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Nürnberg (ots) - Der Gesetzgeber hat die Grundsicherung reformiert. Am 1. Juli
wird das Bürgergeld vom Grundsicherungsgeld bzw. der Grundsicherung für
Arbeitsuchende abgelöst. Damit wird der Vorrang der Vermittlung in Arbeit und
Ausbildung gegenüber der Teilnahme an Weiterbildungen gestärkt und werden die
Mitwirkungspflichten noch verbindlicher geregelt. In Fällen, bei denen
Qualifizierungen oder Weiterbildungen für eine nachhaltige Eingliederung
erfolgversprechender sind als eine direkte Vermittlung, sollen diese auch
künftig ermöglicht werden.
Die individuelle Lebenslage wird durch fest verankerte Schutzmechanismen
weiterhin berücksichtigt, um z.B. Menschen mit psychischen Erkrankungen oder
Kinder in Bedarfsgemeinschaften vor unverschuldeten Härten zu schützen.
Die Bearbeitung von Anträgen in den Jobcentern erfolgt ab Juli 2026 gemäß der
neuen Rechtslage. Menschen im Bürgergeldbezug müssen nicht selbst aktiv werden.
Dies gilt auch dann, wenn auf neu versandten Schreiben noch der Begriff
Bürgergeld genannt wird. Alle Antragsformulare, Bescheide und Schreiben werden
sukzessive bis Ende des Jahres vollständig angepasst. Die bereits erlassenen
Bürgergeld-Bescheide behalten auch nach dem 1. Juli 2026 weiterhin ihre
Gültigkeit.
Die Geldleistungen werden ohne Unterbrechungen gezahlt, die Weiterführung von
vereinbarten Maßnahmen und die nahtlose Betreuung der Kundinnen und Kunden ist
sichergestellt.
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