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Berlin (ots) - Zu den in den Änderungsanträgen zum
GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz vorgesehenen Änderungen bei der
Refinanzierung von Gehaltssteigerungen in der häuslichen Krankenpflege und der
außerklinischen Intensivpflege sagt der Präsident des Bundesverbandes privater
Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa), Bernd Meurer:
"Ist denn die Arbeit der Pflegekräfte bei privaten Trägern weniger wert? Die
Lasten des Spardrucks in der Kranken- und Pflegeversicherung dürfen nicht
einseitig einem Teil der Träger aufgebürdet werden.
Es ist gut, dass Bewegung in die starre Begrenzung von Lohnsteigerungen in der
häuslichen Krankenpflege und der außerklinischen Intensivpflege gekommen ist,
damit diese gegenüber den Krankenhäusern nicht ins Hintertreffen geraten. Die
Bundesregierung darf jedoch keine Wettbewerbsverzerrung fördern und eine neue
Trennlinie innerhalb der Langzeitpflege ziehen. Eine Bevorzugung tarifgebundener
Träger sorgt nicht für attraktive Arbeitsbedingungen in der gesamten Branche.
Sie sorgt für Abwanderung und bringt die Versorgung der Hälfte der versorgten
Pflegebedürftigen in Gefahr.
Alle Träger müssen die abgesicherte Möglichkeit haben, Gehaltssteigerungen in
Höhe der Tarifentwicklung umzusetzen."
Pressekontakt:
Norbert Grote, bpa-Hauptgeschäftsführer, Tel.: 030/30 87 88 60, www.bpa.de
Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/17920/6309325
OTS: bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V.
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