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Darmstadt (ots) - Ein Vater veröffentlicht auf einer Social-Media-Plattform
regelmäßig Fotos seiner drei Kinder und verletzt damit deren
Persönlichkeitsrechte; eine Cybersicherheitsforscherin scannt die
Internetzugänge einer Firma, verursacht dadurch einen Ausfall der Internetseite
der Firma und muss für den so entstandenen Schaden aufkommen: Diese zwei Fälle
wurden am 19. Juni 2026 vor einem Simulationsgericht am Nationalen
Forschungszentrum für angewandte Cybersicherheit ATHENE verhandelt, um für mehr
Klarheit im IT-Recht zu sorgen. Die Urteilsbegründungen der Richter werden in
Kürze in wissenschaftlichen Beiträgen veröffentlicht. Mehr Infos zu den
Simulationsstudien, vorherigen Urteilen und Möglichkeiten, selbst einen Fall
einzureichen, finden sich unter
https://www.athene-center.de/leap-simulationsstudien .
Wenn Eltern Fotos ihrer Kinder in den sozialen Netzwerken teilen, spricht man
von Sharenting. Viele Eltern tun das, doch dürfen sie das? Mit dieser
Fragestellung befasste sich der dritte simulierte Gerichtsprozess bei ATHENE.
Richter, Staatsanwaltschaft und Verteidigung tragen wie vor einem regulären
Gericht schwarze Roben, der Prozess findet allerdings in einem Konferenzraum des
Fraunhofer-Instituts für Sichere Informationstechnologie SIT in Darmstadt statt
und nicht in einem Gerichtssaal. Denn hier veranstaltet seit 2024 das Nationale
Forschungszentrum für angewandte Cybersicherheit ATHENE simulierte
Gerichtsprozesse, in denen echte Richter über fiktive, aber realitätsnahe Fälle
entscheiden, um im Bereich des IT-Rechts - besonders in der
Cybersicherheitsforschung - die Rechtssicherheit zu erhöhen.
Sharenting kann teuer werden
Angeklagt war ein Vater, der regelmäßig Bilder und Videos seiner drei kleinen
Kinder auf einer Social-Media-Plattform postete und damit auch über
Werbeeinnahmen Geld verdiente. Unter den Postings war eine Aufnahme des
dreijährigen Sohnes, wie er nackt im Planschbecken spielt, ein Foto seiner
Tochter (6 Jahre) auf der Toilette sitzend sowie ein Video seines ältesten Sohns
(7 Jahre), in dem das Kind weint, nachdem der Vater es angeschrien hat.
Zusätzlich zum Bildmaterial veröffentlichte der Vater in den Postings auch
regelmäßig Ortsangaben sowie weitere private Informationen. Die vom Vater
geschiedene Mutter wusste nichts von den Postings; als sie davon erfuhr, zeigte
sie ihn an.
Das Gericht verurteilte den Vater zu einer Geldstrafe, 120 Tagessätze zu 60 Euro
(7200 Euro; das Nettomonatseinkommen des Vaters beläuft sich ohne die
Werbeeinnahmen aus seinem Kanal auf 1.900 Euro). Außerdem wurde sein Smartphone,
mit dem er die Aufnahmen angefertigt hatte, eingezogen und er muss die durch die
Tat erzielten Werbeeinnahmen von 75 Euro an den Staat herausgeben. Der Richter
begründete sein Urteil mit der Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs
der drei Kinder. Die Bilder hatte der Vater in der Wohnung aufgenommen und somit
in einem geschützten, privaten Raum. Mit dem Video des weinenden Jungen hatte
der Vater sich ebenfalls strafbar gemacht, indem er die Hilflosigkeit des Jungen
zur Schau gestellt hatte. Als besonders problematisch würdigte das Gericht die
Veröffentlichung der angefertigten Aufnahmen.
Dieser fiktive, aber realitätsnahe Fall zeigt, dass der Schutz von Kindern im
Internet auch stark von dem Verhalten ihrer eigenen Eltern beeinflusst werden
kann. Um die Risiken des umfangreichen Postens von Informationen über die
eigenen Kinder aufzuzeigen, planen die ATHENE-Forschenden in den kommenden
Jahren, weitere fiktiver Sharenting-Fälle vor das Simulationsgericht zu bringen.
Ist ein Portscan eine unerlaubte Handlung?
"Aufruf der Sache Alpha GmbH gegen A" eröffnet der Richter den zweiten Fall vor
dem Simulationsgericht. Die Cybersicherheitsforscherin A hatte mehrere
sogenannte Portscans durchgeführt. Portscans sind automatisierte Scans im
Internet, die offene Netzwerkzugänge und erreichbare Dienste aufspüren. Ziel
ihrer Forschung war, die Sicherheit von Serverkonfigurationen zu verbessern.
Dieser großangelegte Scan untersuchte auch einen Server der Alpha GmbH, welcher
daraufhin seinen Online-Zugang für längere Zeit automatisch sperrte.
Um zu noch genaueren Forschungsergebnissen zu kommen, führte die
Wissenschaftlerin eine zweite Runde von Portscans durch. Dafür nutzte sie jetzt
zusätzlich ein Plugin, das sie aus dem Darknet heruntergeladen hatte. Zwar hatte
sie das Tool in einer sicheren Umgebung getestet, den Quellcode allerdings nicht
angeschaut. Deshalb bemerkte sie nicht, dass die Funktion des Plugins weit über
einen bloßen Portscan hinausging: Das Plugin spürte nicht nur Schwachstellen
auf, sondern nutzte diese auch direkt aus. Das sorgte bei der Alpha GmbH für
erheblichen Schaden: Es kam zu diversen Fehlfunktionen und Neustarts ihres
Online-Datenbankdienstes. Um nach diesem versehentlichen Angriff wieder voll
funktionstüchtig zu werden, musste die Alpha GmbH einen IT-Dienstleister
beauftragen, der 2750 Euro kostete.
Das Gericht verurteilte die Forscherin in einem Zivilverfahren zu einer
Schadensersatzzahlung von 2750 Euro an die geschädigte Alpha GmbH. Den zuerst
durchgeführten, normalen Portscan sah der Richter nicht als unerlaubte Handlung
an. Den erweiterten Portscan mit Plugin aus dem Darknet allerdings wertete er
als rechtswidrige Handlung. Da die Forscherin fahrlässig gehandelt hatte, wurde
sie zum Ersatz des entstandenen Schadens verpflichtet.
Die detaillierte Darstellung der verhandelten Fälle sowie die Entscheidungen der
Richter im Rahmen der Simulationsprozesse werden für den Portscan-Fall gegen
Jahresende in der Buchreihe "Rechtsrahmen der Cybersicherheit und Privatheit"
des Verlags Springer-Vieweg und für den Sharenting-Fall in der November-Ausgabe
der Fachzeitschrift Datenschutz und Datensicherheit (DuD) veröffentlicht.
Pressekontakt:
Oliver Küch
06151 869-213
mailto:oliver.kuech@sit.fraunhofer.de
Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/79510/6301056
OTS: Fraunhofer-Institut für Sichere Informationstechnologie SIT
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