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Berlin (ots) - Zu den über das Wochenende geplanten Änderungen am
GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz erklärt Bundesärztekammer-Präsident Dr.
Klaus Reinhardt:
"Die gute Nachricht ist, dass der Finanzminister nun bereit ist, einen etwas
höheren Beitrag zur Finanzierung der Behandlungskosten für Bürgergeldbeziehende
zu leisten und den Bundeszuschuss zum Gesundheitsfonds weniger stark abzusenken.
Beides bleibt jedoch weiterhin deutlich hinter dem zurück, was eigentlich
erforderlich wäre. Auch dass die Einnahmen aus erhöhten Lenkungssteuern auf
zuckerhaltige Getränke, Alkohol und Tabak dem Gesundheitswesen zugutekommen
sollen, ist grundsätzlich richtig. Die Regierung schöpft das Potenzial in diesem
Bereich aber nicht aus und lässt weiterhin den notwendigen Fokus auf die
Förderung von Prävention außer Acht.
Für die ambulante Versorgung bringen die Änderungsanträge keinerlei
Verbesserungen. Die im Gesetzentwurf vorgesehenen tiefgreifenden Einschnitte
bleiben unverändert bestehen. Während die Pharmaindustrie weiterhin nicht in
angemessenem Umfang zur Stabilisierung der GKV-Finanzen beiträgt, hält die
Koalition an Maßnahmen fest, die die wirtschaftlichen Grundlagen der Praxen
massiv bedrohen und damit die Patientenversorgung gefährden. Wenn die Koalition,
wie in der vergangenen Woche angekündigt, nun auch noch eine große Zahl
zusätzlicher Patientinnen und Patienten für Krankschreibungen ab dem ersten Tag
in die Praxen schicken will, stellt sich die Frage, ob die Versorgungsrealität
in den Koalitionsfraktionen überhaupt noch ausreichend zur Kenntnis genommen
wird.
Schwer zu begreifen ist auch, dass im Krankenhausbereich mit den
Änderungsanträgen Personalstandards abgesenkt werden sollen. Eine Generalnorm,
mit der Krankenhäuser verpflichtet werden, für eine ausreichende personelle
Ausstattung im ärztlichen und pflegerischen Bereich zu sorgen, ersetzt keine
verbindlichen Vorgaben für eine bedarfs- und patientengerechte
Personalausstattung. Hinzu kommt, dass sich das vorhandene Personal künftig mit
zusätzlichen MD-Prüfungen auseinandersetzen muss. Auch die nochmals
ausgeweiteten Zweitmeinungsverfahren werden vor allem viel zusätzliche
Arbeitszeit hochqualifizierter Ärztinnen und Ärzte erfordern. Statt Bürokratie
abzubauen, steigen die bürokratischen Belastungen für Ärztinnen und Ärzte
weiter.
Es bleibt dabei: Würde der Bund seiner Verantwortung für die Finanzierung
versicherungsfremder Leistungen endlich vollumfänglich gerecht werden, würde der
notwendige finanzielle und zeitliche Handlungsspielraum geschaffen, um die
Stabilisierung der GKV-Finanzen mit den Erfordernissen einer guten
Patientenversorgung in Einklang zu bringen. Es steht zu viel auf dem Spiel, um
in einem so komplexen Verfahren allein auf Schnelligkeit zu setzen."
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