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Konstanz (ots) - Einsatzkräfte der Bundespolizei stellten am Montag, 14.
September 2026, an der Gemeinschaftszollanlage in Konstanz/ Kreuzlingen bei zwei
Reisenden Einhandmesser fest. Weil der Verdacht von Verstößen gegen das
Waffengesetz bestand, wurden die Messer sichergestellt.
Um kurz nach 17:00 Uhr trug ein eritreischer Staatsangehöriger bei der Einreise
nach Deutschland ein Einhandmesser bei sich. Wenige Stunden später wurden zwei
Einhandmesser bei einem 50-jährigen deutschen Staatsbürger im Fahrzeug
festgestellt. In beiden Fällen transportierten die Personen die Messer nicht in
verschlossenen Behältnissen, sondern zugriffsbereit bei sich und konnten keine
behördliche Ausnahmegenehmigung oder ein berechtigtes Interesse für das Führen
eines Einhandmessers vorweisen.
Die Messer wurden sichergestellt und gegen die Personen
Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen des Verdachts des unerlaubten Führens von
Einhandmessern eingeleitet.
Rückfragen bitte an:
Bettina Stahl
Bundespolizeiinspektion Konstanz
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