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Darmstadt (ots) - Zöllnerinnen und Zöllner des Hauptzollamts Darmstadt gehen
gegen Produktpiraterie und die missbräuchliche Verwendung von Schutzrechten vor.
Es wurden 29 Steuerstrafverfahren eingeleitet und Sicherheitsleistungen von
knapp 45.000 Euro erhoben.
Auf der diesjährigen Automechanika Frankfurt haben Zöllnerinnen und Zöllner der
Kontrolleinheit Verkehrswege des Hauptzollamts Darmstadt an zwei Tagen gezielt
nach Verletzungen von Marken-, Design- und Patentrechten gesucht. Im Mittelpunkt
standen insbesondere Fahrzeugteile und Zubehör, bei denen neben dem
wirtschaftlichen Schaden auch die Sicherheit im Straßenverkehr eine wichtige
Rolle spielt.
Insgesamt wurden 29 Messestände kontrolliert. An den beiden Kontrolltagen waren
jeweils 12 bis 13 Bedienstete des Hauptzollamts Darmstadt im Einsatz.
Unterstützt wurden die Zöllnerinnen und Zöllner bei der Bewertung mutmaßlicher
Schutzrechtsverletzungen durch Vertreterinnen und Vertreter der jeweiligen
Rechteinhaber.
Bei den Kontrollen wurden unter anderem Luftfilter, Dichtungen, Spanngurte und
Stoßdämpfer festgestellt, bei denen der Verdacht einer Schutzrechtsverletzung
bestand. Der größte Teil der beanstandeten Gegenstände stammte aus China.
Weitere Herkunftsländer waren unter anderem das Vereinigte Königreich, die
Türkei, Südkorea, Marokko und Taiwan. Insgesamt 1.274 Gegenstände stellte der
Zoll wegen des Verdachts einer Schutzrechtsverletzung sicher.
"Ein kleines Teil kann eine große Gefahr darstellen. Was auf den ersten Blick
vielleicht nur wie ein unscheinbares Ersatzteil aussieht, kann im Fahrzeug über
die Sicherheit von Menschen entscheiden. Gerade bei sicherheitsrelevanten
Bauteilen muss gewährleistet sein, dass sie den erforderlichen Qualitäts- und
Sicherheitsstandards entsprechen. Deshalb schauen wir bei unseren Kontrollen
genau hin", sagt Tanja Ackermann, Pressesprecherin vom Hauptzollamt Darmstadt.
Nicht nur die Produkte selbst stehen im Fokus. Die Kontrollen beschränkten sich
nicht auf die unmittelbar ausgestellten Waren. Auch Abbildungen mutmaßlich
geschützter bzw. schutzrechtsverletzender Produkte auf Plakaten und in
Produktkatalogen wurden festgestellt und entfernt bzw. unkenntlich gemacht. Auch
die illegale Verwendung von Sicherheits- bzw. Prüfzeichen wurde bei den
Kontrollen festgestellt. Solche Zeichen können bei Käuferinnen und Käufern den
Eindruck erwecken, dass ein Produkt bestimmte Sicherheitsanforderungen erfüllt
oder entsprechend geprüft wurde. Eine unberechtigte Verwendung kann daher nicht
nur eine Verletzung von Schutzrechten dar-stellen, sondern auch das Vertrauen in
die Sicherheit eines Produktes beeinträchtigen.
Aufgrund der festgestellten Verstöße wurden insgesamt 29 Ermittlungsverfahren
eingeleitet. Darüber hinaus Sicherheitsleistungen in Höhe von insgesamt 44.930
Euro erhoben.
Die diesjährigen Kontrollen auf der Automechanika stehen zugleich im Zeichen
eines besonderen Jubiläums: Die Zollkontrollen in ihrer heutigen Form auf dem
Frankfurter Messegelände feiern in diesem Jahr ihren 20. Geburtstag. Den Anfang
machte im Jahr 2006 eine Kontrolle auf der Paperworld. Seit-dem hat sich die
Zusammenarbeit zwischen Zoll, Messe und den jeweiligen Rechteinhabern
kontinuierlich weiterentwickelt. Ziel ist es, Verletzungen von Marken-, Design-
und Patentrechten bereits dort aufzudecken, wo die betreffenden Produkte
präsentiert und Geschäftskontakte geknüpft werden. In den vergangenen 20 Jahren
wurden die Kontrollen auf zahlreiche inter-nationale Fachmessen ausgeweitet. 20
Jahre Kontrollen bedeuten auch 20 Jahre Erfahrung im Kampf gegen
Produktpiraterie - und zeigen, dass der Schutz geistigen Eigentums gerade bei
sicherheitsrelevanten Produkten von großer Bedeutung ist.
"Unser Ziel ist es, solche Produkte möglichst früh aus dem Verkehr zu ziehen.
Gerade auf einer internationalen Messe wie der Automechanika können wir
gemeinsam mit den Rechteinhabern schnell feststellen, ob ein Produkt genauer
unter die Lupe genommen werden muss", so Tanja Ackermann.
Erläuterung:
Eine zentrale Aufgabe der ZOLL-Verwaltung ist die Überwachung des
internationalen Warenverkehrs. Hierzu gehört auch die Bekämpfung der
Produktpiraterie, wenn die gefälschten Waren aus dem Ausland kommen. Dabei kann
der Zoll Fälschungen bereits bei der Einfuhr anhalten oder auch bei Messen gegen
Produktpiraterie vorgehen.
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Darmstadt
Tanja Ackermann
Telefon: 06151/9180-1006
E-Mail: presse.hza-darmstadt@zoll.bund.de
www.zoll.de
Weiteres Material: http://presseportal.de/blaulicht/pm/121241/6351102
OTS: Hauptzollamt Darmstadt
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