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Köln (ots) - ACV begrüßt mehr Transparenz und digitale Modernisierung, mahnt
aber klare Qualitätsstandards bei Theorieunterricht, Sonderfahrten und privaten
Übungsfahrten an
Der ACV Automobil-Club Verkehr bewertet die heute vom Bundeskabinett auf den Weg
gebrachten Pläne zur Führerscheinreform differenziert. Ziel der Reform ist es,
den Erwerb des Pkw-Führerscheins moderner, digitaler und bezahlbarer zu machen.
Vorgesehen sind unter anderem mehr Transparenz bei Fahrschulpreisen und
Bestehensquoten, digitale Lernangebote in der Theorieausbildung, eine
Flexibilisierung der Sonderfahrten, kürzere praktische Prüfungen sowie eine
Experimentierklausel für private Übungsfahrten mit nahestehenden Personen.
Der ACV unterstützt ausdrücklich das Ziel, die Kosten für den Führerscheinerwerb
zu senken. Gerade für junge Menschen, Auszubildende und Menschen im ländlichen
Raum ist der Führerschein häufig Voraussetzung für Mobilität, Ausbildung und
gesellschaftliche Teilhabe. Gleichzeitig warnt der Club davor, notwendige
Ausbildungsqualität zugunsten kurzfristiger Kostensenkungen zu schwächen.
"Der Führerschein darf kein Luxusgut werden. Deshalb ist es richtig,
Kostenstrukturen zu überprüfen, Bürokratie abzubauen und Fahrschülern mehr
Orientierung zu geben", erklärt ACV Geschäftsführer Holger Küster.
"Bezahlbarkeit und Verkehrssicherheit dürfen aber nicht gegeneinander
ausgespielt werden. Wer am Ende weniger zahlt, aber schlechter vorbereitet in
den Straßenverkehr startet, hat nichts gewonnen."
Positiv bewertet der ACV insbesondere die vorgesehene Veröffentlichung von
Fahrschulpreisen und Bestehensquoten. Eine zentrale, transparente Darstellung
der Kostenbestandteile kann Fahrschülern helfen, Angebote besser zu vergleichen
und realistische Gesamtkosten einzuschätzen. Auch statistische Angaben zu
Erfolgsquoten können aus Sicht des ACV eine sinnvolle Orientierung bieten,
sofern sie sachgerecht eingeordnet werden.
"Mehr Preistransparenz schafft Vergleichbarkeit und stärkt die Position der
Verbraucher", so Küster. "Wer sich für eine Fahrschule entscheidet, muss Preise
nachvollziehen und Leistungen realistisch bewerten können. Wichtig ist aber:
Erfolgsquoten dürfen nicht isoliert betrachtet werden. Regionale Unterschiede,
Ausbildungsprofile und individuelle Lernvoraussetzungen müssen berücksichtigt
werden."
Kritisch sieht der ACV die Möglichkeit, den Theorieunterricht künftig weitgehend
oder vollständig digital zu absolvieren. Digitale Lernangebote können die
Fahrausbildung sinnvoll ergänzen und flexibler machen. Sie dürfen jedoch nicht
dazu führen, dass Austausch, pädagogische Begleitung und die Vermittlung von
Verantwortungsbewusstsein im Straßenverkehr an Bedeutung verlieren.
"Fahrausbildung ist mehr als das Bestehen einer Prüfung", betont Küster.
"Verkehrsregeln lassen sich digital lernen. Rücksichtnahme, Gefahrenbewusstsein
und verantwortungsvolles Verhalten entstehen aber auch durch Diskussion,
Rückfragen und direkte Rückmeldung - und lassen sich aus Sicht des ACV besonders
wirksam im persönlichen Austausch in Präsenz vermitteln. Deshalb braucht es auch
bei digitalen Lernwegen verbindliche Qualitätsstandards und wirksame
Lernstandskontrollen."Die geplante Flexibilisierung der Sonderfahrten bewertet
der ACV mit Zurückhaltung. Fahrten bei Nacht, auf Autobahnen und Landstraßen
vermitteln zentrale Erfahrungen, die für Fahranfänger besonders wichtig sind.
Eine flexiblere Gestaltung der Ausbildung kann sinnvoll sein, darf aber nicht
dazu führen, dass essenzielle Fahrsituationen seltener praktisch geübt werden.
Der ACV plädiert dafür, die Auswirkungen dieser Anpassung genau zu beobachten
und bei negativen Effekten nachzusteuern.
"Der Straßenverkehr ist komplexer denn je. Sonderfahrten bereiten auf
Situationen vor, die Fahranfänger nicht erst allein erleben sollten", sagt
Küster. "Wenn feste Vorgaben zur Anzahl der Sonderfahrten flexibilisiert werden,
muss sichergestellt bleiben, dass die notwendige Fahrpraxis tatsächlich erreicht
wird."
Die vorgesehene Experimentierklausel für private Übungsfahrten mit Angehörigen
oder anderen nahestehenden Personen sieht der ACV in diesem Kontext unter klaren
Voraussetzungen als sinnvoll an. Voraussetzung müssen eine ausreichende
professionelle Grundausbildung, eine bestandene Theorieprüfung, klare
Anforderungen an Begleitpersonen sowie eine strukturierte Dokumentation der
Übungsfahrten sein.
"Zusätzliche Fahrpraxis kann helfen - aber sie braucht einen sicheren Rahmen",
erklärt Küster. "Private Übungsfahrten dürfen professionelle Fahrausbildung
nicht ersetzen. Sie können nur ergänzen, wenn Begleitpersonen geeignet sind, die
Grundlagen bereits sitzen und die Fahrschule weiterhin die Ausbildungsqualität
steuert."
Aus Sicht des ACV braucht es im weiteren Verfahren zudem verbindliche und
standardisierte Lernstandskontrollen. Wenn Theorie stärker digitalisiert,
Präsenzpflichten reduziert und Ausbildungswege flexibilisiert werden, müssen
verlässliche Verfahren sicherstellen, dass Fahrschüler tatsächlich prüfungsreif
sind.
"Wer gut vorbereitet in die Prüfung geht, besteht häufiger beim ersten Mal. Das
spart Zeit, Geld und Frustration", so Küster. "Deshalb sollte die Reform nicht
nur auf günstigere Zugänge setzen, sondern auch auf verbindliche
Qualitätssicherung. Eine moderne Fahrausbildung muss digitaler und bezahlbarer
werden - aber vor allem sicher bleiben."
Pressekontakt:
Philipp Mathey
Pressesprecher
An der Wachsfabrik 5
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OTS: ACV Automobil-Club Verkehr
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