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Mainz (ots) - Gemeinsame Eckpunkte von ARD, BDZV, MVFP, VAUNET und ZDF für einen
medienregulatorischen Rahmen im Umgang mit KI
Deutschland verfügt über eine der vielfältigsten Medienlandschaften der Welt.
Mit breitgefächerten Inhalten und Angeboten schaffen redaktionell tätige Medien
Orientierung, ermöglichen faktenbasierte Debatten und stärken die demokratische
Meinungsbildung. Wir investieren täglich in Qualität und Innovation und leisten
einen zentralen Beitrag zur digitalen Transformation der Gesellschaft.
Dieses Engagement und der Medienstandort Deutschland werden jedoch aufgrund
ungenügender Rahmenbedingungen für die Zukunft der Digitalmärkte und großer
Schutzlücken für Investitionen in digitale redaktionelle Dienstleistungen und
Produkte in Frage gestellt.
Aufgrund unzureichender Regulierung und Defiziten bei der Durchsetzung geltenden
Rechts wachsen im ohnehin dysfunktionalen digitalen Markt globale
Big-Tech-Plattformen zu KI-Gatekeepern. Sie können die mit hohen Investitionen
erarbeiteten Inhalte redaktioneller Medien ausbeuten und diese in eigenen
KI-Informationsangeboten präsentieren ohne selbst in Recherche,
Informationsbeschaffung und journalistisch-redaktionelle Inhalte zu investieren.
So entstehen Verschiebungen bei Aufmerksamkeit und Wertschöpfung, die
demokratie-, wirtschafts- und medienpolitisch nicht hinnehmbar sind. Medien
drohen zu reinen Daten- und Inputlieferanten für KI-Systeme zu werden und
journalistische Inhalte durch KI-generierte Zusammenfassungen ersetzt zu werden.
Damit Medienunternehmen auch künftig eine vielfältige und demokratische
Öffentlichkeit sichern können, braucht es faire Rahmenbedingungen. Medien-,
wettbewerbs- und urheberrechtliche Regelungen müssen sich hierbei ergänzen.
Insbesondere sehen wir Handlungsbedarf in folgenden Bereichen:
1. Urheberrecht: Stärkung des Verfügungsrechts publizistischer Medienanbieter
über redaktionelle Inhalte und Sicherstellung fairer Vergütung bei der Nutzung
durch Dritte im KI-Bereich
Redaktionelle Inhalte sind das Ergebnis erheblicher personeller und
wirtschaftlicher Investitionen und Leistungen publizistischer Medienanbieter.
Diese müssen daher die volle Kontrolle über die Nutzung ihrer Inhalte durch
KI-Anbieter und -Plattformen behalten. Dies gilt insbesondere für die Verwendung
redaktioneller Inhalte zum Training, zur Inferenz oder zur erweiterten
Generierung durch Systeme generativer KI und für die Entwicklung KI-basierter
Konkurrenzangebote zu Medienanbietern. KI-Plattformen greifen auf
journalistische Inhalte zu und nutzen diese zur Erstellung eigener
Informationsangebote. Hierdurch entsteht ein neuer KI-Informationsmarkt, der die
Medienquellen, aus denen er sich speist, substituiert. Gleichzeitig droht
dadurch ein erheblicher Abfluss von Aufmerksamkeit und Erlösen aus dem
journalistischen Ökosystem.
Die Entscheidung über die Nutzung journalistischer Inhalte durch KI-Anbieter und
Plattformen muss der Hoheit der publizistischen Medienanbieter unterliegen. Es
bedarf darüber hinaus klarer in Deutschland durchsetzbarer Rechte, die
KI-Plattformen, die auf journalistische Inhalte zugreifen oder diese
wirtschaftlich verwerten, zu einer angemessenen Vergütung der Medienanbieter
verpflichten. Dies setzt die Offenlegung der Nutzung und Verwendung der
journalistisch-redaktionellen Inhalte voraus.
2. Medienrecht: Konsequente Absicherung der Medienvielfalt gegen die Marktmacht
digitaler KI-Gatekeeper
Große Big-Tech-Plattformen und KI-Gatekeeper nehmen seit längerem eine zunehmend
zentrale Rolle bei der Aggregation und Präsentation von Medieninhalten ein. Sie
entscheiden maßgeblich darüber, zu welchen Informationen und Nachrichten die
Menschen Zugang haben, was sie sehen, finden und nutzen. Der Einsatz generativer
KI verstärkt diese Entwicklung, so dass auch hier Regeln zur Sicherstellung von
Zugang, "prominence" (herausgehobene Stellung), Absenderkennung,
Diskriminierungsfreiheit und Finanzierung zugunsten publizistischer Medien nötig
sind. Solche medienrechtlich abzusichernden Leitplanken für den Erhalt von
Meinungs- und Informationsvielfalt sind zugleich die Voraussetzung dafür, dass
journalistische Inhalte in ihrer Vielfalt in KI-generierten Antworten präsent
bleiben und so für die Rechtinhaber überhaupt verwertbar werden.
Das Europäische Parlament hat am 10. März 2026 mit großer Mehrheit in einer
Entschließung den "Bericht über das Urheberrecht und generative künstliche
Intelligenz - Chancen und Herausforderungen" angenommen und in diesem ein klares
politisches Signal für einen besseren Schutz von Medien gegenüber KI gesetzt.
Wir, ARD, BDZV, MVFP, VAUNET und ZDF, begrüßen, dass der Bericht die hier
genannten Forderungen widerspiegelt und diese vom Parlament an die EU-Kommission
als Handlungsaufforderung adressiert. Wir fordern die Bundesregierung auf, sich
aktiv in diesen Gesetzgebungsprozess einzubringen. Ebenso befürworten wir das
Vorhaben der Rundfunkkommission, die notwendigen medienrechtlichen Regelungen im
sogenannten Digitalen Medienstaatsvertrag zu schaffen. Wir stehen umfassend für
Dialog und Fachaustausch bereit.
Kontakte
Fachliche Ansprechpartner:
ARD: Dr. Susanne Pfab: susanne.pfab@ard-gs.de
BDZV: Helmut Verdenhalven, verdenhalven@bdzv.de
MVFP: Prof. Dr. Christoph Fiedler, christoph.fiedler@mvfp.de
VAUNET: Dr. Christina Oelke, oelke@vau.net
ZDF: Dr. Florian Kumb, kumb.f@zdf.de
Pressekontakt
ARD: Pressestelle@ard.de
BDZV: pasquay@bdzv.de
MVFP: antje.jungmann@mvfp.de
VAUNET: hs@schultz-kommunikation.com
ZDF: pressedesk@zdf.de
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