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Berlin (ots) -
- DUH klagt mit Unterstützung der Environmental Justice Foundation (EJF) gegen
Grundschleppnetzfischerei im Meeresschutzgebiet Nationalpark
Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer
- Verstoß gegen EU-Naturschutzrecht: Mobile grundberührende Fischerei im
Nationalpark findet ohne verpflichtende Verträglichkeitsprüfung statt
- DUH und EJF kritisieren jahrelange Untätigkeit von Nationalparkverwaltung und
Landesregierung und fordern Ausschluss von Grundschleppnetzfischerei aus dem
Nationalpark
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) klagt mit Unterstützung der Environmental Justice
Foundation (EJF) gegen die Grundschleppnetzfischerei im Nationalpark
Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer. Nachdem die Umweltverbände diesbezüglich im
vergangenen Jahr eine Beschwerde bei der Europäischen Kommission eingereicht
haben, gehen sie nun den nächsten Schritt und bringen den Fall vor das regional
zuständige Gericht. Die Klage vor dem Schleswig-Holsteinischen
Verwaltungsgericht richtet sich gegen den Landesbetrieb für Küstenschutz,
Nationalpark und Meeresschutz Schleswig-Holstein (LKN.SH). Nach Einschätzung der
Umweltorganisationen verstößt die Behörde mit ihrer Untätigkeit gegenüber der
zerstörerischen mobilen grundberührenden Fischerei gegen europäisches
Naturschutzrecht. Die DUH und EJF fordern die Durchführung der vorgeschriebenen
Fauna-Flora-Habitat-Verträglichkeitsprüfung, das Verbot von
Grundschleppnetzfischerei im Nationalpark und konsequente Schutzmaßnahmen für
das sensible Meeresschutzgebiet.
Jährlich werden im Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer mehr als
36.000 Stunden (nach Global Fishing Watch Daten berechnet)
Grundschleppnetzfischerei in geschützten Lebensräumen registriert. Dabei handelt
es sich meist um die sogenannte Krabbenfischerei. Betroffen sind unter anderem
artenreiche Sandbänke und besonders sensible immer unterwasserliegende
Uferzonen, deren Erhalt nach europäischem Naturschutzrecht ausdrücklich
vorgeschrieben ist. Das hat schwere Folgen: Lebensräume wie Sandkorallenriffe
sind mittlerweile aus dem Nationalpark verschwunden und viele Meerestiere enden
als Beifang. Außerdem geht die Population der Nordseegarnele, der sogenannten
"Krabbe", stetig zurück.
Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH: "Im geschützten
Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer wird mit einer der
verheerendsten Fangmethoden der Welt gefischt. Trotzdem verweigern die
Nationalparkverwaltung und die Landesregierung seit Jahrzehnten, die gesetzlich
vorgeschriebene FFH-Verträglichkeitsprüfung durchzuführen und lassen die
Zerstörung artenreicher Lebensräume zu. Das ist mit europäischem
Naturschutzrecht nicht vereinbar. Der Nationalpark darf nicht nur auf dem Papier
als Meeresschutzgebiet existieren. Grundschleppnetzfischerei muss aus dem
Nationalpark verschwinden. Da die zuständige Behörde ihrer Pflicht nicht
nachkommt, werden wir vor Gericht den Schutz des Wattenmeers durchsetzen."
Behörden, Fischerei und Umweltverbände hatten im sogenannten Zukunftsdialog zur
Krabbenfischerei in Schleswig-Holstein versucht, verbindliche Maßnahmen für den
Schutz sensibler Lebensräume zu entwickeln. Der Prozess ist im letzten Jahr
gescheitert, sodass die schädlichen Grundschleppnetze auch weiterhin den
Meeresboden im Nationalpark aufwühlen.
Steve Trent, Geschäftsführer und Gründer der Environmental Justice Foundation
(EJF): "Grundschleppnetzfischerei hat in Schutzgebieten keinen Platz. Diese
Gebiete sind die Kinderstuben und Rückzugsräume für Meereslebewesen und bilden
damit die Grundlage für langfristig nachhaltige Fischerei. Die weitere
Zerstörung geschützter Lebensräume ist weder sozial, wirtschaftlich noch
ökologisch zu rechtfertigen."
Hintergrund:
Wissenschaftliche Untersuchungen zeigen seit Jahren, dass
Grundschleppnetzfischerei erhebliche Schäden an Lebensräumen am Meeresgrund
verursacht. Studien dokumentieren den Rückgang von Biomasse und Artenvielfalt
sowie langfristige Veränderungen der Sedimentstruktur und Nahrungsketten im
Wattenmeer und in anderen Teilen der Nordsee. Die aktuelle Bewertung der
Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (MSRL) identifiziert die "weit verbreitete
Grundschleppnetzfischerei" als den größten Belastungsfaktor für diese
Lebensräume. Vor diesem Hintergrund hat die DUH zusammen mit EJF und weiteren
Umweltorganisationen im April 2025 bei der Europäischen Kommission Beschwerde
gegen Frankreich, Deutschland und Italien eingereicht, da die drei Staaten ihrer
Verpflichtung zum Schutz empfindlicher mariner Ökosysteme nach EU-Recht
systematisch nicht nachkommen.
Link:
Zum DUH-Faktenpapier über Grundschleppnetzfischerei: https://l.duh.de/p260624
Über die Environmental Justice Foundation (EJF):
Die Environmental Justice Foundation arbeitet international daran,
Umweltzerstörung und Menschenrechtsverletzungen aufzudecken und politische
Reformen zum Schutz von Klima, Meeren und Biodiversität voranzutreiben. Die
Organisation setzt sich weltweit gegen zerstörerische Fischereipraktiken und für
einen wirksamen Schutz mariner Ökosysteme ein.
Pressekontakt:
Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer DUH
0160 90354509, mailto:mueller-kraenner@duh.de
Steve Trent, Geschäftsführer und Gründer EJF
030 75438450, mailto:steven.trent@ejfoundation.org
DUH-Newsroom:
030 2400867-20, mailto:presse@duh.de
http://www.duh.de
Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/22521/6300972
OTS: Deutsche Umwelthilfe e.V.
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