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Coburg (ots) -
- Warnweste nicht vergessen
- Unfallbericht: Unterschiedliche Beweiskraft in unterschiedlichen Ländern
- Zuhause oder im Ausland reparieren?
Sommer und Ferien: ein unschlagbares Duo. Bei Urlaubsbeginn atmen alle tief
durch und denken an Erholung. Niemand rechnet mit einem Unfall. Doch wenn es
wirklich passiert, ist es gut, vorbereitet zu sein.
Die HUK-COBURG rät, vor dem Aussteigen eine Warnweste anzuziehen. In den meisten
europäischen Ländern ist das Tragen Pflicht. Wer ohne erwischt wird, muss
zahlen. Die Höhe des Bußgeldes variiert: Die Spanne reicht von 14 Euro bis zu
ein paar hundert Euro. Oft müssen nicht nur Auto- sondern auch Motorradfahrer
eine Leuchtweste tragen. Ebenso variabel gehen die Staaten mit der Frage um, ob
Warnwesten nur für den Fahrer oder für alle Fahrzeuginsassen vorhanden sein
müssen. Mit einem Exemplar für jeden ist man immer auf der sicheren Seite.
Es gibt keine Vorschrift zur Aufbewahrung von Warnwesten. Aber um sie vor dem
Aussteigen anziehen zu können, müssen sie griffbereit liegen, am besten im
Handschuhfach oder in den Seitenfächern der Türen.
Genauso wichtig wie die Warnweste ist das Absichern der Unfallstelle mit einem
Warndreieck. Liegt die Unfallstelle in einer Kurve oder vor einer Kuppe, muss
das Dreieck immer davor aufgestellt werden. Am wichtigsten ist, die anderen
Verkehrsteilnehmer rechtzeitig und deutlich sichtbar vor der Gefahrenstelle zu
warnen.
Zudem gibt es Staaten, wie zum Beispiel Polen oder Rumänien, die vorschreiben,
jeden Unfall der Polizei zu melden. Um nichts falsch zu machen, ist ein Anruf
bei der Polizei also immer richtig. Selbst wenn sie - wie mancherorts üblich -
nur große Sach- oder Personenschäden aufnimmt.
Mit oder ohne Polizei, ein Unfall muss protokolliert werden. Nur wer Ansprüche
belegen kann, hat Anspruch auf Entschädigung. Deshalb gehört der europäische
Unfallbericht - den man bei seiner Kfz-Versicherung bekommt - ins Handschuhfach.
Wer die Fragen nach den Personalien der Unfallbeteiligten und Zeugen, der
Versicherung und dem Unfallhergang sorgfältig beantwortet, hat eine solide Basis
für die Schadenregulierung gelegt. Aber natürlich sollten auch noch Fotos von
der Unfallstelle gemacht werden. Den Europäischen Unfallbericht gibt es für
manche Länder zweisprachig.
Wichtig: In vielen europäischen Staaten, z. B. in Frankreich, kommt dem
Europäischen Unfallbericht eine ungleich wichtigere Rolle zu als in Deutschland.
Der Unterschreibende erkennt den Inhalt unwiderruflich an. Anmerkungen oder
Widersprüche müssen unbedingt unter Punkt 14 festgehalten werden. Bei
Widersprüchen oder Sprachschwierigkeiten füllt am besten jeder seinen eigenen
Bericht aus und unterzeichnet ihn. Anschließend werden die Kopien ausgetauscht.
Nicht allein in diesem Punkt unterscheidet sich die Schadenregulierung der
einzelnen Länder. Sobald es im Ausland kracht, gilt für die Schadenregulierung
in der Regel nationales Recht: So stehen Geschädigten z.B. Wertminderung,
Nutzungsausfall oder auch Mietwagenkosten nicht in allen europäischen Staaten zu
oder sie liegen deutlich hinter den hierzulande üblichen Summen. Kfz-Versicherte
mit einer Ausland-Schadenschutz-Versicherung müssen darüber nicht nachdenken.
Dieses Zusatzmodul zur Kfz-Haftpflichtversicherung garantiert, dass der eigene
Versicherer Personen- und Sachschäden so reguliert, als hätte sich der Unfall im
Inland ereignet. Statt der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung reguliert
dann der eigene Versicherer den durch einen Dritten verursachten Schaden.
Reparatur im Urlaub oder zu Hause
Natürlich trübt ein Unfall die Urlaubsfreude, doch muss er die Ferien nicht
komplett verderben. Ist das Auto nicht mehr fahrbereit, gibt es ungeklärte
Fragen: Ein Schutzbrief, wie ihn die meisten Kfz-Versicherer anbieten, hilft.
Das gilt auch, wenn Betroffene sich in der fremden Sprache nur schwer oder gar
nicht verständigen können. Hier fungiert der Schutzbriefanbieter als Bindeglied
und unterstützt telefonisch bei Verständigungsproblemen.
Unfall oder Panne lassen den Stresspegel steigen. Gut, vor Reiseantritt die
Notrufnummer mit deutscher Vorwahl einzuspeichern. Gibt es eine App, gehört auch
sie auf das Mobiltelefon. Nach dem Erstkontakt übernimmt der Schutzbriefanbieter
die Pannen- und Unfallorganisation.
Entweder wird das Auto vor Ort fahrbereit gemacht oder zur Reparatur in eine
Werkstatt abgeschleppt. Verzögert sich die Reparatur, unterstützt der
Schutzbriefanbieter in der Regel auch die Umorganisation des Urlaubs.
Bei einer kurzen Urlaubsunterbrechung brauchen Kunden ein Hotel vor Ort. Dauert
das Warten zu lange, kann der Wagen später abgeholt werden. In diesem Fall wird
bis dahin ein Mietwagen benötigt.
Und ohne eine der üblichen Kreditkarten geht beim Anmieten eines Pkw nichts:
Dabei steht nicht das Bezahlen im Vordergrund, sondern das Hinterlegen der
erforderlichen Sicherheitskaution.
Sie fällt an für Kosten, die nicht über den Kfz-Schutzbrief gedeckt werden
können, z.B. für Kraftstoff bzw. Strom oder Zusatzversicherungen für den
Mietwagen.
Ist der Unfallwagen fahrbereit und verkehrssicher, steht der Reparatur zu Hause
nichts im Weg. Schadenersatzansprüche lassen sich jederzeit von Deutschland aus
geltend machen. Alle Versicherer in der EU müssen entweder selbst in jedem
anderen EU-Staat regulieren oder dort einen Schadenbeauftragten für die
Regulierung haben. Abgewickelt wird der Schaden nach dem Recht des Unfalllandes,
aber in der Sprache des Geschädigten.
Enthält die eigene Kfz-Versicherung nicht das Zusatzmodul
Ausland-Schadenschutz-Versicherung, hilft zu Hause die Auskunftsstelle (Tel.
0800-250 260 0; aus dem Ausland: 0049 40 300 330 300) weiter. Mit Hilfe des
gegnerischen Autokennzeichens ermittelt sie den verantwortlichen Versicherer
bzw. dessen Schadenregulierungsbeauftragten. Hat die gegnerische Versicherung
oder ihr Repräsentant drei Monate nichts von sich hören lassen, kann man sich
auch an die Entschädigungsstelle der Verkehrsopferhilfe in Berlin wenden.
Die Presseinformation auf huk.de:
Autounfall im Ausland: Was ist zu tun?
(https://www.huk.de/presse/nachrichten/verbrauchertipps/auslandsurlaub.html)
Weitere Informationen und Kontakt:
HUK-COBURG Unternehmenskommunikation
E-Mail: mailto:presse@huk-coburg.de
Grit Renning
Tel. 09561/96-22611
E-Mail: mailto:grit.renning@huk-coburg.de
Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/7239/6314069
OTS: HUK-COBURG
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