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Bundespolizeidirektion München: Taxifahrt endet mit Zurückweisung am Walserberg

9.09.2026 12:25 Uhr Bundespolizeidirektion München

Freilassing (ots) - Ein Taxifahrer versuchte am 8. September 2026 kurz nach Mitternacht zwei Personen ohne aufenthaltslegitimierende Dokumente über die deutsch-österreichische Grenze in das Bundesgebiet zu befördern. Eine Fahrt, welche durch Beamte der Bundespolizei am Walserberg gestoppt werden konnte.

In den frühen Morgenstunden am 8. September fuhr der 31-jährige somalische Staatsangehörige ein Taxi mit zwei türkischen Insassen aus Österreich kommend in Richtung Bundesrepublik. Das Ziel der Insassen war Rosenheim. Vor Fahrtantritt ließ der Taxifahrer sich die mitgeführten Dokumente der türkischen Staatsangehörigen vorzeigen. Die Überprüfung seitens des Taxifahrers war offensichtlich nicht gründlich genug. Die Fahrt für 250 EUR endete auf der BAB8 gegen 00:45 Uhr am Walserberg als Beamte der Bundespolizei das Taxi einer grenzpolizeilichen Kontrolle zuführten.

Hierbei konnte zwar der Taxifahrer alle zur Einreise erforderlichen Dokumente vorlegen, die Mitfahrer allerdings nicht. Der 32-jährige türkische Staatsangehörige konnte lediglich einen türkischen Reisepass vorlegen. Der andere Insasse, ein 41-jähriger türkischer Staatsangehöriger, händigte zur Kontrolle einen türkischen Reisepass sowie eine deutsche Duldung aus. Türkische Staatsangehörige sind aufenthaltstitelpflichtig. Da eine deutsche Duldung nach erfolgter Ausreise aus dem Bundesgebiet erlischt und nicht zu Wiedereinreise berechtigt, konnten weder der 32-jährige, noch der 41- jährige einen gültigen Aufenthaltstitel oder aber ein gültiges Schengenvisum zur Einreise in das Bundesgebiet vorlegen. Somit besteht der Verdacht, dass sich die beiden türkischen Staatsangehörigen der versuchten unerlaubten Einreise gem. Aufenthaltsgesetz strafbar gemacht haben.

Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde der 32-Jährige nach Österreich und der 41-Jährige über den Flughafen München in die Türkei zurückgewiesen. Da der Taxifahrer gleich zwei Personen ohne aufenthaltslegitimierende Dokumente in das Bundesgebiet verbringen wollte, besteht gegen ihn der Verdacht der versuchten Schleusung von Ausländern gem. Aufenthaltsgesetz. Der somalische Staatsangehörige wurde auf freien Fuß belassen.

Rückfragen bitte an:

Adina Heider Telefon: 08654 7706-106 E-Mail: bpoli.freilassing.presse@polizei.bund.de http://www.bundespolizei.de

Die Bundespolizeiinspektion Freilassing gewährleistet die Sicherheit in den Landkreisen Berchtesgadener Land, Traunstein, Altötting und Mühldorf. Sie ist an 21 Grenzübergängen und einer Grenzlänge von insgesamt 225 Kilometer zuständig. Ferner fallen 72 Bahnhöfe und Haltepunkte in den Zuständigkeitsbereich der Bundespolizeiinspektion mit einem Personalbestand von knapp 400 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Neben dem Inspektionssitz in Freilassing besteht ein weiterer Standort beim Bundespolizeirevier in Mühldorf am Inn.

Weiteres Material: http://presseportal.de/blaulicht/pm/64017/6348550 OTS: Bundespolizeidirektion München


Quelle: ots / newsaktuell - Pressemitteilung - Bundespolizeidirektion München
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