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Berlin (ots) - Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) sieht im 10-Punkte-Plan
der Bundesregierung zahlreiche richtige und längst überfällige Ansätze zur
Bekämpfung des islamistischen Terrorismus. Besonders die geplante Einstufung
schwerer Messerangriffe als Verbrechen und die Ausweitung der elektronischen
Fußfessel für Gefährder setzen die richtigen Schwerpunkte. Entscheidend wird nun
sein, dass die Länder die vorgesehenen Maßnahmen zügig gesetzlich verankern und
konsequent umsetzen.
Besonders positiv bewertet die DPolG die geplante Einstufung schwerer
Messerangriffe als Verbrechen mit einer Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr.
Die Bundesregierung will künftig gefährliche Körperverletzungen mit Messern
härter bestrafen und als Verbrechen einordnen.
Der 1. Stellvertretende DPolG-Bundesvorsitzende Ralf Kusterer erklärt:
"Diese Änderung hat nicht nur eine strafrechtliche Signalwirkung. Sie schließt
zugleich eine Lücke im Bereich der Untersuchungshaft. In der Praxis erleben wir
immer wieder, dass gewalttätige Messerangreifer bis zur Hauptverhandlung auf
freiem Fuß bleiben. Wird die Tat als Verbrechen eingestuft, sind die
Möglichkeiten der Justiz deutlich größer, gefährliche Täter frühzeitig in Haft
zu nehmen. Das ist ein wichtiger Beitrag für die Sicherheit der Bevölkerung."
Besonders zu begrüßen ist die geplante Vereinheitlichung und Ausweitung der
elektronischen Aufenthaltsüberwachung. "Die elektronische Fußfessel ist ein
wirksames Mittel, um gefährliche Personen engmaschig zu kontrollieren und
Verstöße gegen Aufenthaltsvorgaben frühzeitig zu erkennen. Wer von den
Sicherheitsbehörden als Gefährder eingestuft wird, darf nicht einfach aus dem
Blick geraten", betont Kusterer.
Aus Sicht der DPolG sollte dieses Instrument jedoch nicht ausschließlich auf
islamistische Gefährder beschränkt bleiben. Gerade im Bereich der organisierten
Rauschgiftkriminalität und bei besonders gefährlichen Drogendealern sollte der
Gesetzgeber ebenfalls die Möglichkeiten einer elektronischen Überwachung prüfen
und erweitern.
Ebenso richtig sei die Absicht, die Möglichkeiten des Präventivgewahrsams
auszubauen und bestehende Instrumente konsequenter anzuwenden. Kusterer: "Die
Polizei muss in der Lage sein, konkrete Gefahren rechtzeitig zu unterbinden,
bevor Menschen zu Schaden kommen. Der Schutz potenzieller Opfer muss dabei
Vorrang haben."
Die DPolG unterstützt zudem ausdrücklich den Ansatz, die Sicherung von
Verkehrsdaten nicht nur Bundesbehörden, sondern auch den Ermittlungsbehörden der
Länder zu ermöglichen. Gerade bei der Bekämpfung des islamistischen Terrorismus
sind Kommunikations- und Verbindungsdaten häufig entscheidende
Ermittlungsansätze. Polizei und Staatsanwaltschaften in den Ländern dürfen hier
nicht schlechter gestellt sein als Bundesbehörden.
"Der 10-Punkte-Plan enthält viele sinnvolle und praktikable Ansätze. Jetzt
müssen Bund und Länder beweisen, dass sie es ernst meinen, indem sie die
erforderlichen gesetzlichen Regelungen schaffen und die Maßnahmen auch
tatsächlich anwenden", sagt Kusterer abschließend.
Rückfragen bitte an:
Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG)
Marc Franke
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