohne aufenthaltslegitimierende Dokumente über die
deutsch-österreichische Grenze in das Bundesgebiet zu befördern. Eine Fahrt,
welche durch Beamte der Bundespolizei am Walserberg gestoppt werden konnte.
In den frühen Morgenstunden am 8. September fuhr der 31-jährige somalische
Staatsangehörige ein Taxi mit zwei türkischen Insassen aus Österreich kommend in
Richtung Bundesrepublik. Das Ziel der Insassen war Rosenheim. Vor Fahrtantritt
ließ der Taxifahrer sich die mitgeführten Dokumente der türkischen
Staatsangehörigen vorzeigen. Die Überprüfung seitens des Taxifahrers war
offensichtlich nicht gründlich genug. Die Fahrt für 250 EUR endete auf der BAB8
gegen 00:45 Uhr am Walserberg als Beamte der Bundespolizei das Taxi einer
grenzpolizeilichen Kontrolle zuführten.
Hierbei konnte zwar der Taxifahrer alle zur Einreise erforderlichen Dokumente
vorlegen, die Mitfahrer allerdings nicht. Der 32-jährige türkische
Staatsangehörige konnte lediglich einen türkischen Reisepass vorlegen. Der
andere Insasse, ein 41-jähriger türkischer Staatsangehöriger, händigte zur
Kontrolle einen türkischen Reisepass sowie eine deutsche Duldung aus. Türkische
Staatsangehörige sind aufenthaltstitelpflichtig. Da eine deutsche Duldung nach
erfolgter Ausreise aus dem Bundesgebiet erlischt und nicht zu Wiedereinreise
berechtigt, konnten weder der 32-jährige, noch der 41- jährige einen gültigen
Aufenthaltstitel oder aber ein gültiges Schengenvisum zur Einreise in das
Bundesgebiet vorlegen. Somit besteht der Verdacht, dass sich die beiden
türkischen Staatsangehörigen der versuchten unerlaubten Einreise gem.
Aufenthaltsgesetz strafbar gemacht haben.
Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde der 32-Jährige nach Österreich
und der 41-Jährige über den Flughafen München in die Türkei zurückgewiesen. Da
der Taxifahrer gleich zwei Personen ohne aufenthaltslegitimierende Dokumente in
das Bundesgebiet verbringen wollte, besteht gegen ihn der Verdacht der
versuchten Schleusung von Ausländern gem. Aufenthaltsgesetz. Der somalische
Staatsangehörige wurde auf freien Fuß belassen.
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Adina Heider
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in den Landkreisen Berchtesgadener Land, Traunstein, Altötting und
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Kilometer zuständig. Ferner fallen 72 Bahnhöfe und Haltepunkte in den
Zuständigkeitsbereich der Bundespolizeiinspektion mit einem
Personalbestand von knapp 400 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.
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