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Osnabrück (ots) - Immer mehr der von der Bundesregierung widerrufenen
Aufnahmezusagen für Schutzsuchende aus Afghanistan beschäftigen das
Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Das berichtet die "Neue Osnabrücker
Zeitung" unter Berufung auf eine Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine
Anfrage der Linksfraktion im Bundestag. Demnach sind bis zum Stichtag 10. April
2026 "zehn Verfahren bzw. Eilanträge beim Bundesverfassungsgericht bekannt".
Gleichzeitig wurde 300 vor allem in Pakistan lebenden Afghanen mit widerrufener
Aufnahmezusage in den vergangenen Wochen jegliche Unterstützung durch die
Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) entzogen. Die
Betroffenen wurden aufgefordert, als sicher geltende Unterkünfte zu verlassen
und nach Afghanistan zurückzukehren oder in ein Drittland weiterzureisen.
"Das Mindeste wäre es, eine bevorstehende Grundsatzentscheidung des
Bundesverfassungsgerichts abzuwarten, bevor Betroffene so leichtfertig gefährdet
werden", kritisierte die fluchtpolitische Sprecherin der Linksfraktion im
Bundestag, Clara Bünger, das Vorgehen der Bundesregierung. Sie sagte noz weiter:
"Nach oft jahrelanger Unterstützung hat die Bundesregierung gefährdete Personen
einfach vor die Tür gesetzt und jegliche Hilfe eingestellt. Das ist ein
moralisches Versagen erster Güte." Die Entsendung der Bundeswehr nach
Afghanistan sei auch mit den Rechten von Frauen begründet worden, nun aber
liefere "die Bundesregierung besonders gefährdete Frauen, die in ihrer Obhut
stehen, den Taliban-Terroristen aus".
Rund 100 Menschen mit widerrufener Aufnahmezusage erklärten sich laut Auskunft
des Bundesinnenministeriums bis zum 31. März 2026 bereit, ein
Unterstützungsangebot der Bundesregierung zur Rückkehr nach Afghanistan
anzunehmen. 785 Personen, deren Aufnahmezusage widerrufen wurde, werden noch von
der Bundesregierung versorgt. In diesen Fällen sind Rechtsmittel anhängig,
insgesamt laufen zu diesem Personenkreis derzeit etwa 500 Gerichtsverfahren in
Deutschland, so die Bundesregierung. "Wenn es darum geht, Wort zu halten, darf
die Regierung die Entscheidung nicht den Gerichten überlassen", betonte Bünger.
Alle ursprünglichen Aufnahmezusagen müssten "schnell und unkompliziert umgesetzt
werden".
Im Koalitionsvertrag hatten Union und SPD vereinbart, freiwillige Aufnahmen so
weit wie möglich zu beenden.
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