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Osnabrück (ots) - Mitglieder der Rentenkommission haben die von Manuela Schwesig
kritisierte Absage an eine Rente nach Beitragsjahren verteidigt und deren
Verfechtern Ahnungslosigkeit vorgeworfen. "Die Befürworter dieses Vorschlags
haben nie begründet, warum er zu mehr Gerechtigkeit führt", sagte Sozialökonom
Georg Cremer im Gespräch mit der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (noz). "In der
Rentenversicherung gilt das Äquivalenzprinzip. Ob beispielsweise 45
Entgeltpunkte in 45 Jahren zum Durchschnittsgehalt oder in 40 Jahren zu einem
Gehalt etwas oberhalb des Durchschnitts erworben wurden, sollte keine Rolle
spielen."
Ökonom Peter Bofinger sagte "noz": "Ein Akademiker, der lange Zeit
Selbsterfahrung gemacht hat und erst mit 45 Berufsleben eingetreten ist, wenn er
dann über 20 Jahre das Durchschnittseinkommen erzielt, bekommt er nur die Hälfte
der Rente des Arbeitnehmers, der 40 Jahre gearbeitet hat. Warum soll der
Akademiker dann auch noch später in Rente gehen müssen?" Bofinger weiter: "Ihm
zu sagen, du musst jetzt noch 5 oder 10 Jahre warten, bis du in Rente gehst -
dann ist er vielleicht schon tot. Ich behaupte immer, Politiker und
Wissenschaftler, die einen Renteneintritt nach Beitragsjahren vorschlagen, haben
das System nicht verstanden."
Den Vorschlag hatte Jens Südekum, Wirtschaftsberater von Finanzminister und
SPD-Chef Lars Klingbeil, gemacht. Von Kanzler Friedrich Merz bis CSU-Chef Markus
Söder hatte es dafür Unterstützung gegeben. Dass die Rentenkommission die Idee
verwarf, hatte unter anderen Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela
Schwesig (SPD) scharf kritisiert . "Es muss möglich sein, dass jemand, der schon
mit 20 arbeitet und einzahlt, eher rausgehen kann als jemand, der es erst mit 30
macht", hatte sie dem ZDF gesagt und die Berücksichtigung des Vorschlags
verlangt. Eine Vorentscheidung über die Rentenreform könnte auf dem
Koalitionsausschuss an diesem Mittwoch fallen.
Bofinger erläuterte seine Kritik mit einem Beispiel: "Nehmen wir zwei
Arbeitnehmer: Herr Müller hat 45 Jahre das Durchschnittseinkommen erzielt, Frau
Maier 40 Jahre. Wenn beide mit dem gleichen Alter in die Rente gehen, hat Herr
Müller 45 Entgeltpunkte erreicht, Frau Maier 40 Entgeltpunkte. Herr Müller
bekommt damit 12,5 % (45 Punkte durch 40 Punkte) mehr Rente als Frau Maier. Wenn
Herr Müller jetzt zusätzlich zwei Jahre früher in Rente gehen darf als Frau
Maier, ist das ein Vorteil, der nicht durch seine Beitragszahlungen gedeckt
ist." Wenn dies in Zukunft nicht mehr möglich sein werde, habe Herr Müller ja
weiterhin die Möglichkeit, vorzeitig in die Rente zu gehen. "Dann muss er
allerdings bei zwei Jahren einen Abschlag von 7,2 % auf seine Rente hinnehmen.
Er bekommt dann immer noch mehr Rente als Frau Maier", sagte Bofinger und
bekräftigte: "Für Politiker bräuchte man einen Pflichtkurs: Das Einmaleins der
Rente."
Kommissionskollege Cremer machte noch einen anderen Punkt: "Zudem war unsere
Befürchtung, dass wie bei der sogenannten "Rente mit 63" auch diese Möglichkeit
einer abschlagsfreien vorzeitigen Rente wieder von Menschen mit besseren
Erwerbsbiographien genutzt wird. Auch würde man das Signal setzen, wer eine
längere Ausbildung oder ein Studium macht, darf erst später in Rente gehen. Um
Härten abzufangen, schlagen wir einen erleichterten Rentenzugang nach einer
individuellen Gesundheitsprüfung vor."
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