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Verfassungsrechtliche Bedenken gegen GKV-Spargesetz

8.06.2026 17:05 Uhr Pharma Deutschland e.V.

Berlin (ots) - Aktuelles Gutachten warnt vor verfassungsrechtlich überzogenen Eingriffen des GKV-Spargesetzes in die Pharmabranche

Kurz vor der ersten Lesung des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes im Bundestag legt Pharma Deutschland ein verfassungsrechtliches Kurzgutachten der Wirtschaftskanzlei Möhrle Happ Luther (https://www.pharmadeutschland.de/index.ph p?id=1&type=565&file=redakteur_filesystem/public/Weitere_oeffentliche_Dateien/20 260529_Verfassungsrechtliche_Einordnung_der_pharmarelevanten_Massnahmen_im_Beitr agssatzstabilisierungsgesetz__BStabG_.pdf) vor. Die Juristen kommen darin zu dem Schluss, dass zentrale Elemente des Gesetzes in ihrer jetzigen Form mit hoher Wahrscheinlichkeit gegen die Berufsfreiheit der pharmazeutischen Unternehmen nach Art. 12 Abs. 1 GG verstoßen können.

"Der hohe Schaden, den das GKV-Spargesetz in der Pharmabranche und damit auch für die Arzneimittelversorgung verursachen würde, hat mit den Ergebnissen unseres Gutachtens eine weitere Komponente bekommen", erklärt die Pharma Deutschland Hauptgeschäftsführerin Dorothee Brakmann. "Die im Gutachten aufgeführten verfassungsrechtlichen Bedenken zeigen einmal mehr, dass die Zeit, um endlich einen echten und lösungsorientierten Dialog zu beginnen, immer knapper wird. Die Pharmabranche ist aber weiterhin bereit, einen Anteil zur Stärkung des Pharmastandortes und zur Konsolidierung der GKV-Finanzen beizutragen."

Das Gutachten stellt klar, dass der geplante dynamisierte Herstellerabschlag einen qualitativ neuen Eingriff in die Preisbildungsfreiheit darstellt, der deutlich über die vom Bundesverfassungsgericht 2025 noch akzeptierte temporäre Erhöhung hinausgeht. Anders als damals ist der neue Abschlag zeitlich nicht befristet, er addiert sich auf den bestehenden 7-Prozent-Rabatt und kann nach Berechnungen bis 2030 über 20 Prozent und bis 2040 sogar in eine Größenordnung von 50 Prozent anwachsen.

Als besonders kritisch bewertet die Kanzlei, dass sich die Höhe des dynamisierten Abschlags automatisch an der Differenz zwischen Ausgabenentwicklung und beitragspflichtigen Einnahmen orientiert und damit dauerhaft der aktiven Kontrolle des Gesetzgebers entzogen wird.

Neben dem Herstellerabschlag kritisiert das Gutachten die geplanten Clusterausschreibungen nach § 130e SGB V als "grundlegenden Systembruch" im Umgang mit patentgeschützten Arzneimitteln. Künftig sollen Krankenkassen in bestimmten Therapiegebieten Rabattverträge für patentgeschützte Arzneimittel mit therapeutisch vergleichbarer Wirkung ausschreiben können, wobei Vertragsärzte die rabattierten Präparate bevorzugt verordnen müssen. Aus Sicht der Juristen führt dies zu einer Doppelregulierung, welche die nutzenbasierten Erstattungsbeträge faktisch entwertet und den Marktzugang de facto über Rabattausschreibungen steuert.

Besonders deutlich wird das Gutachten in seiner verfassungsrechtlichen Bewertung dort, wo es die Gesamtbelastung durch alle Pharmamaßnahmen des BStabG bewertet. Nach Auffassung der Juristen kann dieses Gesamtpaket einen unverhältnismäßigen additiven Eingriff in die Berufsfreiheit der pharmazeutischen Unternehmen darstellen.

Anhang: Gutachten " Verfassungsrechtliche Einordnung der pharmarelevanten Maßnahmen im Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BStabG) im Lichte der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Mai 2025 zum GKV-Finanzstabilisierungsgesetz (GKV-FinstG) (https://www.pharmadeutschland.de/i ndex.php?id=1&type=565&file=redakteur_filesystem/public/Weitere_oeffentliche_Dat eien/20260529_Verfassungsrechtliche_Einordnung_der_pharmarelevanten_Massnahmen_i m_Beitragssatzstabilisierungsgesetz__BStabG_.pdf) "

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Quelle: ots / newsaktuell - Pressemitteilung - Pharma Deutschland e.V.
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