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München (ots) -
- Die deutschen Luftrettungsorganisationen warnen vor den gravierenden Folgen
des Referentenentwurfs zur GKV-Beitragsstabilisierung
- Gemeinsame Presseerklärung von ADAC Luftrettung, DRF Luftrettung und
Johanniter Luftrettung
- Negative Auswirkungen für Rettungsdienst und das Leben von Millionen Menschen
Die gemeinnützigen Rettungsdienstorganisationen ADAC Luftrettung, DRF
Luftrettung und Johanniter Luftrettung warnen in einer gemeinsamen
Presseerklärung vor schwerwiegenden Folgen für die notfallmedizinische
Versorgung von Millionen von Menschen. Hintergrund ist der jetzt vorliegende
Referentenentwurf zum Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der
gesetzlichen Krankenversicherung. Sollten die geplanten Sparmaßnahmen des
Bundesgesundheitsministeriums (BMG) in der aktuellen Form verabschiedet werden,
werde der Luftrettung in Deutschland schrittweise die finanzielle Grundlage
entzogen und die schnelle Hilfe aus der Luft in ihrer Existenz bedroht, schlagen
die drei Rettungsdienstorganisationen besorgt Alarm.
Die Luftrettungsorganisationen bemängeln insbesondere die im Entwurf vorgesehene
Orientierung an der Grundlohnrate. Diese bildet zwar die Lohnentwicklung der
Gesamtwirtschaft ab, spiegelt jedoch nicht die tatsächlichen Kosten einer
hochregulierten, sicherheitskritischen und permanent vorzuhaltenden
Infrastruktur wie der Luftrettung wider: Der sichere Betrieb von Luftfahrzeugen
setzt eine Vielzahl hochqualifizierter Fachkräfte voraus. Insbesondere
Pilotinnen und Piloten sowie medizinisches Personal wie Notfallsanitäterinnen,
Notfallsanitäter, Notärztinnen und Notärzte erfüllen höchstqualitative
Anforderungen und müssen über jahrelange Erfahrung verfügen. Wettbewerbsfähige
Vergütungen sind daher unabdingbar, um die personelle Sicherstellung der
Luftrettung zu gewährleisten.
ADAC Luftrettung, DRF Luftrettung und Johanniter Luftrettung sind sich einig:
Die Grundlohnrate ist zwar eine elementare Stütze der Beitragsstabilität, doch
werden die besonderen Bedarfe der Luftrettung im Referentenentwurf nicht
ausreichend berücksichtigt. Luftrettung ist eine unverzichtbare Säule im
Rettungswesen, Kalkulationen und Verträge in diesem elementaren Bereich der
Notfallrettung sind langfristig angelegt. Hubschrauber unterliegen einer
Abschreibungszeit von rund 20 Jahren. Eine Deckelung an unbestimmte
Grundlohnraten untergräbt die Finanzierungskontinuität und gefährdet die
wirtschaftliche Planungssicherheit.
Besonders kritisch in diesem Zusammenhang bewerten die drei Organisationen die
geplante zusätzliche einprozentige Absenkung der Kostensteigerungsmöglichkeit
unterhalb der Grundlohnrate für die Jahre 2027 bis 2029. Bereits die Begrenzung
auf die Grundlohnrate reiche nicht aus, um eine auskömmliche Finanzierung
sicherzustellen - eine weitere Minderung mache eine wirtschaftliche Sicherung
der Luftrettung unmöglich.
Die geplanten Einsparungen im Bereich Luftrettung stehen in keinem Verhältnis
zum immensen Schaden, der für die notfallmedizinische Versorgung entsteht,
erklärten die Organisationen. In der Realität entscheide eine gut
funktionierende Luftrettung zwischen Überleben und Nicht-Überleben. Sie leiste
zudem einen wichtigen volkswirtschaftlichen Beitrag: Schnelle Versorgungszeiten
in der Präklinik führen zu verminderten Folgekosten und oft zu einer schnelleren
Wiedereingliederung in das Arbeitsleben.
Die vorgesehenen Regelungen stehen für die Organisationen zudem in einem
eklatanten Widerspruch zu den Zielen der geplanten Reform der Notfallversorgung:
Eine leistungsfähige und flächendeckende Luftrettung als wichtige Säule der
Notfallversorgung lasse sich unter diesen Finanzierungsbedingungen nicht mehr
sicherstellen. Umso gravierender, da gleichzeitig die bereits stattfindenden und
noch zu erwartenden Veränderungen der Kliniklandschaft den Bedarf an so
genannten Sekundärtransporten von Klinik zu Klinik erhöhen werden - die oft mit
Intensivtransporthubschraubern durchgeführt werden.
ADAC Luftrettung, DRF Luftrettung und Johanniter Luftrettung fordern daher
dringend eine Anpassung des Referentenentwurfs. Die besondere Rolle und die
spezifischen Anforderungen der Notfallrettung aus der Luft müssten im Gesetz
berücksichtigt werden, um die Versorgung der Bevölkerung auch künftig
sicherstellen zu können. Daher müsse zwingend ein Ausnahmetatbestand für die
geplanten Neuregelungen des § 71 SGB V und des § 133 SGB V geschaffen werden,
damit auch zukünftige nicht vorhersehbare und nicht beeinflussbare
Kostensteigerungen, wie beispielsweise die aktuell steigenden Kraftstoffpreise
durch internationale Krisen, in der Luftrettung ausgeglichen werden können.
Die zivile Luftrettung in Deutschland wird überwiegend durch gemeinnützige
Organisationen getragen. Dies unterscheidet die Luftrettung von vielen anderen
Versorgungsbereichen im Gesundheitswesen. Im vergangenen Jahr wurden die drei
Luftrettungsorganisationen zu insgesamt rund 90.000 Notfalleinsätzen alarmiert.
Pressekontakt:
Pressekontakt ADAC Luftrettung:
Jochen Oesterle
i.A. ADAC Luftrettung gGmbH
T +49 89 76 76 34 74
mailto:medien@adac.de
http://www.presse.adac.de
Pressekontakt DRF Luftrettung:
Claudia Lazi
DRF Luftrettung gGmbH
T +49 711 70007-2205
mailto:presse@drf-luftrettung.de
Pressekontakt Johanniter Luftrettung:
Saskia Schimpf
Johanniter Luftrettung
mailto:oeffentlichkeitsarbeit.luftrettung@johanniter.de
http://www.johanniter-luftrettung.de
Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/122834/6259406
OTS: ADAC SE
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