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Berlin (ots) - BPtK-Präsidentin Dr. Andrea Benecke zur Verabschiedung des
GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes (GKV-BStabG):
" Bundestag und Bundesrat haben heute gravierende Einschnitte in die ambulante
Versorgung beschlossen. Das GKV-BStabG wird die psychotherapeutische Versorgung
spürbar verknappen und gefährden. Die BPtK bekennt sich zum Ziel, die
GKV-Finanzen zu stabilisieren, ohne die Versorgung zu destabilisieren. Aber
dieses Gesetz gefährdet die wirtschaftlichen Grundlagen psychotherapeutischer
Praxen. Die Budgetierung und die ersatzlose Streichung der
Angemessenheitsprüfung sind ein Affront gegen freiberufliche Praxen, die jeden
Tag vor Ort für Menschen mit psychischen Erkrankungen da sind. Budgetierung
deckelt Behandlungskapazität und führt unausweichlich zu erheblichen
Versorgungseinbußen: weniger Therapieplätze, längere Wartezeiten. Das Gesetz ist
ein GKV-Wartezeitenverlängerungsgesetz und setzt ortsnahe Versorgung aufs Spiel.
Das Gesetz zwingt Praxen, Finanzierungslücken zu stopfen, die der Bund auch
selbst schafft. Denn er weigert sich, versicherungsfremde Leistungen
kostendeckend aus Steuermitteln zu finanzieren, bürdet die Kosten den
GKV-Versicherten auf und verschlechtert im Gegenzug die Versorgung. Das ist
unhaltbar. Der Zeitdruck, mit dem die Koalition dieses Grundlagengesetz
durchbringt, führt zu gravierenden handwerklichen Fehlern, unzureichender
Patientenorientierung und verunmöglicht eine sorgfältige Folgenabschätzung. Das
Gesetz verschärft gravierend die ohnehin angespannte psychotherapeutische
Versorgungslage. Die BPtK setzt alles daran, die Folgen dieses Gesetzes für
Patient*innen und Psychotherapeut*innen zu limitieren, drängt auf eine
grundlegende Nachbearbeitung und bietet der Politik dafür ihre Kooperation an.
Die angemessene Vergütung psychotherapeutischer Leistungen ist
verfassungsrechtlich begründet. Die jetzt beschlossene Streichung der
gesetzlichen Regelung zu einer angemessenen Vergütung psychotherapeutischer
Leistungen darf keinen Raum für Missverständnisse lassen. Die BPtK fordert, noch
im September eine gesetzliche Regelung zu beschließen, die Honorarabsenkungen
ausschließt und in geeigneter Weise sicherstellt, dass kontinuierlich eine
angemessene Vergütung psychotherapeutischer Leistungen gewährleistet bleibt. Es
ist nicht hinnehmbar, wenn psychotherapeutische Praxen ihr Recht künftig erneut
in langwierigen juristischen Auseinandersetzungen durchsetzen müssen.
Die BPtK fordert eine Evaluierung der volkswirtschaftlichen Gesamtkosten dieser
Sparbeschlüsse. Mehr stationäre Behandlungen, längere AU-Zeiten und
Krankengeldzahlungen, mehr Erwerbsminderungsberentungen - ein Gesetz, das das
Gesundheits- und Sozialsystem insgesamt verteuert, gehört geändert.
Die BPtK anerkennt, dass die Regierungsfraktionen mit dem beschlossenen
Entschließungsantrag auf die besonders kritische Lage in der ambulanten
Psychotherapie reagiert. Die darin festgelegte extrabudgetäre Vergütung der
ambulanten Psychotherapie für Kinder und Jugendliche und für Behandlungen von
schwer psychisch erkrankten Patient*innen und besonders dringlichen Fällen sind
erste Korrekturen zum GKV-BStabG. Sie sind ein Schritt in die richtige Richtung,
um Versorgungseinbußen für diese vulnerablen Patientengruppen zu verhindern.
Richtig ist auch, dass bereits laufende Behandlungen bis zu deren regulärem
Abschluss extrabudgetär vergütet werden. Die festgelegte gesetzliche Regelung im
September ist nötig, damit diese Korrekturen zum 01.01.2027 wirksam werden. So
wichtig diese Korrekturen aus Sicht der BPtK sind, sie reichen nicht aus, um die
unvertretbaren tiefgreifenden Einschnitte zu verhindern, die das GKV-BStabG der
Patientenversorgung insgesamt zufügt."
Pressekontakt:
Ulrike Florian
Pressesprecherin
Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK)
Telefon: 030 278 785 - 21
E-Mail: mailto:presse@bptk.de
Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/174442/6312353
OTS: Bundespsychotherapeutenkammer
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